Sorgerecht und Sohn zurück holen?

29. Januar 2012 Thema abonnieren
 Von 
DjaneKittyCat
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Sorgerecht und Sohn zurück holen?



Hallo!

Ich habe da mal eine Frage an euch. Hoffe es ist auch jemand in so einer Situation und kann mir weiterhelfen.
Dazu muß ich aber etwas tiefer reingehen.

Also 2004 kam mein Sohn in der 34ten SSW zur Welt und hatte dadurch sehr viele Probleme. Er ist etwas zurück geblieben und mußte dadurch sehr oft ins Krankenhaus. Dazu kam es noch das ich völlig allein da stand und noch den Vater meines Kindes am Hals hatte der mir mit entführung des Kindes gedroht hatte wenn er das Sorgerecht nicht bekommt. Durch diese Probleme kam ich selber nicht mehr klar und hab mich ans JA gewandt da ich Hilfe haben wollte. So bin ich dann in ein Betreutes Wohnen gekommen wo man sich mit anderen Müttern austauschen konnte. Aber zu diesem Zeitpunkt war leider keine Mutter mit Kind dort. Dann mußte er wieder ins Krankenhaus wegen Atemaussetzer und ja dann wurde behauptet ich wäre eine Gefahr für meinen Sohn. Obwohl ich sagen muß ich würde meinem Sohn nie etwas antun. Da ich aber im Heim aufgewachsen war wollte ich nur alles Recht machen und das machte mich nur noch nervöser usw. Dann kam es dazu das ich mit meinem Sohn in die Eifel in eine Pflegefamilie gekommen bin und ja da fing es langsam mit depressionen an. Auch weil jeder weiß ich brauche zumindest ne Stadt. Und auch mit der Pflegemutter kam ich nicht klar. Egal was ich machte es war alles falsch. Dann kam es zu einem Gespräch wo mir die Entscheidung gegeben wurde: Entweder ein Jahr Pflegefamilie für meinen Sohn oder ich gehe mit ihm in ein Heim für Psychisch kranke Mütter.( Hätte ich es mit dem Heim gesagt wäre mein Sohn ganz weg) und somit entschied ich mich erstmal für ein Jahr Pflegefamilie. Dann kam es soweit das ich ihn nur 1mal im Monat für eine Std. sehen durfte und im Beisein der Pflegemutter. Da hab ich mich ständig in einer Pfrüfsituation gefunden das ich nicht mehr so mit meinem Sohn umgehen konnte wie ich es wollte. Weil ständig hieß es: So mußt du dies machen usw.
Dann bin ich zu einer Anwältin gegangen um die BK zu erweitern da ja immer noch die Rückführung im Raum stand. Aber das wollte das JA schon nicht mehr. Die wollten nun die BK nur alle 2 Monate.Ich konnte bei Gericht machen was ich wollte. Sagt der Richter wenn ich arbeiten gehe bekomme ich ihn zurück. Gesagt getan nur dann war es wieder falsch, weil keine Zeit mehr fürs Kind.
Also haben ich und meine Anwältin besprochen dies für 6 Monate ruhend zu stellen. Das war Anfang Januar 2006. Doch im Dezember hatte ich eine Fehlgeburt und bin dadurch völlig abgerutscht. Weil es mir so schlecht ging setzte ich erstmal die BK aus weil ich nicht wollte das mein Sohn mich so sieht. Dann kam es dazu das wir ein Gespräch in der Lebenshilfe hatten und da haben dann schön vier Leute auf mich eingeredet das es doch das beste wäre wenn ich mein Sorgerecht abgeben würde. Und das schlimmste war ich hab es auch noch getan.Weiß bis heute nicht warum ich dies getan habe. Bereue es zutiefst. Auch kam es dazu das sie mir geraten haben auch die BK zu beenden ich solle doch ans Wohl meines Kindes denken usw. Ja und jetzt habe ich mich wieder im Griff. Bin stabil und habe jetzt Unterstützung durch meinen Freund und seiner Familie.

Nun meine Fragen.

Ab wann wird ein Kind bei Gericht gefragt wo es denn hin will? Ab welchem Alter

Und habe ich jetzt noch gute Chancen mir das Sorgerecht wieder zu holen oder gar meinen Sohn?

Hoffe jemand kann mir helfen!

Auch über längeren E-mail Kontakt würde ich mich freuen

Lg Sandra

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27 Antworten
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#1
 Von 
Marie-Sophie40
Status:
Schüler
(296 Beiträge, 76x hilfreich)

Traurige Geschichte, aber sehr oft Alltag. Sowas nennt man auch "Kinderklau"

Wie alt warst Du als Du Deinen Sohn zur Welt gebracht hast?

Wie lange "durfte" Dein Sohn bei Dir leben?



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-- Editiert Marie-Sophie40 am 29.01.2012 20:53

-- Editiert Marie-Sophie40 am 29.01.2012 20:57

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38331 Beiträge, 13980x hilfreich)

@ Marie: sie schreibt doch selbst, dass sie völlig abgerutscht ist und auch nicht wollte, dass das Kind sie so sieht. Da vermag ich keinen Kinderklau zu erkennen, sondern nur eine psychisch labile Mutter, deren Zustand sich verschlechtert und nicht stabilisiert hat.

