Sorgerecht übertragen???

10. Mai 2016 Thema abonnieren
 Von 
daylight251
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)
Sorgerecht übertragen???

Hallöchen, ich hab ne Frage die etwas verzwickt ist...
Mein Freund hat 3 Kinder wovon aber nur 2 seine leiblichen Kinder sind. 2 Kinder wohnen bei der Mutter und sein NICHT leibliches Kind wohnt bei ihm da es die Mutter nicht bei sich haben möchte.
Er hat weder das Sorgerecht noch das Aufenthaltsbestimmungsrecht für dieses Kind, er hat somit keinerlei Rechte. Seine Ex kassiert das Kindergeld und setzt ihn immer mit irgendwelchen Dingen unter Druck bzw versucht es, aber wenn die Tochter (fast 15j. ) ein Konto eröffnen möchte oder in ne Fasnachtsclique möchte blockt die Mutter ab und sagt zu allem Nein.

Nun die Frage.
könnte seine Ex ihm das Sorgerecht übertragen?
Die Mutter interessiert sich nicht wirklich für das Mädel...

Ich hoffe es kann mir jemand weiterhelfen


Lg

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8 Antworten
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#1
 Von 
Rechtschreibung
Status:
Lehrling
(1107 Beiträge, 1207x hilfreich)

Die Mutter kann es nicht und wird es ja wohl auch nicht tun wollen. Das Familiengericht kann das und auch gegen den Willen der Mutter. Dazu berät das Jugendamt. Ich halte die Angelegenheit aber mehr oder weniger für witzlos und würde mit dem Konto einfach bis zu Volljährigkeit warten.

Voraussetzung ist dabei, dass die Tochter sein rechtliches Kind ist, er also die Vaterschaft anerkannt hat. Ob das der Fall ist, geht meines Erachtens nicht ganz aus dem Beitrag hervor.

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#2
 Von 
Rechtschreibung
Status:
Lehrling
(1107 Beiträge, 1207x hilfreich)

Die Mutter kann es nicht und wird es ja wohl auch nicht tun wollen. Das Familiengericht kann das und auch gegen den Willen der Mutter. Dazu berät das Jugendamt. Ich halte die Angelegenheit aber mehr oder weniger für witzlos und würde mit dem Konto einfach bis zu Volljährigkeit warten.

Voraussetzung ist dabei, dass die Tochter sein rechtliches Kind ist, er also die Vaterschaft anerkannt hat. Ob das der Fall ist, geht meines Erachtens nicht ganz aus dem Beitrag hervor.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
daylight251
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Es geht nicht um das Konto...das war nur ein Beispiel. Es geht mehr darum das sie sich nicht um ihre Tochter kümmern möchte aber dem "Vater" auch nicht zugesteht Dinge zu entscheiden.
Hauptgrund meiner Frage ist nun eigentlich, das wir zusammen ziehen möchten und dafür den Landkreis wechseln. Die Mutter muss die Tochter in der Schule abmelden und in der neuen Schule anmelden da mein Freund es ja nicht darf und sie wird es aber nicht tun...

Was für Rechte hat er?
Er lebt seit fast 15jahren mit dem mädel zusammen...

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Rechtschreibung
Status:
Lehrling
(1107 Beiträge, 1207x hilfreich)

Wenn er die Vaterschaft anerkannt hat (wozu Sie leider nichts schreiben und was nur mit dem Einverständnis der Mutter geht, wobei dann üblicherwese zugleich die gemeinsame Ausübung des Sorgerecht erklärt wird, wozu es hier offensichtlich nicht kam), dann kann er einen Antrag auf das alleinige Sorgerecht beim Familiengericht stellen. Wie schon gesagt berät dazu das Jugendamt.

Wenn er die Vaterschaft nicht anerkannt hat (so klingt es für mich, wenn sie die Nicht-Leiblichkeit sowie die lange Bekanntschaft betonen), dann ist er auch nicht der Vater des Kindes und hat dementsprechend überhaupt keine Rechte. Letzter Ausweg wäre dann eventuell der Weg über eine Pflegschaft, wozu wiederum unbedingt das Jugendamt befragt werden muss und was ich mir gegen den Willen der Mutter als sehr schwierig vorstelle.

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#5
 Von 
daylight251
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Nein er hat die Vaterschaft nicht anerkannt, das hat damals der leibliche Vater des Kindes gemacht.

Danke für die Antwort. Dann werden wir uns wohl oder übel beim Jugendamt melden und dort um Rat fragen.

Lieben Dank

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#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38441 Beiträge, 14004x hilfreich)

Jetzt wird es natürlich ganz kritisch. Er zieht ein Kind auf, mit dem er nicht verwandt ist. Das geht, wenn man in das SGB VIII schaut nur, wenn eine Genehmigung des Jugendamtes vorliegt (Einrichtung einer Pflegestelle). Und da haben wir das nächste Problem. Ich kann mir nur schwer vorstellen, dass das Kindergeld an illegale Pflegeeltern ausgezahlt wird. Aber, abgesehen davon, was für Unterschriften werden denn für ein so großes Kind in Ausübung des Sorgerechts überhaupt benötigt. 99% sind doch Alltagsentscheidungen des täglichen Lebens. Die trifft ohnehin der, bei dem sich das Kind gerade aufhält.

Zunächst müsste also eine Pflegestelle eingerichtet werden. Und zwar schnell, damit das Kind da nicht rausgenommen wird. Alles andere kann man dann hinterher klären.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
daylight251
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Die Mutter ist ja damit einverstanden das sie bei ihm wohnt...das lief bis jetzt alles ohne Jugendamt.
das Kindergeld bezieht die Mutter des Kindes.
Es geht uns eben nur darum das die Mutter eigentlich nichts mit der Tochter zu tun haben möchte aber wenns um irgendwelche Entscheidungen geht sei es in der Schule oder sonstiges, sie immer dagegen spricht nur damit sie zeigen kann das sie das letzte Wort hat oder sie tut einfach gar nix...

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38441 Beiträge, 14004x hilfreich)

Ob die Mutter einverstanden ist oder nicht, darum geht es doch gar nicht. Es geht um § 44 SGB VIII .

wirdwerden

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