Sorgerecht/Aufenthaltsbestimmungsrecht - Bringt es etwas, einen neuen Antrag zu stellen?

27. September 2008 Thema abonnieren
 Von 
basser121
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Sorgerecht/Aufenthaltsbestimmungsrecht - Bringt es etwas, einen neuen Antrag zu stellen?

Hallo zusammen.
Ich hab da mal ein paar dingende Fragen zum Sorgerecht, bzw Aufenthaltsbestimmungsrecht:
Im März diesen Jahres hat das Familiengericht das Aufenthaltsbestimmungsrecht auf meine damalige Frau übertragen. Ich bin aber nach wie vor bemüht, dass unsere Kinder in meine Obhut gegeben werden, da sich meine Ex-Frau kaum um die Beiden kümmert.
Neuerdings, und das war nicht ich, der sie angeschwärzt hat, ist die Steuerfahndung gegen sie aktiv geworden, hat bei Haus- und Geschäftsraumdurchsuchungen eine große Menge Bargeld sichergestellt und mir gegenüber geäußert, dass gegen meine Ex-Frau ein Ermittlungsverfahren wegen gewerblicher Steuerhinterziehung in 10 Fällen läuft. Man mag es kaum glauben, aber ich hatte keine Ahnung von den Machenschaften meiner Ex-Frau.
Kennt jemand von Euch ähnliche Fälle, und was dann mit den Kindern passiert ist? Bringt es etwas, mit dieser Gundlage einen neuen Antrag zu stellen???
Vielen Dank für Eure Hilfe :-)

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5 Antworten
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#1
 Von 
ARTiger
Status:
Student
(2429 Beiträge, 213x hilfreich)

Hallo basser121,

ich kann dir nur meine bescheidene Meinung zukommen lassen und die lautet:

Wenn das ABR erstmal weg ist, müsste die Mutter schon im Knast sitzen, damit du überhaupt den Hauch einer Chance hättest (ob aber eine Haftstrafe einer alleinerziehenden Mutter zuzumuten wäre?).
Davor wäre aber erstmal das JA an der Reihe und die lassen sich ungern die Wurst vom Teller ziehen (die beziehen schließlich ihre Einkommen über Kindesangelegenheiten).
Die Antragstellung wäre zu diesem Zeitpunkt also verfrüht.
Nach ständiger Rechtsprechung genügt es, wenn die Mutter die Kinder satt macht, und wenn es Beton statt Grießbrei gibt und einen festen Wohnsitz angeben kann.
Damit ist dem *Kindeswohl* hierzulande genüge getan, egal ob die vor der Glotze versauern oder vom einen zum nächsten Lover verbracht werden.
Erst wenn das Kind so ganz in den Brunnen gefallen ist, kommt schon mal die eine oder andere Mutter beim Vater an und liefert im ungünstigsten Fall das Kind dort ab, damit der den Mist ausbaden kann.
Aber das ist dann ein Folgethema.;)

Lieben Gruß

-----------------
"*Darüber hinaus werden wir die nacheheliche Eigenverantwortung stärken.*Lüge!"

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#2
 Von 
lastbutleast
Status:
Schüler
(158 Beiträge, 85x hilfreich)

Hallo,
Artiger ist was über die Leber gelaufen? Du schraibst dich aber nicht gut zur zeit??

Frage? Warum hat die KM damals das ABR erhalten?

Gruß L.

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#3
 Von 
basser121
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Guten Morgen zusammen....
zu lastbutnotleast: hätte ich das alles vorher gewußt, hätte ich das natürlich auch alles angebracht...ich hatte aber keine Ahnung, da ich der Hausmann war und mich ausschließlich um die Kinder gekümmert habe.
Und jetzt haben wir den Salat....

zu ARTiger: ...leider , leider, leider....erst wenn das Kind im Brunnen ist, wird reagiert...und mit Erstaunen festgestellt: och nö ne, das hat der Vater ja schon damals gesagt....das tut uns aber leid...und Tschüss...nächster Fall....

Das weiß ich alles...und es ist höchste Zeit, gegen diese Willkür und Hetzjagt etwas zu unternehmen. Ich jedenfalls für meinen Teil habe mich dazu entschlossen, niemals aufzugeben, denn ich kämpfe nicht um, sondern für die Kinder, denn den Kindern gehört die Zukunft und darf von Ahnungslosen nicht fremdbestimmt werden.