Wie es heute aussieht, das vermag niemand hier abzuschätzen. Ich würde mir einen guten Anwalt für Familienrecht suchen, der gerichtlich zunächst einen regelmäßigen Umgang durchsetzen sollte. Umgang als Einstieg in eine Rückführung. Und wenn das funktioniert, dann sieht man weiter.

wirdwerden

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Marie-Sophie40
Status:
Schüler
(296 Beiträge, 76x hilfreich)

@wirdwerden, dass stimmt schon. Bloß wurde hier mal wieder Hochleistung betrieden in: "Wie entfremde ich ein Kind von der Mutter", was ich selbst bei einer labilen Mutter nicht verstehen kann.
Sie sucht sich Hilfe beim Jugendamt, kommt mit ihrem Kind zu einer Pflegefamilie (zumindest so habe ich es verstanden) und dann wird ihr ständig eingeredet, sie würde alles falsch machen, was letzten Endes (und so lese ich es aus den Zeilen) dazu führte, dass sie sich immer unsicherer fühltee, denn sie wollte immer das Richtige tun. Dann wird sie vor die Wahl gestellt, entweder in eine Einrichtung für psychisch kranke Mütter zu gehen, oder das Kind zu einer Pflegefamilie zu geben. Letzteres schien ihr die bessere Lösung. Aus dieser Entscheidung heraus, durfte sie ihr Kind nur noch einmal im Monat stündlich sehen, zuletzt dann auch nur noch alle 2 Monate. Und der Hammer am Ende: Auf sie wird eingeredet, damit sie das Sorgerecht abgibt.

Ich halte diese "Art und Weise" mehr als nur bedenklich. Da ist eine Mutter, die sich SELBST Hilfe beim JA holt, was am Ende dazu führt, ihren Sohn komplett in fremde Hände geben zu MÜSSEN. Anstatt die Beziehung zwischen Mutter und Kind zu fördern. Die beiden als Familie zu unterstützen und Hilfe zu leisten.

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-- Editiert Marie-Sophie40 am 30.01.2012 14:56

-- Editiert Marie-Sophie40 am 30.01.2012 14:59

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#4
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1412x hilfreich)

Hallo,
um mal für das JA eine Lanze zu brechen:
Die klauen einem so ohne weiteres kein Kind, schon garnicht wenn sie das Kindeswohl nicht gefährdet sehen. Wenn die Mutter zustimmt, das Sorgerecht abzugeben, dann kann sie das jederzeit zurück nehmen. Die Alternative wäre eine Entscheidung des Familiengerichts. Den Sachbearbeitern des JA ist die erste Lösung meist lieber, da mit weniger Aufwand verbunden.
Eine Reduzierung der Besuchskontakte in der ersten Zeit bei einer Pflegefamilie ist völlig normal und Bindungspsychologisch sinnvoll, damit das Kind nicht ständig hin und hergerissen wird.
Liebe Jane, wenn du dich wieder psychisch stabil fühlst, solltest du mit dem Befund eines Psychologen zum JA gehen und über eine Rückführung verhandeln, wenn nötig mit Rechtsanwalt.
Gruß
Andreas

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"Wer schlau ist, kann sich dumm stellen, anders rum geht es nicht!"

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#5
 Von 
Marie-Sophie40
Status:
Schüler
(296 Beiträge, 76x hilfreich)

quote:
Die klauen einem so ohne weiteres kein Kind, schon garnicht wenn sie das Kindeswohl nicht gefährdet sehen.


Das mag sein. Trotzdem halte ich es nicht für angebracht einer Mutter, die nur das beste für ihr Kind will, sie so zu beeinflußen, dass sie letzten Endes FREIWILLIG das Sorgerecht abgibt.

Allein schon die Auflage, sie solle sich Arbeit suchen, was sie auch tat um dann zu hören ihr Kind doch nicht zurück zu bekommen weil sie doch keine Zeit hätte, finde ich schwachsinnig, überflüßig und daneben.

Ich halte diese "Art und Weise" als Schikane und so wie die TE schreibt, war das nicht die einzige.

Des Weiteren halte ich es für ziemlich schwierig, ihr Kind ohne Probleme wieder zurück zu bekommen. Die nächste "Begründung" wird wohlmöglich sein, dass das Kind sich an die neue Familie gewöhnt hat und das Wohl des Kindes dadurch gefährdet ist, wenn es zur entfremdeten Mutter zurück käme.



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-- Editiert Marie-Sophie40 am 30.01.2012 19:53

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#6
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

quote:
Das mag sein. Trotzdem halte ich es nicht für angebracht einer Mutter, die nur das beste für ihr Kind will, sie so zu beeinflußen, dass sie letzten Endes FREIWILLIG das Sorgerecht abgibt.
Und wenn genau DAS das beste für das Kind war/ist?
Wir kennen hier nur eine Seite der Geschichte. Und die scheint mir trotz allem, was vorgefallen ist, von Seiten der TE noch ein wenig geschönt. Was sie und ihre "Probleme" betrifft.

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"gruß azrael"

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#7
 Von 
Marie-Sophie40
Status:
Schüler
(296 Beiträge, 76x hilfreich)

quote:
Und wenn genau DAS das beste für das Kind war/ist?
Wir kennen hier nur eine Seite der Geschichte. Und die scheint mir trotz allem, was vorgefallen ist, von Seiten der TE noch ein wenig geschönt. Was sie und ihre "Probleme" betrifft.


Nun, ich gehe generell IMMER von dem aus, was ich weiß. Ich wüsste nicht, warum man in einem "anonymen" Forum etwas beschönigen müsste. Die TE schreibt, sie würde nie ihrem Kind was antun, also verlasse ich mich auf diese Aussage, denn mehr habe ich nicht "in der Hand".

Meiner Meinung nach und von dem was wir wissen, wurde hier eine Frau, die selbst keine gute Kindheit hatte, in ihrer Unsicherheit gestärkt, ihr wurde sozusagen eingeredet eine schlechte Mutter zu sein und hatte psychisch nicht die Kraft um sich zu wehren.

EDIT:

Ich bin überhaupt der Meinung: Wenn eine Mutter sich kooperativ gegenüber dem JA zeigt, sich unterstützen lässt und sich Hilfe sucht, sollte man sich schon die "Zeit" nehmen, um die FAMILIE zusammen zu unterstützen und nicht die "bequeme" und einfachste Lösung nehmen, die mit weniger Aufwand verbunden ist.
Die bequemere Lösung für das JA, ist nicht unbedingt die sinnvollste für Mutter und Kind.



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-- Editiert Marie-Sophie40 am 30.01.2012 22:50

-- Editiert Marie-Sophie40 am 30.01.2012 22:54

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#8
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1412x hilfreich)

@Marie-Sophie
Hallo,
Wenn sich die TE psychisch so weit stabilisiert hat, dass sie für ihr Kind sorgen kann, so kann sie doch ihre Zustimmung zur Unterbringung in einer Pflegefamilie widerrufen. Wenn das Kindeswohl nicht mehr gefährdet ist so hat das JA gar keine andere Wahl als die Rückführung des Kindes in die Wege zu leiten. So ist die Rechtslage, dazu muß sie aber glaubhaft machen, das sie wieder in der Lage ist ihr Kind richtig zu versorgen und zu erziehen. Die Jugendamtsschelte bringt nichts, sondern nur Kooperation. Das Kind ist nun mal seit längerer Zeit in der Pflegefamilie und hat entsprechende Bindung aufgebaut, leider projizieren viele Betroffene ihre Enttäuschung auf die Pflegefamilie und das Amt. Die Ämter haben ziemlich viel Mühe vernünftige Pflegefamilien zu finden (siehe aktuelle Fall in Hamburg), da dies ziemlich viel Idealismus und Opferbereitschaft verlangt. Meine Frau und ich hatten selbst einmal den Plan Pflegekinder aufzunehemn, da muß man sich vor dem Amt ziemlich ausziehen und die zu erwartende finazielle Unterstützung fällt eher gering aus (die JA bevorzugen die Unterbringung in Familien gegenüber der Heimunterbringung auch aus finaziellen Gründen, ist ca. 70% billiger).
Ich rate der TE lieber dazu sich mit dem JA zu einigen, Erziehungsbeistand etc. in Anspruch zu nehemen um ihr kind in einem für es gute Weise zurück zu bekommen.
Die "bequeme Lösung" des JA war der freiwillige Verzicht der TE, alternativ käme eine Gerichtsentscheidung (1666 BGB). Dann hätte die TE viel größere Probleme ihr Sorgerecht und zurück zu bekommen.
Hier führt nur Kooperation mit dem JA zum Ziel.
Gruß
Andreas

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#9
 Von 
Marie-Sophie40
Status:
Schüler
(296 Beiträge, 76x hilfreich)

@amako
Ich hoffe Du behältst Recht. In der Praxis (meine ich) sieht die Rechtslage bestimmt etwas schwieriger aus. Eben weil eine Bindung zwischen Pflegefamilie und Kind besteht. Ob es "klug" ist, ein Kind dort wieder raus zu nehmen, möchte ich bezweifeln. Zumal das JA scheinbar alles daran setzte, das Kind von der Mutter zu entfremden. Allein schon die Äußerung des JA-Mitarbeiters an die TE, sie solle doch die BK komplett beenden zeigt, dass nie irgendein Interesse von Seiten des JA's bestand, eine Rückführung vorzunehmen. Somit kann man eine Einigung mit dem JA sowieso vergessen.

quote:
Die "bequeme Lösung" des JA war der freiwillige Verzicht der TE,


Ich weiß nicht, ob man es als einen freiwilligen Verzicht ansehen darf, wenn 4 Leute auf eine labile Frau einreden, die psychisch gar nicht in der Verfassung ist standhaft zu bleiben.

Von derartigen "Fällen" hört man leider immer wieder und ich hoffe sie sind in der Minderzahl.





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#10
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1412x hilfreich)

@sophie
Hallo,
das JA hat kein Interesse an einer Entfremdung, die Rückführung von Pflegekindern in ihre Familien hat Priorität, das passiert sogar bei Misshandlung (wenn die Umstände es zulassen).
Genau so wie die Pflegfamilie Bindung aufnehmen mußte wird das die TE auch tun müssen, aber Voraussetzung ist nun mal ein "normaler" Zustand. Wenn das gegeben ist hat das JA keine Handhabe und auch kein Interesse mehr an dem jetzigen Zustand. Wie gesagt, wenn alles stabil ist und die Einwilligung zurück genommen wird müsste das JA den Weg zum Familiengericht wählen und entsprechend beweisen, dass das Kindeswohl weiter gefährdet ist.
Gruß
Andreas

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#11
 Von 
Marie-Sophie40
Status:
Schüler
(296 Beiträge, 76x hilfreich)

quote:
das JA hat kein Interesse an einer Entfremdung


Jeder hat so seine eigene Meinung/Erfahrung mit dem JA. Ich selbst hatte 12 Jahre mit ihnen beruflich zu tun. Auch wenn es nicht die Regel ist, so gab es immer wieder Fälle in denen das Jugendamt falsche Entscheidungen traf. So wie in diesem "Fall".

Eine Entfremdung findet nun mal statt, wenn man ein Kleinkind in der Prägungsphase von der Mutter möglichst weit fern haltet. Einmal im Monat für eine Stunde sein Kind sehen zu dürfen, ist meiner Meinung nach etwas zu "mager". Die BK später auf alle 2 Monate zu verringern um letzten Endes der Mutter zu raten, die BK's zu beenden, trägt keineswegs dazu bei, die Beziehung zwischen Mutter und Kind zu fördern. Meiner Meinung nach bestand hier sehr wohl großes Interesse zur Entfremdung von Mutter und Kind. Eine Unterstützung, der zwischenmenschlichen Beziehung zwischen den beiden aufrecht zu erhalten ist hier zumindest für mich nicht ersichtlich.

Meiner Ansicht nach, hätte hier ein regemäßiger Kontakt zwischen Mutter und Kind statt finden müssen und zwar nicht nur für eine Stunde im Monat.



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#12
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1412x hilfreich)

@sophie
Hallo,
es geht dem JA nun mal nicht darum was gut für die Mutter, sondern gut für das Kind ist. Kinder sind kein Therapeutikum für psychische Störungen. Die Frequenz der Besuchskontakte wird eben von der Entwicklung des Kindes und seine Reaktion auf die Kontakte abhängig gemacht.
Über das Tätig werden des JA im Einzelfall lässt sich natürlich streiten. Alleine die Betrachtung einer Seite und deren Argumentation führt garantiert zu Fehleinschätzungen (Hast du Antworten auf deine Fragen nach Alter usw. bekommen? Konkretisierungen bestimmter Dinge sind manchmal unangenehm). Meine Frau ist Pädagogin und hat beruflich ebenfalls häufigen Amtskontakt, meistens mußte sie feststellen, dass die Reaktionen des JA auf Meldungen eher behäbig waren (sie hatte ein Kind mit drogensüchtigen und beschaffungskriminellen Eltern im Hort, es dauerte ein Jahr bis das Kind in eine Pflegefamilie kam). Dies scheint sich in den letzten Jahren etwas verändert zu haben. Manchmal sind die Reaktionen des JA auch unangemessen (siehe mein Posting vom Dez.2011, ich war damals sehr aufgebracht, aber aus etwas Distanz betrachtet...), aber selten unrechtmäßig. Das ließe sich auch vor dem Familiengericht überprüfen und beseitigen.
Gruß
Andreas

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#13
 Von 
DjaneKittyCat
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)


Hallo!

Danke für eure schnellen Antworten!

Also ich war 22 Jahre als mein Sohn zur Welt kam.
Und beschönigt habe ich auch nichts, warum sollte ich dies auch tun. Ich hab mich ja an euch gewandt für Tipps usw. und da finde ich sollte man nichts beschönigen oder weglassen.

Aber wie hätte ich bei der ganzen Situation damals standhalten können denn ich war ja völlig alleine. Hatte niemanden.

Ich hatte es auch schon öfter versucht mit dem JA zu reden aber das brachte alles nichts.
Selbst als meine Anwältin damals versuchte mehr Umgangsrecht zu beantragen, weil ja sonst das Kind ganz entfremded wird so brachte dies auch nichts.

Meine Anwältin meinte damals ich hätte das Recht gehabt meinen Sohn da ganz rauszuholen, da ich zu diesem Zeitpunkt das Sorgerecht noch hatte. Aber das wollte ich meinem Sohn nicht antun. Wollte erst mehr Besuchskontakt.

Aber was soll man machen wenn man rausbekommt das die Pflegemutter und die Frau vom Pflegekinderdienst beste Freundinnen sind.

Aber jetzt hat sich einiges geändert. Ich bin stabil, hab einen Job und einen super Verlobten und seine Familie steht auch hinter mir.

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#14
 Von 
Marie-Sophie40
Status:
Schüler
(296 Beiträge, 76x hilfreich)

quote:
Aber wie hätte ich bei der ganzen Situation damals standhalten können denn ich war ja völlig alleine. Hatte niemanden.

