Hallo,
folgende Situation.
Ex wollte keinen Umgangsrechts mit Tochter, sie hat darunter gelittet, er hat das auch den Jugendamt mitgeteilt.
Ich habe eine Sorgerechtserklärung unterschrieben lassen von ihm, dass er das Sorgerecht für die Tochter auf mich übertragt.
Aus Sicht des Jugendamtes es ist angemessen das Sorgerecht auf mich zu übetragen.
Ich hatte einen Autounfall, mein ex hat das Sorgerecht für die Tochter beantragt.
Kann er das Sorgerecht für die Tochter zurück ziehen, wenn er schon eine Sorgerechtserklärung unterschrieben hat?
Danke
Sorgerecht nach dem Tod
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Können Sie die Sorge für das Kind denn derzeit übernehmen? Wenn nicht, wie lange (voraussichtlich) nicht?ZitatIch hatte einen Autounfall, mein ex hat das Sorgerecht für die Tochter beantragt. :
Eine solche Erklärung ist nicht gesetzlich vorgesehen und entbehrt jeglicher Rechtsgrundlage.ZitatIch habe eine Sorgerechtserklärung unterschrieben lassen von ihm, dass er das Sorgerecht für die Tochter auf mich übertragt. :
Wenn es nur das gemeinsame Sorgerecht gab und diese ominöse Erklärung, dann hat er das Sorgerecht noch immer und muss hier nichts beantragen.ZitatIch hatte einen Autounfall, mein ex hat das Sorgerecht für die Tochter beantragt. :
Er hat es nie verloren.ZitatKann er das Sorgerecht für die Tochter zurück ziehen, wenn er schon eine Sorgerechtserklärung unterschrieben hat? :
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Wer ist tot?ZitatSorgerecht nach dem Tod :
Den Unterschied zwischen Umgangsrecht und Sorgerecht kennst du inzwischen?
Gute Besserung für dich!
Also ... wie auch immer das mit dem Sorgerecht gelaufen ist ..... ob du das alleinige Sorgerecht hast oder nicht ... das spielt eigentlich keine große Rolle.
Schade ist eigentlich nur, dass es keinen Umgang mit dem Kindesvater gab und gibt ... warum auch immer das der Fall ist.
Mir ist jetzt nicht so ganz klar was dein Anliegen ist.
Du hattest einen Unfall ... und weil du nun erst einmal wieder gesund werden musst, da will sich der Kindesvater in der Zeit um Kind kümmern. Was wäre so schlecht daran, wenn sich die Verhältnisse wieder normalisieren ? Mag sein, dass du den Kindesvater hasst ... aber deine Tochter hat eben nun mal nur diesen einen Vater. Und deswegen wäre das schon gut, wenn sich wieder eine Beziehung aufbauen ließe.
Oder geht es dir eher darum, was passiert, wenn du (Gott sei davor) vorzeitig versterben solltest? Da würdest du dann gern sicherstellen, dass der Kindesvater auch in diesem Fall nicht das Kind betreuen könnte ?
Na ja ... rechtlich wird das nicht funktionieren. Denn der Kindesvater ist und bleibt der Kindesvater. Da kannst du verfügen was du willst. Deine offensichtliche Aversion gegen den Kindesvater, die endet mit deinem Ableben. Und das ist ja auch gut so. Denn Hass und Unversöhnlichkeit die sollten angesichts des Todes ein Ende finden ...
-- Editiert von Marcus2009 am 04.01.2020 14:47
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