Sorgerecht/Aufenthaltsbestimmungsrecht - gemeinsam? Keine Chance!

2. August 2011 Thema abonnieren
 Von 
Kirsche1982
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Sorgerecht/Aufenthaltsbestimmungsrecht - gemeinsam? Keine Chance!

Hallo Forengemeinde!

Mein Exlebensgefährte und ich haben ein gemeinsames Kind (7 Monate). Trennung war zum Ende der Schwangerschaft aufgrund von fehlendem Interesse, verbalen Drohungen mir gegenüber und Drogenkonsum.  Zum Wohle des Kindes beschloss ich somit vorerst nicht das Sorgerecht zu teilen, räumte ihm jedoch ein dies zu ändern, wenn sich gewisse Lebensumstände ändern und er ernsthaftes Interesse am gemeinsamen Kind zeigt, und das länger als 3-4 Monate. Er sieht das Kind mehrmals wöchentlich für einige Stunden. 
Seit der Trennung meinerseits- leider immer noch- ist mit ihm keinerlei normale Kommunikation mehr möglich und das mein ich lediglich nur auf das Kind beschränkt. Trotz mehrerer Angebote doch bitte eine verträgliche Lösung zu finden, wird jegliches Gespräch verweigert. Stattdessen sollten alle Belange die unser Kind betreffen (Unterhalt, Umgang etc.) direkt durch das zuständige Jugendamt geklärt werden. Vor 1 Woche flattert mir ein Brief von seinem Anwalt ins Haus "Beantragung gemeinsames Sorgerecht". Wenn ich diesem nicht zustimme, wird ein Klageverfahren eingeleitet-Gott im Himmel!
Als ich deswegen versuchte Kontakt aufzunehmen um mit ihm darüber zu sprechen, bekam ich nur ein kurzes mit mir würde er kein Wort sprechen. Grundsätzlich ist meine Meinung immer die falsche und er stellt sich dagegen. Das wird natürlich zum Spießrutenlauf, wenn er die gemeinsame Sorge zugesprochen bekommt. 
Nun gut, da komme ich nicht weiter. Nur Frage ich mich wie wir so gemeinsam das Sorgerecht ausüben sollen, wenn er jegliche Kommunikation verweigert? Das sagt das Wort "gemeinsam" ja schon. Er kommt von der Beziehungsebene irgendwie nicht runter. Wie schon erwähnt, habe ich trotz allem immer wieder versucht eine Basis für das gemeinsame Kind zu schaffen, egal wie er mich beleidigte und unter Druck setzte. Ich habe ihn über alle wichtigen Ereignisse die das Kind betrafen immer zeitgerecht informiert und bevor ich entschied seine Meinung eingeholt. 

Nun zu meinen Fragen:

1. Ist es unter solchen Umständen (fehlende Mitarbeit des Expartners) wahrscheinlich dass ihm die gemeinsame Sorge sofort zugesprochen wird, oder eher erstmal die Auflage dass Mediation stattfindet um die Probleme beiseite zu schaffen damit auch zum Kindeswohl gehandelt werden kann? (mir ist die Gesetzesänderung bekannt)

2. Wird das Aufenthaltsbestimmungsrecht durch den Zuspruch der gemeinsamen Sorge  auch geteilt, oder bleibt dies unberührt?

Ich denke um einen Anwalt werde ich nicht herumkommen, oder was meint ihr?! 

Ich hoffe auf viele aufschlussreiche Antworten und bedanke mich im Voraus! 

Gruß
S.Kirsche

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10 Antworten
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#2
 Von 
Kirsche1982
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Nick_19,

vielen Dank für deine Antwort!
Hilfreich finde ich diese nun nicht zwingend der Fragen betreffend. Ich habe es auch mehrmals schriftlich, dass keine Kommunikation, auch was das Kind betrifft, nicht erwünscht ist. Dies könne man ausschließlich über Ämter und Gerichte regeln.

Weiter ist mir nicht klar was die Umgangskontakte mit der Ausübung des gemeinsamen Sorgerechts zu tun haben soll. Um das Kind zu sehen brauch er sich nicht mit mir zu unterhalten und dies tut er auch nicht. Außerdem wurde dies alles über Ämter geregelt und nicht durch uns gemeinsam.