Unabhängig davon, dass das JA (meiner Meinung nach) falsche Entscheidungen traf, hättest Du Dich bei einem Anwalt informieren müssen.

Das Jugendamt hat nämlich NUR auf Dich eingeredet, weil sie vor Gericht KEINERLEI Chancen gehabt hätten, Dir das Sorgerecht zu entziehen. (Taktik)

Edit:

Hättest Du die Kraft gehabt, gegen die Praktiken des Jugendamtes vorzugehen, wäre Dein Kind auch nicht in eine Pflegefamilie gekommen. Voraussetzung ist aber, dass das Kind zu keiner Zeit bei Dir in Gefahr geraten ist!
Viele Eltern meinen, das Jugendamt hätte mehr Rechte als die Eltern. Das stimmt aber nicht. Die haben meist nicht mal eine psychologische Ausbildung.








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-- Editiert Marie-Sophie40 am 02.02.2012 14:00

-- Editiert Marie-Sophie40 am 02.02.2012 14:05

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#15
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1412x hilfreich)

Hallo,

quote:
Das Jugendamt hat nämlich NUR auf Dich eingeredet, weil sie vor Gericht KEINERLEI Chancen gehabt hätten, Dir das Sorgerecht zu entziehen. (Taktik)

Das sehe ich ähnlich, ob sie anders eine Chance gehabt hätten sei mal dahin gestellt. Das JA muß bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung tätig werden. Das machen sie nicht weil sie Eltern nicht mögen, sondern sich um das Wohl der Kinder kümmern müssen.
quote:
Die haben meist nicht mal eine psychologische Ausbildung.

Die entsprechenden Sachbearbeiter sind meist Sozialpädagogen oder ähnliches, das sind zwar keine Psychologen aber schon für solche Tätigkeiten qualifiziert.

Die einzige Möglichkeit die du derzeit hast ist das JA von deiner positiven Entwicklung zu überzeugen, wenn du das nicht schaffst mußt du einen Richter überzeugen.
Gruß
Andreas

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#16
 Von 
Marie-Sophie40
Status:
Schüler
(296 Beiträge, 76x hilfreich)

quote:
Das JA muß bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung tätig werden


Dies bestreitet auch keiner. Es ist schon gut, dass es eine derartige "Einrichtung" gibt. Nur sind die Praktiken des Jugendamtes oft hinterhältig.

quote:
Die entsprechenden Sachbearbeiter sind meist Sozialpädagogen oder ähnliches, das sind zwar keine Psychologen aber schon für solche Tätigkeiten qualifiziert.


Ihre "Ausbildung/Studium" ist mir viel zu theoretisch. Sie lernen anhand von Paragraphen und Fallbeispielen.


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0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1412x hilfreich)

Hallo,
dass die Methoden hinterhältig sind, finde ich nicht.
Sie werden vielleicht von dem einen oder anderen so empfunden, weil sie eben manchmal unverhältnismäßig scheinen oder sogar sind. Hinterhältigkeit will ja Schaden erzeugen, und das sehe ich nicht so, auch nicht in diesem Fall. Verallgemeinerungen sind meist für den einzelfall unzutreffend.
Bis ein Sachbearbeiter nach dem Studium auf solche Fälle losgelasssen wird, muß er noch einiges an Erfahrung sammeln, gerade im Kinderpflegedienst kommen erfahrenere Kräfte zum Einsatz. In meinem entferneten Verwandtenkreis war jemand JA-Leiter in NRW, und der sagte er habe gerade für diese immer Schwierigen Fälle nur seine fähigsten Leute eingesetzt. Das macht ja auch Sinn. Es wäre einfach hilfreich, dem JA keine unlauteren Motive zu unterstellen, den Grund für den Verdacht auf Kindeswohlgefährdung zu beseitigen und die Rückführung in Angriff zu nehmen, das verspricht am ehesten Erfolg.
Auch Psychologen absolvieren ein theoretisches studium und werden erst durch Erfahrung zu guten Therapeuten.
Gruß
Andreas

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#18
 Von 
Jacobsen123
Status:
Schüler
(232 Beiträge, 151x hilfreich)

