Sorgerecht zurück bekommen

13. Juni 2015 Thema abonnieren
 Von 
Itsmenotmario
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Sorgerecht zurück bekommen

Guten Tag,
Ich habe bzw das Gericht hat vor fast 2 Jahren das sorgerecht auf meine Mutter übertragen, da mir das Jugendamt das Kind nehmen wollte. Ich würde jetzt näher darauf eingehen, jedoch wären das 4 Jahre die ich erzählen müsste.
Grundsätzlich geht es darum, das ich mittlerweile, nach viel Recherche und aufgrund meiner Erfahrung die Entscheidung in Frage stelle.
Nun möchte das Jugendamt die erziehungsfähig meiner Mutter in Frage stellen, es begutachten lassen, da ich mit 2 h täglich angeblich zuviel Kontakt habe und das meinem Kind schadet. (fällt denen auch früh ein). Ich bin derzeit auf der suche nach einem Anwalt der meinen Fall nochmal aufrollt, denn so einiges lief da unter massivem psychischen druck ab sowie diversen Drohungen. Nun beginnt das ganze Theater wieder von neuem und da ich dieses mal nicht in der "Opfer" Rolle bin und trotzdem die Ursache darstellen soll, werde ich mich dagegen wehren. Nun zu meiner Frage.
Da das sorgerecht bei meiner Mutter liegt, kann sie mir das theoretisch einfach übertragen oder müsste ich es einklagen? Und welche handhabe hat das Jugendamt, kann es dagegen sprechen oder muss es warten bis das sorgerecht wieder bei mir ist um mich dann erneut vor Gericht zu bringen mit der üblichen Prozedur?
Nicht das ich das Risiko jetzt eingehen werde, aber es ist immer gutem Vorfeld zu wissen welche Rechte Eltern haben.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,

Akzeptiere den Beschluss/Urteil.

Beantrage die Rückübertragung des Sorgerecht auf dich.

Man wird prüfen ob du nun die entsprechende "Reife" hast.

lg
edy

Signatur:

Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Hafenlärm
Status:
Lehrling
(1505 Beiträge, 1743x hilfreich)

Zitat:
Und welche handhabe hat das Jugendamt
Die können die Kinder jederzeit zu sich holen und in ein Heim oder eine Pflegefamilie packen. Von da an könnten SIe jederzeit auf Übertragung des Sorgerechts an Sie selber klagen. Das könnte ebenso der andere Elternteil machen, was ist eigentlich mit dem? Eventuell könnte auch die Oma klagen, würde ich aber verneinen wollen. In allen diesen Fällen dürften die Chancen eher bescheiden aussehen. Man hat Ihre Erziehungsunfähigkeit bereits einmal gerichtlich festgestellt. Das Jugendamt denkt nun ähnlich über die Großmutter und wird sich diese Gedanken eher nicht aus den Fingern gezogen haben. Auf jeden Fall ist so ein Verfahren nicht lustig und ich würde auch nicht alles darauf setzen, das Problem vor Gericht eskalieren zu lassen.

Stattdessen wäre es angezeigt, mit dem Jugendamt zu kooperieren und deren Einwendungen zu würdigen. DIe bemängeln mit Sicherheit noch mehr, als lediglich die ausgiebigen Besuche. Aber auch diese kann man skeptisch sehen. Das Sorgerecht wurde damals an die Oma übertragen, damit eben nicht Sie es sind, den das Kind den ganzen Tag um sich hat. Nun ist das aber im Ergebnis doch wieder so. Unschädlich sollte das nur sein können, wenn von Ihnen keinerlei Beeinträchtigung des Kindeswohls ausgeht. Wenn das so wäre, hätte man aber auch unlängst das Kind wieder bei Ihnen wohnen lassen. Das kann die sorgebrechtigte Oma übrigens jederzeit verfügen und Sie könnten auch schon jetzt den entsprechenden Antrag auf Sorgerechtsübertragung bei Gericht stellen. Nur muss da eben das Jugendamt mit eingeplant werden.
In Deutschland geht man davon aus, dass Kinder ein festes zu Hause und feste Kontaktpersonen brauchen. Wenn Sie da aber nun wirklich doch wieder das Kind sehen, geht dem Kind etwas Kontinuität verloren. Hier zu kritisieren, kann durchaus seine Berechtigung haben. Sie sollten vielleicht auch darüber nachdenken, die Besuchszeiten tatsächlich zu reduzieren.