In diesem Sinne einen schönen sonnigen Montagmorgen!!!!
L.G. basser 121

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#4
 Von 
ARTiger
Status:
Student
(2429 Beiträge, 213x hilfreich)

@lastbutleast,

worüber sollte ich deiner Meinung nach gut schreiben?

Es ist numal wie es ist und wie @basser121 zutreffend schrieb...und tschüß!

Es wird von allen Seiten Kindeswohl derart interpretiert wie ich es in meinem Beitrag formulierte.

Es ist Auslegungssache was dem Kindeswohl entspricht oder dem Kindeswohl schadet.
Wenn also eine Handlung eines betreuenden Elternteils nicht dem Kindeswohle ausdrücklich dient, dann muss die Handlung dem Kindeswohl noch lange nicht schaden.
Wenn die Handlung dem Kindeswohl nicht schadet, dann bleibt es wie es derzeit ist.
Die hoch aufgelegte Latte für den Schaden entspricht dem Begriff der Kindeswohlgefährdung.
Dieses liegt vor, bei Vernachlässigung und strafbaren Handlungen an den Kindern.
Insoweit erlaubt sich der Rückschluss, dass es lediglich ausreicht, wenn das Kind nicht verdreckt, verhungert und verprügelt oder sexuell missbraucht wird.
Mehr wird nicht verlangt um dem Kindeswohl nicht zu schaden.

An welcher Stelle meiner diesbezüglichen Ausführungen hast du den umgangsberechtigten (sorgeberechtigten, nichtbetreuenden) Elternteil ausgemacht?
Eben, nirgends!
Den gibt es nur auf dem Papier und selbst für ein solches Papier hat dieser Mensch bereits vorstellig zu werden, zu betteln, zu argumentieren und zu zahlen.
Das Papier hat dann den Wert, seine Bemühungen vielleicht einmal später zur Glaubhaftmachung und Rechtfertigung gegenüber seinem Kind vorlegen zu können, denn einem vollstreckbaren Titel wird es weder gerecht noch kommt es diesem nahe.

Kindeswohl ist in unserer Rechtsprechung ein rhetorischer Begriff, nicht mehr.
Sorgeberechtigter Elternteil, wenn dieser nicht zugleich das Kind betreut, ebenfalls.
Für den umgangsberechtigten Elternteil gilt das Gleiche.

Ich sehe es wie der TE:
Kämpfen für Kinder macht Sinn, auch wenn es nicht mehr für die eigenen sind.
Schrieb ich das nicht bereits, auf deine Frage nach meiner Motivation, zu meiner Tätigkeit in diesem Forum?:)

Irgendwann wird sich etwas ändern, aber nur wenn man den Kopf nicht in den Sand steckt, sondern seine Erfahrungen, sein Wissen vervielfältigt weiter gibt.
Ich bin bereits dabei! :devil:

@basser121,

Ich freue mich über deinen Beitrag und würde mich noch mehr freuen, wenn du u.a. auch hier heimisch werden könntest.:)

Liebe Grüße






-----------------
"*Darüber hinaus werden wir die nacheheliche Eigenverantwortung stärken.*Lüge!"

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#5
 Von 
basser121
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo zusammen!!!!
Ich bin hier eigentlich schon fast "heimisch" geworden, zumal ich hier ein wenig Zuspruch gefunden habe. Am 13.10.08 findet der "sagenumwobene" Gerichtstermin bzgl. der Unterhaltsfrage statt. Meinen neuen Antrag aufs ABR habe ich eingereicht, bzw wird am Mittwoch, günstiger Weise zeitgerecht eingehen, damit endlich die Lügen meiner Ex-Frau ein Ende haben werden. Hat von Euch jemand Erfahrungen, wie sich idR das Gericht verhält, wenn herauskommt, dass PKH zu unrecht beantragt wurde? Ich habe da etwas wegen "Strafanzeige der Staatskasse wegen des Betrugs der PKH" gelesen....wenn ich dem Glauben schenken darf, sieht es für meine Ex-Frau ja nicht so rosig aus :-)
Über das Ergebnis des Gerichtstermines werde ich Euch selbstverständlich auf dem Laufenden halten. Wer weiß, wozu es gut ist und wem man damit noch so alles helfen kann.
Euch noch einen schönen Abend und bis demnächst... :grins:

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