also ich finde es ne frechheit wenn man einem ja in schutz nimmt.
ne bekannte hat das selbe problem wollte hilfe damals für die große im visir waren dann beide kinder und angeblich wären sie zu weit vom entwicklungsstand zurück so dass sie beide raus sollten ohne begründung auf zeit hieß es für ein jahr.
besuche alle 3 wochen a paar stunden.
und das nur dort wo die beiden momentan leben und das sit 43 km entfernt.
kein zusammen arbeiten mit den pflegeeltern ist möglich wünsche werden nicht gwahr genommen und bitten dann nicht für wichtig empfunden.
beide elternteile haqben ncoh das komplette sorgerecht und dürfene igentlich bei einigen dingen die letzte entscheidung haben, nichts das wird übergangen und alles schön geredet wie toll es dort geworden ist und nun soll es wie gesagt auf dauer sein, einen richtigen plausiblen grund finde ich gibt es da leider nicht.
nun auch nur npoch alle 2 monate und das 3 stunen das tut richtig weh, kein geb,. mit den beiden feiern nichts.
nur immer außerhalb dann oder in einem indoorspielplatz zu hause mal mit kuchen und so feiern geht nicht, sie dürfen die beiden nun nach 1 jahr nicht mal ein wochennende nach hause nehmen noch sonst etwas, das finde ich darf nicht sein.
und das sich die beiden da dann entfremden ist klar und sie werden mit spielzeugen zugeschüttet das ist der hammer und naja also das darf nicht sein das die leiblichen eltern so hinten anstehen und die pflegeeltern denen dann total frech kommen, das darf und kann nicht sein, das geht garnicht.
ich merke aber wohl da es so ähnlich ist, das dies wohl gang und gebe iun deutschland ist sxtatt weiterhin mit familienhilfe zu helfen was die eltern auch wollten werden die kinder lieber zu anderen familien gegeben damit die ihren job gesichert haben und den kinder vorgegaukelt wird alles besser und schöner dort.
den eltern tuts weh.
das macht dei sache nicht einfacher, da die mama nun auch schwanger ist und eben angst hat, was aus dem ungeborenen wird.
sie möchte das 3. nicht auch noch verlieren, am liebsten möchte sie ja, das alle 3 kinder dann bei ihnen wären.

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#19
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1412x hilfreich)

Hallo Jacobsen123,
niemand nimmt hier irgend ein JA in Schutz. Es ist einfach nicht dienlich der TE einzureden wie schlecht doch das Amt ist und wie übel ihr mitgespielt wurde. Wenn sie ihr Kind wieder haben will, muß sie einfach kooperieren, heulen und Zähneklappern nutzt da nichts.
Das JA ist eine Behörde und an Recht und Gesetz gebunden.
Das SGB VIII §8a ist da unmißverständlich, wenn das JA also jemandem im "Visir" hat dann wegen eines Verdachts auf Kindeswohlgefährdung. Wenn deine Bekannte der Unterbringung in der Pflegefamilie nicht zugestimmt hat, so ist das eben von einem Familiengericht v erfügt worden (§1666 BGB ), eine in Obhutnahme durch das JA nach $8a (3) SGB VIII ohne Gerichtsentscheid geschieht nur bei dringender Gefahr (z. B. Mißbrauch, Mißhandlung etc.).
Wer mit dem JA zusammenarbeitet, die Kindeswohlgefährdung bzw. den Verdacht ausräumt und die angebotenen Hilfen ernst nimmt, demm werden nicht einfach die Kinder "geklaut". Die maßnahmen mit Besuchskontakten und deren Häufigkeit werden entspr. der Gefährdung geregelt. Es haben regelmäßige Hilfeplangespräche statt zu finden, an dennen alle Beteiligten teilnehmen. Wer die Pflegeeltern als Gegner ansieht, wird wohl noch nicht zur Einsicht gelangt sein, die nötig wäre um seine Kinder wieder zu bekommen. Erst mal bei sich selbst beginnen Fehler zu suchen und abzustellen wäre die richtige Maßnahme, dann klappt es auch mit Kind Nr. 3. Ich wünsche deinen Bekannten viel Erfolg dabei, damit das JA nicht einschreiten muß. (das ist ein Amt, wer jemals auf einem Amt war, weiß, dass dort niemand mehr tut als nötig ist, seine Pflichten zu erfüllen ;) )
Gruß
Andreas
Gruß
Andreas

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#20
 Von 
Marie-Sophie40
Status:
Schüler
(296 Beiträge, 76x hilfreich)

quote:
also ich finde es ne frechheit wenn man einem ja in schutz nimmt.


Na ja, eine "Frechheit" kann man nicht sagen. Sie machen auch nur ihren Job.

Das Problem ist, dass es (und das weiß ich aus Erfahrung) viele unkompetente JA-Mitarbeiter und wenige kompetente Mitarbeiter gibt. Aus finanziellen Gründen.
Ein weiteres Problem entsteht, wenn es Eltern gibt, die sich aus Unwissenheit vom JA manipulieren lassen und meist nicht die finanziellen Möglichkeiten besitzen um einen Rechtsbeistand aufzusuchen. Letzteres ist nun mal ausschlaggebend für die Handlungsweise des Jugendamtes. Eltern, die sofort zum Anwalt gehen, nachdem sich das Jugendamt eingeschaltet hat, werden auch ganz anders vom JA betreut, als die, die dies aus finanziellen Gründen einfach nicht können.

Ein Beispiel:
Das JA hat einen Besuch bei einer Familie vorher anzukündigen. Manchmal kommen sie unangemeldet und behaupten sich schriftlich angekündigt zu haben.

In dieser Situation, sollte man die "Damen und/oder die Herren" erst gar nicht in das Haus, oder in die Wohnung lassen, da man dazu nicht verpflichtet ist. Es sei denn, die Polizei ist dabei!
Der nächste Schritt wäre zum Anwalt zu gehen. Der wiederum Akteneinsicht beantragt.Häufig kommt es vor, dass der Anwalt vergeblich auf die Akte wartet und das JA weiter versucht "hintenrum" an die Familie ran zu kommen. Wenn man aber stur bleibt, das JA keinerlei handfeste Beweise hat und nur alles über den Anwalt regeln lässt, wird das JA irgendwann aufgeben.