Die letzte Passage zum Thema ich solle ihm dann die alleinige Sorge zusprechen ist mir mehr als schleierhaft.

Gruß
S.Kirsche

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#4
 Von 
Jungsche@123
Status:
Schüler
(250 Beiträge, 48x hilfreich)

Hallo Kirsche,
das mit der fehlenden Kommunikation ist auf jedem Fall ein gutes Argument, das alleinige Sorgerecht zu behalten. Ich wünsche Dir viel Glück. Ob dir ein Anwalt da weiter helfen kann? Vermutlich kannst du das auch alleine.
Denn die Schwierigkeiten wegen der mangelden Kommumikation kannst du dem Richter vielleicht besser verdeutlichen als irgend ein Anwalt.

Lg

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#5
 Von 
Kirsche1982
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke euch zwei!

Inwiefern haben denn SMS/Emails/Chatprotokolle vor Gericht bestand?
Die Behauptung das könne ja jeder geschrieben haben, gerade in der Zeit der heutigen Technik, ist da wohl nicht ganz abwägig.
Ich habe die leise Befürchtung damit werde ich-sollte es zu einer Gerichtsverhandlung kommen-eher belächelt.

Kennt sich da jemand mit aus?

Gruß
S.Kirsche

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#6
 Von 
Jungsche@123
Status:
Schüler
(250 Beiträge, 48x hilfreich)

gerade mit der heutigen Technik lässt sich im Zweifelsfall nachweisen wer was gemacht hat. Alles aufheben, alles abheften und vorlegen.

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#7
 Von 
panda440
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 1x hilfreich)

ich finde es auch ziemlich schleierhaft warm sollte er, wenn er sowieso schon mangelndes interesse zeigt und das kindeswohl durch drogenkonsum seinerseits offensichtlich gefährdet ist,das alleinige sorgerecht bekommen? mangelnde kommunikation ist auf jeden fall ein grund das alleinige sorgerecht zu behalten.... nehmen wir mal an dein kind hat einen schweren unfall und braucht eine bluttransfusion oder dergleichen müsste er zustimmen wenn allerdings schlechter kontakt besteht, ist dadurch das wohl des kindes ebenfalls gefährdet. ich würde es nochmals im guten probieren, und falls es wirklich zu keiner einigung kommt musst du leider die instanz des gerichtes nehmen. und alleine die tatsache das er drogen konsumiert hat, macht ihn vor gericht zu einem untauglichen vater. das würde kein richter der welt verantworten


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#8
 Von 
Jungsche@123
Status:
Schüler
(250 Beiträge, 48x hilfreich)

das mit der Bluttransfusion ist kein besonders gutes Beispiel. Wenn akute Gefahr besteht, wird so oder so gehandelt. Ich halte aber in diesem Fall das alleinige Sorgerecht auf jedem Fall für besser und ich denke/hoffe, der Familienrichter auch!

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#9
 Von 
panda440
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 1x hilfreich)

ja ein besseres ist mir jetzt nich eingefallen es geht um das beispiel bei krankheit oder dergleichen. aber ich denke auch das alleinige sorgerecht besser ist.


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#10
 Von 
Kirsche1982
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke euch für die weiteren Antworten!

Es ist ja nicht so als würde ihn sein Kind nicht die Bohne interessieren. Er sieht sein Kind ja mehrmals in der Woche. Aber auch darüber herrscht Uneinigkeit. Nur sprechenden Menschen kann geholfen werden. Und ich bin der Meinung ganz egal was auf der Beziehungsebene war, funktioniert hat oder nicht, dem Kind zuliebe sollte man sich zusammenreißen und versuchen eine Basis zu schaffen. Ohne das gemeinsame Kind würde ich auch nicht mehr im Traum daran denken mit ihm noch ein Wort zu reden. Aber dem Kind zuliebe habe ich es immer wieder versucht. Unter diesen Gegebenheiten ist es in meinen Augen unmöglich ein gemeinsames Sorgerecht auszuüben und zum Wohle des Kindes zu entscheiden. Das geht nur wenn die Eltern an einem Strang ziehen!

Gruß
S.Kirsche
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-- Editiert am 02.08.2011 22:39

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