Sorgerecht von Kind des Ehepartners bei dessen Tod

27. Januar 2011 Thema abonnieren
 Von 
Hanseaticer
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
Sorgerecht von Kind des Ehepartners bei dessen Tod

Hallo liebe Forumsgemeinde,

ich habe eine Frage:

Frau Meier ist seit 25 Jahren verheiratet, lebt aber seit 15 Jahren von ihrem Mann getrennt. Ihr Mann hat eine neue Partnerin, wohnt mit dieser zusammen und hat mit dieser auch ein Kind (14 Jahre alt). Angenommen, beide leiblichen Elternteile versterben, ist Frau Meier dann gegenüber des Kindes unterhaltspflichtig oder hat sonstige Pflichten?

Ich bedanke mich für Eure Hilfe! :-)

Liebe Grüße
Carmen

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8002 Beiträge, 4497x hilfreich)

#ist Frau Meier dann gegenüber des Kindes unterhaltspflichtig oder hat sonstige Pflichten? #
Nein.

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Hanseaticer
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Danke für die ausführliche Antwort ! ;)

Ich möchte meine Frage präzisieren: Hat das Kind gegen Frau Meier irgendwelche Ansprüche? Vielleicht aus der Erbschaft heraus? So etwas wie einen Anspruch auf Zahlung einer Ausbildung oder dergleichen?

Grüße


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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8406 Beiträge, 3770x hilfreich)

Für das Kind Ihres Mannes haben Sie die gleichen Verpflichtungen, wie Sie sie mir gegenüber haben: Keine!

Erbansprüche hat das Kind nur gegenüber seinen leibl. Eltern.

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Hanseaticer
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Das stimmt ja nun nicht, dass weiß sogar ich. Falls die beiden leiblichen Elternteile sterben und noch Unterhaltszahlungen ausstehen,kann das Kind sie gegenüber den Erben (also auch gegenüber Frau Meier) geltend machen. Ebenfalls kann ein Teil des Erbteils von Frau meier mit Ausbildungsansprüchen des Kindes belastet sein. Somit ist der Satz, dass das Kind nur Ansprüche den leiblichen Eltern gegenüber hat, falsch.

Warum schreiben Sie so etwas?

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8406 Beiträge, 3770x hilfreich)

´´Warum schreiben Sie so etwas?´´

Warum ich so was schreiben? Na, weil Sie so fragen:

´´ist Frau Meier dann gegenüber des Kindes unterhaltspflichtig oder hat sonstige Pflichten? ´´


Wer pauschal fragt, bekommt pauschale Antworten. Das Wort ´sonstige´ kann eine Fülle von Eventualitäten beinhalten, die erwarten Sie doch hoffentlich hier nicht alle durchexerziert.



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