Kooperativ sollte man jedoch sein. Wenn der Besuch des JA angemeldet ist, würde ich das JA sehr wohl rein bitten. Da der Schuß sonst nach hinten los geht. ;)



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1x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1412x hilfreich)

Hallo,
in seine Wohnung lassen muß man auch die Polizei nicht. Die Wohnung ist vom GG geschützt, wer da rein will muß ziemlich schwere geschütze auffahren: richterliche Anordnung oder Gefahr im Verzug.
Ob es sinnvoll ist den Mitarbeitern des JA die Tür zu weisen?
Das klingt nicht nach Kooperation und wird zu weiteren Maßnahmen führen, mit Sicherheit wird das den Verdacht auf Kindeswohlgef. nicht ausräumen, im Gegenteil. Eine Ankündigung des Besuchs beim Gefahrenverdacht ist wohl nicht sinnvoll, selbst der übelste Mißhandler ist in der Lage die Kinder zu Oma oder ähnliches zu schaffen. Da funktioniert das Gehirn komischerweise wieder.
Gruß
Andreas

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0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Marie-Sophie40
Status:
Schüler
(296 Beiträge, 76x hilfreich)

quote:
in seine Wohnung lassen muß man auch die Polizei nicht. Die Wohnung ist vom GG geschützt, wer da rein will muß ziemlich schwere geschütze auffahren: richterliche Anordnung oder Gefahr im Verzug.


Wenn das JA mit der Polizei auftaucht, ist es IMMER eine richterliche Anordnung, oder Gefahr im Verzug. Wie ich schon schrieb: DANN sollte man sie auf jeden Fall rein lassen. ;)
Davon abgesehen müssen sie einschlägige Beweise haben damit die Polzei mitkommt, ansonsten ist es nur "Hörensagen".

quote:
Ob es sinnvoll ist den Mitarbeitern des JA die Tür zu weisen?


Wenn man sich nichts vorzuwerfen hat, können die Mitarbeiter des JA soviel Verdächtigungen äußern wie sie wollen, sie müssten es nachweisen können.

quote:
Eine Ankündigung des Besuchs beim Gefahrenverdacht ist wohl nicht sinnvoll, selbst der übelste Mißhandler ist in der Lage die Kinder zu Oma oder ähnliches zu schaffen. Da funktioniert das Gehirn komischerweise wieder.


Da gebe ich Dir Recht. Das ist aber die eine Seite, die andere ist die: Das JA darf keinen unangemeldeten Besuch vollziehen. Sie handeln hier oft gesetzeswidrig und nicht nur in dem von mir aufgeführten Beispiel. Wer sich nichts vorzuwerfen hat, sollte also schleunigst zum Anwalt laufen.







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0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1412x hilfreich)

Hallo,

quote:
Wenn das JA mit der Polizei auftaucht, ist es IMMER eine richterliche Anordnung, oder Gefahr im Verzug. Wie ich schon schrieb: DANN sollte man sie auf jeden Fall rein lassen.

Davon abgesehen müssen sie einschlägige Beweise haben damit die Polzei mitkommt, ansonsten ist es nur "Hörensagen".

Wenn es erst so weit ist, ist Hopfen und Malz meist verloren. Die richterliche Anordnung müssen die Amtspersonen vorlegen, dann kommt wohl eh keiner mehr auf die Idee den Zugang zu verweigern (wäre auch zwecklos).
Die Polizei kommt nur mit wenn aktiver Widerstand zu erwarten ist. Dann haben sich die Betroffenen vorher entsprechend benommen.

Wenn die Betroffenen sich nichts vorzuwerfen haben ist kooperation ebenfalls angesagt um das Verfahren zu beenden.
So ist es am einfachsten.

quote:
Das JA darf keinen unangemeldeten Besuch vollziehen. Sie handeln hier oft gesetzeswidrig

Das ist falsch
quote:
Werden dem Jugendamt gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines Kindes oder Jugendlichen bekannt, so hat es das Gefährdungsrisiko im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte abzuschätzen. Dabei sind die Personensorgeberechtigten sowie das Kind oder der Jugendliche einzubeziehen, soweit hierdurch der wirksame Schutz des Kindes oder des Jugendlichen nicht in Frage gestellt wird.

das sagt das Gesetz zur Kindeswohlgefährdung, einbeziehen heißt nicht vorab anmelden. Die Maßnahmen sind der jeweiligen Situation anzupassen. Das Verhalten des JA ist also nicht gesetzwidrig sondern allenfalls unangemessen.
Gruß
Andreas

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"Wer schlau ist, kann sich dumm stellen, anders rum geht es nicht!"

