Sorgerecht nach dem Tod

3. Januar 2020 Thema abonnieren
 Von 
guest-12306.01.2020 14:57:15
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Sorgerecht nach dem Tod

Hallo,
folgende Situation.


Ex wollte keinen Umgangsrechts mit Tochter, sie hat darunter gelittet, er hat das auch den Jugendamt mitgeteilt.

Ich habe eine Sorgerechtserklärung unterschrieben lassen von ihm, dass er das Sorgerecht für die Tochter auf mich übertragt.

Aus Sicht des Jugendamtes es ist angemessen das Sorgerecht auf mich zu übetragen.

Ich hatte einen Autounfall, mein ex hat das Sorgerecht für die Tochter beantragt.

Kann er das Sorgerecht für die Tochter zurück ziehen, wenn er schon eine Sorgerechtserklärung unterschrieben hat?

Danke

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Zitat (von sorry.):
Ich hatte einen Autounfall, mein ex hat das Sorgerecht für die Tochter beantragt.
Können Sie die Sorge für das Kind denn derzeit übernehmen? Wenn nicht, wie lange (voraussichtlich) nicht?

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
smogman
Status:
Student
(2800 Beiträge, 919x hilfreich)

Zitat (von sorry.):
Ich habe eine Sorgerechtserklärung unterschrieben lassen von ihm, dass er das Sorgerecht für die Tochter auf mich übertragt.
Eine solche Erklärung ist nicht gesetzlich vorgesehen und entbehrt jeglicher Rechtsgrundlage.

Zitat (von sorry.):
Ich hatte einen Autounfall, mein ex hat das Sorgerecht für die Tochter beantragt.
Wenn es nur das gemeinsame Sorgerecht gab und diese ominöse Erklärung, dann hat er das Sorgerecht noch immer und muss hier nichts beantragen.

Zitat (von sorry.):
Kann er das Sorgerecht für die Tochter zurück ziehen, wenn er schon eine Sorgerechtserklärung unterschrieben hat?
Er hat es nie verloren.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32278 Beiträge, 5676x hilfreich)

Zitat (von sorry.):
Sorgerecht nach dem Tod
Wer ist tot?

Den Unterschied zwischen Umgangsrecht und Sorgerecht kennst du inzwischen?

Gute Besserung für dich!

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

Also ... wie auch immer das mit dem Sorgerecht gelaufen ist ..... ob du das alleinige Sorgerecht hast oder nicht ... das spielt eigentlich keine große Rolle.

Schade ist eigentlich nur, dass es keinen Umgang mit dem Kindesvater gab und gibt ... warum auch immer das der Fall ist.

Mir ist jetzt nicht so ganz klar was dein Anliegen ist.

Du hattest einen Unfall ... und weil du nun erst einmal wieder gesund werden musst, da will sich der Kindesvater in der Zeit um Kind kümmern. Was wäre so schlecht daran, wenn sich die Verhältnisse wieder normalisieren ? Mag sein, dass du den Kindesvater hasst ... aber deine Tochter hat eben nun mal nur diesen einen Vater. Und deswegen wäre das schon gut, wenn sich wieder eine Beziehung aufbauen ließe.

Oder geht es dir eher darum, was passiert, wenn du (Gott sei davor) vorzeitig versterben solltest? Da würdest du dann gern sicherstellen, dass der Kindesvater auch in diesem Fall nicht das Kind betreuen könnte ?

Na ja ... rechtlich wird das nicht funktionieren. Denn der Kindesvater ist und bleibt der Kindesvater. Da kannst du verfügen was du willst. Deine offensichtliche Aversion gegen den Kindesvater, die endet mit deinem Ableben. Und das ist ja auch gut so. Denn Hass und Unversöhnlichkeit die sollten angesichts des Todes ein Ende finden ...


-- Editiert von Marcus2009 am 04.01.2020 14:47

2x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.295 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.419 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen