Wir streiten um ein Thema, was im Falle eines Unfalls oder schwerer Krankheit Realität werden könnte.. Geschiedene Eltern haben das gemeinsame Sorgerecht für die inzwischen 15 jährigen Zwillinge. Die Kinder leben bei der Mutter und lehnen den Umgang mit dem Vater ab. Der Vater hatte sein Umgangsrecht (bis die Kinder 12 waren) eingefordert. Mit dem 12. Geburtstag haben sich die Kinder von ihm gelöst. Unterhaltszahlungen erfolgen über das Jugendamt. Der Vater ist wieder verheiratet und hat ein Kind aus zweiter Ehe. Nun möchte die Mutter eine Regelung finden, die verhindert, dass die Kinder ggf. gezwungen werden, dass sie zum Vater kommen (bis sie 18 sind). Sie stellt sich vor, eine Person ihres "Vertrauens" (Schwester mit Ehemann), mit denen auch die Kinder einverstanden sind, zu bestimmen, bei denen die Kinder leben sollen, bis sie volljährig sind.
Geht das? Martin
Sorgerechtsregelung für den Todesfall
14. Februar 2022
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Frage vom 14. Februar 2022 | 21:46
Von
Status: Beginner (145 Beiträge, 38x hilfreich)
Sorgerechtsregelung für den Todesfall
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#1
Antwort vom 14. Februar 2022 | 21:52
Von
Status: Unbeschreiblich (120168 Beiträge, 39837x hilfreich)
ZitatNun möchte die Mutter eine Regelung finden, die verhindert, dass die Kinder ggf. gezwungen werden, dass sie zum Vater kommen (bis sie 18 sind). :
...
Geht das?
Nein (sofern dem Vater noch das Sorgerecht / Aufenthaltsbestimmungsrecht hat).
#2
Antwort vom 15. Februar 2022 | 08:06
Von
Status: Student (2798 Beiträge, 919x hilfreich)
Wo die Kinder nach dem Tod der Mutter leben, ist gesetzlich nicht vorgegeben.
Der Vater wird jedoch alleinsorgeberechtigt und muss den Aufenthalt damit auch allein bestimmen.
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