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#24
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38331 Beiträge, 13980x hilfreich)

Mal zum Fall zurück: die Mutter selbst hat eingeräumt, dass sie ganz unten war, das Kind sollte sie in diesem Zustand nicht sehen. Das ist nun mal nicht weg zu diskutieren. Das war die Situation. Wie lange sie jetzt gefestigt ist, ob sie der Dauerbelastung mit einem Kind gewachsen ist, das kann nur ein Fachmann einschätzen. Und nichts wäre schlimmer, als wenn das Kind zu ihr käme, dann wieder rausgenommen werden müsste. Deshalb würde ich im Augenblick auf Ausweitung des Umganges setzen, diesen mit Hilfe eines Anwaltes durchsetzen und dann wäre der nächste Schritt gemeinsamer Urlaub, Wochenenden u.s.w.

wirdwerden

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#25
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1412x hilfreich)

Hallo,
das sehe ich genau so, JA-Schelte bringt nichts, nur wenn Mama wieder stabil ist, gibt es die Möglichkeit das Kind zurück zu bekommen. Eine Rückführung ist in diesem Fall vorgesehen.
Gruß
Andreas

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#26
 Von 
fb529944-26
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Den kampf mit JA kenne ich zu gut nur lief es bei mir ein wenig anders, ich war damals mit dem kindsvater zusammen der mich wo mein sohn ein halbes jahr alt war verlassen hat nach einer kontrolle beim kinderarzt sagte der mir mein sohn habe zu wenig zugenommen ( geburtsgewicht: 4370gr) zwei wochen später fand ein kontrolltermin statt da kam vom kinderarzt nichts negatives allerdings auch nichts positives daraufhin kam das JA ins spiel weil ich mein sohn nach deren aussage verhungern lassen hab, von heut auf morgen musste ich in eine mutterkindeinrichtung wo ich trotzdem mit gearbeitet habe, 3 monate später nahm man mir mein sohn wegen Kindeswohlgefährdung und keiner sagte wieso das gesagt wird obwohl man mir sagte es sei alles super ich verlor teile vom sorgerecht und bekam eine ergänzungspflegerin die das aufenthaltsbestimmungsrecht hat.
Nach dem mein sohn in die pflegefamilie kam entschloss ich mich selber nach einer anderen mutterkindgruppe zu suchen um ihn wieder zu bekommen gefiel mir zwar nicht aber ich tat es für mein sohn. Wieder 3 monate später bekam ich ihn wieder und war gezwungen in der gruppe zu bleiben das zog sich weitere 4 jahre dann kam der tag ich durfte endlich zurück in die eigene wohnung ABER mit JA im rücken und spfh. Soweit alles gut nach ca 1 jahr kam ein anruf da war mein sohn ca 5 jahre alt, sie haben ihn aus dem kindergarten geholt und inobhut genommen weil ich ihn geschlagen habe ... es war nicht extra und mein gott das passiert mal das der sohn mal hinter einem steht und man ihn weg schubst weil man es nicht mit bekommen hat oder er mal ein ellbogen ab bekommt, das JA glaubte mir natürlich nicht das es keine absicht war und die spfh redete auch nur müll hinter meinem rücken wovon man selber nie was erfährt ich weiß bis heute nicht was sie sagte das dass JA mir nicht glaubt. Nach einem weiterem Jahr mit ca 6 kam er wieder nachhause, ich habe mit gearbeitet wie immer klar ich habe meine phasen wo es mir nicht gut geht und ich antriebslos bin aber wer hat das nicht mitlerweile habe ich noch eine tochter dabei ...das JA sagte beim hpg bevor meine tochter kam sie wollen sich das noch mit beiden anschauen wie es klappt doch es kam alles anders nachdem wir umgezogen sind in eine größere wohnung da wir zu 4. waren und mein großer auf eine andere schule geht hieß es vor kurzem in der schule klappt es garnicht er habe kaum hausaufgaben obwohl ich die immer machte mit ihm und ich mache nichts mit ihm wie soll ich auch er sollte in die hausaufgaben betreuung der spfh habe ja dann kaum was von ihm ausser am we er ging in die ferienspiele von denen zum schwimmen und spielte draussen mit freunden ... mit fast 8jahre sagten die er ist zu klein um alleine draussen zu sein, ich wüsste nie wo er sei und in der schule ist nichts gut ich kann machen was ich will er brauchte soziale kontakte hat er ist wieder nicht gut jetzt hatte mein sohn blaue flecken und es heißt wieder wir haben ihn geschlagen mein sohn hat es auch behauptet er machte immer ärger weil er nicht sein zimmer aufräumen wollte bei anderen hört er und zuhause ist er anstrengend aber wir haben ihn nichts getan nur wer glaubt uns das. Nach Aussage vom JA ich gehe super mit meiner tochter um aber mein sohn wird angeblich geschlagen, wenn es doch so sei warum ist meine tochter dann noch hier wenn der verdacht im raum steht ? Ich weiß nicht was ich tun soll, warum sagt mein sohn das vielleicht aus eifersucht zu seiner schwester ? Ich fühle mich allein ich habe keine hilfe damit mein sohn nachhause kommt. Ich kann es auch nicht noch mal ihn nur alle 2 wochen zu sehen wenn ich weiß er darf nicht heim :( aber es ist unklar ob er nachhause kommt oder nicht.

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#27
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31913 Beiträge, 5624x hilfreich)

Zitat (von fb529944-26):
Ich weiß nicht was ich tun soll,
Ich weiß, was du tun sollst:
Bitte eröffne einen eigenen neuen Beitrag.
Denn was soll das Ausgraben einen Beitrags von 2012?

:bang:

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