Sorgerecht mit Freund teilen, der nicht der Vater ist?

23. März 2011 Thema abonnieren
 Von 
sonne_schein
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 3x hilfreich)
Sorgerecht mit Freund teilen, der nicht der Vater ist?

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage,und zwar was Sorgerecht angeht.Meine unverheiratete Schwester hat ein kind bekommen und erhält das alleinige Sorgerecht,aber sie will das Sorgerecht mit seinem Freund(nicht der Vater des kindes) teilen,,da sie nicht mit dem vater zusammen ist,obwohl der vater das kind anerkannt hat...ist das möglicht???
Danke im Voraus

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26 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
GP2011
Status:
Schüler
(329 Beiträge, 47x hilfreich)

doch im Grunde sollte das möglich sein. Einfach mal beim Jugendamt erfragen.

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0x Hilfreiche Antwort


#3
 Von 
sonne_schein
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage,und zwar was Sorgerecht angeht.Meine unverheiratete Schwester hat ein kind bekommen und erhält das alleinige Sorgerecht,aber sie will das Sorgerecht mit seinem Freund(nicht der Vater des kindes) teilen,,da sie nicht mit dem vater zusammen ist,obwohl der vater das kind anerkannt hat...ist das möglicht???
Danke im Voraus

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#4
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

Das Sorgerecht teilen sich die ELTERN, nicht die Mutter und der neue Freund. Da wird das Jugendamt auch nix anderes sagen.

@ sonnen_schein
Du hast die Frage doch schon mal gestellt, beim dritten Mal kriegst du wieder die gleichen Antworten...


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"gruß azrael"

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#5
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo,

quote:
sie will das Sorgerecht mit seinem Freund(nicht der Vater des kindes) teilen,


Ne, das geht nicht. Sie kann die gemeinsame Sorge mit dem Vater des Kindes ausüben. Was hält er eigentlich davon?

Adoption wär ne Möglichkeit. Mit allen Rechten und Pflichten...

Grüßle


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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

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#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38454 Beiträge, 14006x hilfreich)

Da die beiden nicht verheiratet sind, scheidet auch eine Adoption im Augenblick aus. Aus gutem Grund.

wirdwerden

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#7
 Von 
margitk
Status:
Schüler
(158 Beiträge, 28x hilfreich)

@ grit

quote:
doch im Grunde sollte das möglich sein. Einfach mal beim Jugendamt erfragen.


Es sollte auch möglich sein, dass Uder, die keine Ahnung haben, einfach mal den Mund halten.

Und wer Tipps gibt, "einfacvh mal zum Jugendamt" zu rennen, der spielt mit dem Feuer. Leider des der anderen Leute...

margit

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#8
 Von 
GP2011
Status:
Schüler
(329 Beiträge, 47x hilfreich)

Ich mag keine persönlichen Angriffe. Wieso sollte man nicht beim Jugendamt nachfragen können??? Wenn ich keine Ahnung hätte, hätt3e ich hier auch nicht gepostet ---- ganz einfach vielleicht habe ich ja mehr Ahung als mir hier zugemutet wird.

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#9
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

quote:
Wenn ich keine Ahnung hätte, hätt3e ich hier auch nicht gepostet ---- ganz einfach vielleicht habe ich ja mehr Ahung als mir hier zugemutet wird.

Und wodurch begründet sich deine Ahnung, die anderen zugemutet wird?

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"gruß azrael"

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
margitk
Status:
Schüler
(158 Beiträge, 28x hilfreich)

@ igrit

quote:
Wenn ich keine Ahnung hätte, hätt3e ich hier auch nicht gepostet ---- ganz einfach vielleicht habe ich ja mehr Ahung als mir hier zugemutet wird.


Sorry, aber das ist Kindergarten. Vielleicht mal im Häkel-Forum versuchen?

margit

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0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
GP2011
Status:
Schüler
(329 Beiträge, 47x hilfreich)

Lustig finde ich das man einen Tipp gibt und man für die Aussage rundgemacht wird, das ist für mich Kindergarten. Ehrlich, wenn ich mich jedesmal über unangebrachte Antworten aufregen würde, würde ich gar nicht fertig werden. Des weiteren hilft es niemandem weiter wenn Offtopic diskutiert wird.

