Hallo,
da mein Mann und ich momentan nicht gut miteinander auskommen und er sich auch nicht wirklich um unseren kleinen Sohn kümmert, würde ich gerne wissen ob es möglich ist meinen Teil des Sorgerechts im Falle meines vorzeitigen Ablebens (man weiß ja nie...) auf meine Eltern zu übertragen. Ich habe die Befürchtung dass er, sollte dieser Fall eintreten (was ich ja nicht hoffe), den Kleinen nur bei seinen Eltern abschieben würde - und die haben wirklich keine Ahnung davon, wie man mit Kindern umgeht. Ihren Sohn haben sie auch total vermurkst :S
Vielen Dank für eine Antwort!
Sorgerecht übertragen?
Notfall oder generelle Fragen?
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@Saraa
dann hast Du sicherlich das alleinige Sorgerecht, oder?
Ich denke nicht, das der sorgeberechtigte Vater unter die Großeltern mütterlicher Seite gestellt wird.
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Na dann ist das ja auch eine ganz andere Ausgangslage als die der Themenstarterin.
Da hat der Vater nämlich das hälftige Sorgerecht.
ich kann dazu nur sagen
ich habe das aleinige sorgerecht über meine tochter, und habe ein testament verfasst indem steht das im falle meines ablebens oder einer dauerhaften geschäftsunfähigkeit, das umgangs und sorgerecht, ich auf meine eltern übetrage.
und das ich rechtskräftig, da kann kein richter der welt etwas dran ändern.
inwieweit das geht wenn er auch sorgeberechtigt ist, kann ich dir leider nicht sagen, sprich mal mit dem jugendamt über den fall,es gibt ja nun gute günde für dein vorhaben, vielleicht können die mir helfen. mir hat man da, wenn ich fragen hatte, immer mit rat und tat zur seite gestanden.nur mut
Hallo,
im Grunde ist das Testament mehr eine Empfehlung, rechtlich daran gebunden sind die Gerichte nicht. Es kann ja durchaus sein, dass es entgegen dem Wohl des Kindes geht, das wird im Einzelfall geprüft.
Im Normalfall erhält der andere leibliche Elternteil das Sorgerecht, wenn es dem Kindeswohl nicht wiederspricht, was überprüft wird.
Das "Sorgerechtstestament" ist wie gesagt, bei der Vormundschafts- oder Sorgerechtsvergabe durch das Vormundschaftsgericht definitiv nicht bindend. Nachzulesen ist das im BGB.
Gruß Famous
Tja, brutus12, da kann ich Dich beunruhigen:
Dein Testament ist vielleicht rechtskräftig, wenn Du irgendwelche Gegenstände vererben willst, Dein Kind kannst Du nicht einfach vererben wie ein Sofa.
Genau diesen Fall hatte ich im Bekanntenkreis. Eltern nie verheiratet, daher alleiniges Sorgerecht bei der Mutter.
Trennung ein paar Monate nach der Geburt.
Die Mutter hatte ein Testament, dass das Kind zu der Oma soll, mit der beide im Haus lebten.
Nach dem plötzlichen Ableben der Mutter kriegte der Vater nach Prüfung durchs JA das Sorgerecht. Eben weil er der nächste Verwandte des Kindes ist und nichts dagegen sprach.
Vielleicht wird das in anderen Fällen anders gehandhabt. Und es ist natürlich was anderes in einem Fall wie Saraas, da finde ich es vernünftig, vorher abzuklären, was aus den Kindern wird, sollten sie Vollwaisen werden (Gott bewahre).
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