Sorgerecht/Namenswahl nach Scheidung und Vaterschaftsanerkennung

18. Dezember 2018 Thema abonnieren
 Von 
Patscholly
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 5x hilfreich)
Sorgerecht/Namenswahl nach Scheidung und Vaterschaftsanerkennung

Hallo Zusammen,

wir haben gerade mal wieder eine interessante Frage aus dem Leben bei uns auf der Arbeit :o)

Der Fall:
Eine Frau trennt sich von ihrem Ehemann und wird direkt von einem anderem Partner schwanger. Das Kind wird noch in der Ehe geboren, womit der Ehemann ja der "Vater" ist und das Kind auch den Familiennamen erhält. Ebenso verfügt der Ehemann ja auch mit über das Sorgerecht.

Bereits vor der Geburt wird vor dem Jugendamt eine Vaterschaftsanerkennung unterzeichnet und nach der Geburt mit an das Standesamt übergeben.

Jetzt erfolgt die Scheidung der Eheleute. Die Änderung der Geburtsurkunde sollte unproblematisch erfolgen und der richtige Vater eingetragen werden. Aber es stellen sich folgenden Fragen:

1. Wer hat das Sorgerecht nach der Scheidung?

2. Welchen Nachnamen erhält das Kind wenn die Kindesmutter den Geburtsnamen wieder annimmt und wer kann dieses bestimmen?

Na da bin ich jetzt gespannt auf Eure Meinungen. Vielen Dank.

Mit bestem Gruß
Jolly

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47588 Beiträge, 16825x hilfreich)

Zitat:
Die Änderung der Geburtsurkunde sollte unproblematisch erfolgen


Das Kind wurde also erst nach Anhängigkeit des Scheidungsantrages geboren?

Der Ehemann wird dem auch zustimmen?

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#2
 Von 
Patscholly
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 5x hilfreich)

Korrekt.

Die Scheidung wurde vor der Geburt eingereicht aber die Scheidung findet erst nach der Geburt statt. Der Ehemann hat der Vaterschaftsanerkennung bereits, ebenfalls beim Jugendamt, vor der Geburt zugestimmt.

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38430 Beiträge, 14000x hilfreich)

Wenn denn alle Betroffenen die erforderlichen Erklärungen vor der Geburt des Kindes, aber nach Einreichen der Scheidung abgegeben haben, dann dürfte es doch eigentlich unproblematisch sein. Das Sorgerecht hat die Mutter des Kindes, wenn sie nach der Scheidung wieder den vorherigen Namen annimmt, sollte das Kind ihr namenstechnisch unproblematisch folgen können.

wirdwerden

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#4
 Von 
Patscholly
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 5x hilfreich)

Ah okay.
Also hat die Mutter das alleinige Sorgerecht und kann somit auch über den Namen entscheiden.

Wäre ja auch komisch, wenn der Ehemann das Sorgerecht behalten würde. Und der neue Partner ist dann ja offiziell der Vater aber hat nicht auch gleich das Sorgerecht. So habe ich es jetzt aus der Antwort entnommen.

Man findet dazu auch nicht wirklich etwas wenn man googelt. Vaterschaftsanerkennung und das Sorgerecht sollten doch zwei unterschiedliche Sachen sein. Nehmen wir an.

Vielen Dank für die Antwort.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38430 Beiträge, 14000x hilfreich)

Sind es doch auch.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
smogman
Status:
Student
(2794 Beiträge, 919x hilfreich)

Die Vaterschaft ist die Grundlage dafür, überhaupt in der elterlichen Sorge stehen zu können.

Da der Ex-Ehemann hier ab Rechtskraft der Scheidung kein Vater mehr ist, kann er auch keine elterliche Sorge mehr haben.

Die Namensänderung des Kindes dürfte nicht so ohne wieteres möglich sein. Das Kind trägt den Ehenamen! Meiner Meinung nach müsste für eine Änderung der "neue" Vater das gemeinsame Sorgerecht mit der Mutter erklären (wenn nicht schon getan) oder erneut geheiratet werden oder ein gut begründeter Antrag auf Namensändeurng gestellt werden.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38430 Beiträge, 14000x hilfreich)

Das läuft nach meiner Kenntnis etwas anders, allerdings hat sich ja in den letzten Jahren wohl kaum ein Rechtsgebiet so häufig verändert, wie das der Namensgebung/Abänderung des Nachnamens. Kann also sein, dass ich auch nicht ganz aktuell bin. Da hilft aber das Standesamt. Es gab/gibt drei Stränge, sozusagen. Einmal gibt es die Möglichkeit der Einbenennung, dann müssen allerdings Mutter und neuer Partner verheiratet sein. Dann gab es bei Kleinkindern die Option, dass auf Antrag bei der Konstellation wie hier sozusagen der Nachname des Kindes dem der Mutter "folgt." Und dann gibt es noch die dritte Option der Namensänderung wie bei Erwachsenen, in unserem Land ist dafür der Regierungspräsident zuständig.

wirdwerden

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