Es geht nicht wirklich niemanden was an woher ich Ahnung haben könnte oder eben halt nicht.
Ich bin immer noch der Aufassung das es kein Problem ist, sich beim Jugendamt nach Möglichkeiten zu informieren wie man ein Kind absichern kann. Und genau das habe ich vor Jahren mit meiner Tochter durch und siehe da mir hat das Jugendamt geholfen als es darum ging mein Kind abzusichern. Wenn ich nicht wüsste das es diese Möglichkeit gibt dann hätte ich solch einen Rat niemals aber auch niemals gegeben, so viel dann zum obigen Häkelkurs. Um noch einen drauf zu setzen vor genau 2 Jahren bin ich wiederholt zum so bösen Jugendamt gegangen um habe um Hilfe gebeten weil eine Existens auf dem Spiel stand, aber das ist noch eine ganz andere Geschichte. Ja Jugendämter können auch helfen wenn man einfach mal nachfragt und vor allem geht es hier um die Kinder und nicht um einen Häkelkurs.

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0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

Zwischen *Wem kann ich mein Kind nach meinem Tode anvertrauen* und *kann der Freund (nicht der Vater meines Kindes) meines Freundes (Vater des Kindes) das Sorgerecht belommen* ist aber ein nicht geringer Unterschied. Und nein, das Sorgerecht kann man nicht wie Bonbons verteilen, so nach dem Motto - wer grad mal lieb zu mir ist, mit dem teile ich die nächsten paar Monate das Sorgerecht. Angekommen?

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"gruß azrael"

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#13
 Von 
GP2011
Status:
Schüler
(329 Beiträge, 47x hilfreich)

Azrael das weiss ich doch. Ich meinte doch nur das man sich einfach mal erkundigen sollte was man noch machen kann damit das Kind abgesichert ist, nur darum geht das andre weiss ich doch.

Ich habe gute erfahrunge mit dem Amt gemacht und das Jugendamt hat mir vor 2 Jahren sehr geholfen ich hatte auch erst angst aber das ganze Gegenteil ist passiert.

Ich stell nicht einfach Sachen in den Raum wenn ich nicht wüsste wo von ich rede, leider wird das anders gesehen.



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#14
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

quote:
Ich meinte doch nur das man sich einfach mal erkundigen sollte was man noch machen kann damit das Kind abgesichert ist, nur darum geht das andre weiss ich doch.

Nochmal: Es ist nicht möglich, jemand anderem als dem leiblichen Vater, der das Kind anerkannt hat, das Sorgerecht zu erteilen.

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"gruß azrael"

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
margitk
Status:
Schüler
(158 Beiträge, 28x hilfreich)

Lach -)

Was aus einem

quote:
doch im Grunde sollte das möglich sein. Einfach mal beim Jugendamt erfragen.


so alles werden kann...

quote:
Azrael das weiss ich doch. Ich meinte doch nur das man sich einfach mal erkundigen sollte was man noch machen kann damit das Kind abgesichert ist, nur darum geht das andre weiss ich doch.



quote:
Ich stell nicht einfach Sachen in den Raum wenn ich nicht wüsste wo von ich rede, leider wird das anders gesehen.


Doch, genau das tust du und das wird auch so gesehen. JÄ können helfen, man sollte sie aber möglichst rauslassen, wenn es auch anders geht.

Anders geht es bspw. auch dadurch, dass man sich Fragen kompetent in einem Forum wie diesem beantworten lässt. Wenn man da den Tipp, "geh doch zum JA" bekommt, und das auf die einfachsten Anfragen, dann ist das Forum überflüssig.

Im Übrigen vertragen sich solche Fragen nicht mit reinen Einschätzungen oder Meinungen, sondern es gibt eine eindeutige Antwort aufgrund eindeutiger Rechtslage (hat Azrael gegeben).

Also bitte nur dann reden, wenn Wissen dahinter steht.

Danke.

margit

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0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
GP2011
Status:
Schüler
(329 Beiträge, 47x hilfreich)

So zum letztem mal. Ich weiss das es anders geht. Aber wenn es eben halt nicht anders geht dann sollte man Institutionen aufsuchen und nach einer Lösung fragen und damit hab ich eine sachliche Aussage erteilt die auf TATSACHEN beruht ganz einfach.