Einen etwas "sanfteren" Weg, die Frage zu den Besuchszeiten gerichtlich entscheiden zu lassen, bestünde meines Erachtens in einem Umgangsverfahren. Sie könnten den Antrag auf Festsetzung einer Umgangsregelung stellen, was auch dann möglich sein sollten, wenn der Umgang bereits wie von Ihnen gewünscht aussieht. Dann muss sich das Gericht mit der Frage befassen, wie viel Besuch dem Kind gut tut und wie viel eben nicht. Dabei würde auch das JA angehört werden und Sie erfahren von deren Gedanken sowie deren "Strategie". Allerdings kann so ein Vorgehen bestimmt auch nach hinten losgehen und sollte gut mit einem Anwalt besprochen werden. Teuer wird es aber auch.

Am schönsten wäre es natürlich, wenn Sie inzwischen zur Überzeugung des Gerichtes wieder als erziehungsfähig gelten könnten. Dann erledigt sich das ganze Problem. Hier hätte ich aber meine Zweifel, da Sie dazu nichts vortragen. Dann müsste man sich zuerst eben doch diese 4 Jahre ansehen, die Begründung für den damaligen Beschluss lesen und dann die Unterschiede zu heute ausmachen. Sie müssten das Gericht also tatsächlich mit sowas wie einer "Besserung" beeindrucken können. Dazu gehören eine ordentliche Wohnung, ein fester Arbeitsplatz, ein vorhandener Betreuungsplatz, lange Zeit ohne Drogen, ein stabiles Umfeld und so weiter. Aber auch Kooperationsbereitschaft mit dem Jugendamt.

Hier aber die dem alten Verfahren zugrunde liegenden Tatsachen anzweifeln und das alte Urteil "neu aufrollen" zu lassen halte ich für wenig zielführend. Auch jetzt von Drohungen usw. zu sprechen, dürfte nicht hilfreich sein. Da können Sie meines Erachtens nur gegen die Wand laufen.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38340 Beiträge, 13980x hilfreich)

Was damals geschehen ist, ist ziemlich einerlei. Falls man sich nicht einigen kann, und es zu einem neuen Gerrichtsverfahren kommt, wird geschaut, wie der Zustand heute ist und der wird bewertet.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Itsmenotmario
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich weiß das ich mit dem Jugendamt zusammen arbeiten müsste. Jedoch ist diese eine Mitarbeiterin so voreingenommen von mir. Ich habe eine Wohnung, die sauber gehalten wird. Ich habe einen Job. Ich habe ein geregeltes Leben.
Mit der einstimmung des Jugendamtes und des Gerichts durfte ich damals in die Wohnung unter der meiner Mutter einziehen. Nach fast 2 Jahren geht das aufeinmal nicht mehr? Sie hat nicht mit mir gesprochen und geht davon aus das sich nix geändert hat.
Vom Gericht wurde damals auf meinen Wunsch hin geäußert das das Jugendamt eine andere Mitarbeiterin für uns einsetzen soll, wir haben wieder diese. Und man merkt das sie voreingenommen ist, alleine mit dem Satz "ich kann doch nicht meine Meinung ändern, da kann es noch so super laufen, das geht nicht".
Und zum Vater, dieser war damals sehr aggressiv, Dank ihm hatte ich das Jugendamt. Ich trennte mich von ihm aus Angst und zum Schutz meines Kindes. Das Jugendamt sah ihn trotz allem als super Vater, das er 2 h vor meiner Wohnung stand und randalierte etc. Ignorierten sie vollkommen.
Es geht ja nicht ums Jugendamt Ansich eigentlich sondern eher um diese eine Mitarbeiterin.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38340 Beiträge, 13980x hilfreich)

Das ändert nichts an meiner Auskunft.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

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