Ich bin solch ein Ausnahmefall --- ein Warum und Wie und aus welchen Gründen werde ich aus Pietäsgründen nicht beantworten.



Es ist mir an dieser Stelle egal was jetzt kommt und was hier jetzt davon gehalten wird....ja es geht auch anders fertig.




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-- Editiert am 29.03.2011 22:16

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
margitk
Status:
Schüler
(158 Beiträge, 28x hilfreich)

quote:
So zum letztem mal. Ich weiss das es anders geht.


Falsch. Du hattest nicht den Schimmer einer Ahnung, ob das Sorgerecht unabhängig von der Anerkennung einem anderen Mann eingeräumt werden kann. Stattdessen reine Spekulation und den Rat, jemand zu fragen, der das besser weiß.

Braucht die Welt solche Antworten? Rein rhetorisch gefragt natürlich...

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0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
GP2011
Status:
Schüler
(329 Beiträge, 47x hilfreich)

Was bitte ist Spekulation wenn ich sagen KANN es geht anders wenn ich selber involviert bin???? Find ich lustig,das mir hier eine Antwort untergschoben wird die ich nie gegeben habe und mir ebenfalls unterstellt wird keine Ahnung zu haben, wenn man es selber erlebt hat - irre echt. Man sollte schon den ganzen Text lesen und nicht den Teil zitieren den man gerade für richtig hält.


Von daher: der Klügere gibt nach.

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-- Editiert am 30.03.2011 17:04

-- Editiert am 30.03.2011 17:06

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

Dann hast du also durchsetzen können, dass dein Freund/Mann volles Sorgerecht für dein, aber nicht sein Kind bekommen hat, obwohl es einen leiblichen Vater gibt??? Wow...

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"gruß azrael"

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
margitk
Status:
Schüler
(158 Beiträge, 28x hilfreich)

quote:
Dann hast du also durchsetzen können, dass dein Freund/Mann volles Sorgerecht für dein, aber nicht sein Kind bekommen hat, obwohl es einen leiblichen Vater gibt??? Wow...


Das kann sie dann im Häkel-Forum bei einer schönen Tasse Kaffee den anderen Ahnungslosen erzählen...

margit

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0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
GP2011
Status:
Schüler
(329 Beiträge, 47x hilfreich)

IS KLAR

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0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
margitk
Status:
Schüler
(158 Beiträge, 28x hilfreich)

Ich dachte, der Klügere gibt nach? :-)

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0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38454 Beiträge, 14006x hilfreich)

Gem. § 1626a BGB bekommt im Falle des Todes des Sorgeberechtigten in der Regel der andere Elternteil die elterliche Sorge. Allerdings haben wir hier das Regel/Ausanhmeprinzip. Dies bedeutet, dass vom Gericht auch anders entschieden werden kann. Es kommt auf das Kindeswohl an.

Die allein Sorgeberechtigte kann eine Sorgerechtsverfügung treffen, in welcher sie ihre Vorstellungen für den Fall ihres Todes entwickelt. Bei uns geht das beim Jugendamt. An diese Verfügung ist der Familienrichter natürlich nicht gebunden, aber er wird es als ernst zu nehmende Entscheidungshilfe berücksichtigen müssen.

wirdwerden

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0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
GP2011
Status:
Schüler
(329 Beiträge, 47x hilfreich)

Danke schöööön ^^

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0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

quote:

Danke schöööön ^^


Wofür??? Das ist ein vollkommen anderer Sachverhalt. Oder hat hier irgendjemand lesen können, dass der leibliche Vater des Kindes tot ist?

Noch mal extra für euch beiden zum NACHLESEN:

quote:
Meine unverheiratete Schwester hat ein kind bekommen und erhält das alleinige Sorgerecht,aber sie will das Sorgerecht mit seinem Freund(nicht der Vater des kindes) teilen,,da sie nicht mit dem vater zusammen ist,obwohl der vater das kind anerkannt hat... ist das möglicht???


:augenroll: :augenroll: :augenroll:

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"gruß azrael"

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
margitk
Status:
Schüler
(158 Beiträge, 28x hilfreich)

Hacken die Leute hier eigentlich nur IRGENDWAS sinnfrei in die Tastatur?

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0x Hilfreiche Antwort

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