Hallo,
wir haben folgendes Problem.
Frau und Mann waren nie zusammen, dennoch entstanden 2 Kinder .
Bei Kind 1 war es schon ein Problem die Vaterschaft durch unwillen des Mannes feststellen zu lassen.
Bei Kind 2 (über 2 Jahre alt) ging es bis vors Gericht um den Vaterschaftstest anzusetzen, da Mann sich bis dato dagegen wehrte. Vaterschafttest wurde noch nicht vollzogen.
Da er diesen nun machen muss, kam auch anschließend, wir vermuten aus Frust, per Anwalt ein Brief , dass er das geteilte Sorgerecht für Kind 1 erzwingen will. Ohne vorher mit der Frau darüber gesprochen zu haben.
Dazu muss gesagt werden, dass er dieses Kind nur widerwillig holt und seine Privataktivitäten immer wichtiger waren als das Kind. Bei jedem Termin der abgesagt wurde, egal ob von Mann oder Frau, bat er nie um einen Ersatztermin.
Der Mann beachtet das Kind auch nie, wenn Mutter und Kind zufällig am gleichen Ort, wie der Mann, sind.
Ist das Kind krank, fragt er nie nach dem Gesundheitszustand.
Wenn er absagt, dann meist 1h bevor er das Kind hätte holen sollen.
Nach aussen hin tut er kund, dass er keine Kinder hat.
Unterhaltserhöhungen wurden mehrere Monate ignoriert.
Und zu guter Letzt können Mann und Frau nicht vernünftig kommunizieren.
Dazu kommt, dass der Mann die Frau bezichtigt Samenraub begangen zu haben. Hat diesen Vorwurf erst nach der Verhandlung der Vaterschaftsfeststellungsklage, erhoben.
In wie fern muss man sowas beweisen können, dass es eben nicht so ist?Verhütung bestand aus 2 Mitteln.
Mann kann trotz seines angetrunken Zustand sagen, dass sein Verhütungsmittel heile war.
Ich weiss leider nicht was an dieser Stelle noch hilfreich wäre. Kenne mich so gar nicht mit Familienrecht aus, versuche aber mut zu machen und irgendwie ne Strategie zu entwickeln, aber dabei eben auch ehrlich zu sein.
Wie stehen denn die Chancen dass der Mann das Kind bekommt?
Da wir leider vermuten müssen, dass der Mann der Mutter das Kind völlig entziehen möchte.
Vielen Dank
Sorgerechtsstreitigkeiten
Notfall oder generelle Fragen?
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ZitatDa er diesen nun machen muss, kam auch anschließend, wir vermuten aus Frust, per Anwalt ein Brief , dass er das geteilte Sorgerecht für Kind 1 erzwingen will. Ohne vorher mit der Frau darüber gesprochen zu haben. :
Das ist auch das Recht des Vaters das gemeinsame Sorgerecht zu beantragen, dazu braucht es auch nicht die Zustimmung der Mutter.
ZitatWie stehen denn die Chancen dass der Mann das Kind bekommt? :
Da wir leider vermuten müssen, dass der Mann der Mutter das Kind völlig entziehen möchte.
Es geht doch ums gemeinsame Sorgerechtrecht und nicht darum, dass der Mann das Kind will
Man sollte sich erst einmal damit befassen, was "Sorgerecht" bedeutet. Letztlich die Beteiligung an wichtigen Entscheidungen wie etwa die Frage, welche weiterführende Schule besucht werden soll. Das alles, was Du hier aufzählst, das hat damit überhaupt nichts zu tun. Das ist eine Frage des Umgangs, der Organisation des Alltagslebens.
Sorgerecht, gemeinsame Entscheidungen sollen dem Kindeswohl dienen und nicht der Abstrafung unbequemer Elternteile.
wirdwerden
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Dem Mann oder der Frau?Zitatversuche aber mut zu machen :
Naturgemäß sehr schlecht. Denn das Kind1 ist schon da, die Frau hat es bereits vor mehr als 3 Jahren bekommen trotz deiner Erklärungen zu *Nichtzusammensein* und zu doppelter Verhütung.ZitatWie stehen denn die Chancen dass der Mann das Kind bekommt? :
Die Eltern der beiden Kinder streiten sich eh schon um jeden Pu*** und nun möchtest du als Dritte noch Mut machen?
Das Sorgerecht werden beide Elternteile behalten und vielleicht entscheidet ein Familiengericht zum Aufenthaltsbestimmungsrecht.
Evtl. sogar über die Umgangsrechte und -pflichten der beiden Eltern.
Halt dich am besten raus.
Oder lies nach:
-Sorgerecht
-Umgangsrecht
-Aufenthaltsbestimmungsrecht
ZitatDie Eltern der beiden Kinder streiten sich eh schon um jeden Pu*** und nun möchtest du als Dritte noch Mut machen? :
Das Sorgerecht werden beide Elternteile behalten
Die Eltern der Kinder streiten sich theoretisch nicht. Die Kommunikation der beiden beschränkt sich halt nur auf das abholen des Kindes.
Das Sorgerecht hat nur die Mutter.
ZitatDas ist auch das Recht des Vaters das gemeinsame Sorgerecht zu beantragen, dazu braucht es auch nicht die Zustimmung der Mutter :
Das bestreite ich auch gar nicht. Jedoch hat der Mann sich 3 Jahre nicht um dieses Kind geschert.
ZitatEs geht doch ums gemeinsame Sorgerechtrecht und nicht darum, dass der Mann das Kind will :
Offiziell geht es im moment "nur" um das geteilte Sorgerecht. Wir haben aber aus seiner Familie schon gehört, dass er ihr das Kind wegnehmen will.
Es gibt kein geteiltes Sorgerecht. Für welchen Teil des Kindes soll denn bitteschön welches Elternteil des Kindes verantwortlich sein? Entweder gemeinsames Sorgerecht (heute üblich) oder aber Sorgerecht für ein Elternteil. Aber nochmals, alles, was da weiter oben aufgezählt wurde, das ist doch hinsichtlich der Sorgerechtsentscheidung uninteressant.
wirdwerden
ZitatLetztlich die Beteiligung an wichtigen Entscheidungen wie etwa die Frage, welche weiterführende Schule besucht werden soll. :
Das alles hat tatsächlich etwas mit dem Umgang zu tun. Wenn ein Vater sein eigenes Kind ignoriert und überall rumposaunt, dass er keine Kinder hat, frage ich mich ernsthaft wozu so jemand das Sorgerecht haben will.
Bei dem geteilten Sorgerecht würden die beiden nie auf einen Nenner kommen, da er ihr das Leben schwer machen will.
Da es kein geteiltes Sorgerecht gibt, müssen die Eltern da auch nicht auf einen Nenner kommen, wie soll das bei einem Nichts passieren?
wirdwerden
ZitatDa es kein geteiltes Sorgerecht gibt, müssen die Eltern da auch nicht auf einen Nenner kommen, wie soll das bei einem Nichts passieren? :
Mit dem geteilten Sorgerecht, meine ich natürlich das gemeinsame.
Wenn es um die Kinder geht, dann sollten sie doch an einem Strang ziehen, oder etwa nicht. Alles andere ist doch nicht förderlich für die Kinder.
Das ist doch in einer Ehe nicht anders.
Aber das sind doch nur ein paar Unterschriften, Alltagsentscheidungen des täglichen Lebens (gefühlte 95%) trifft doch das Elternteil alleine, bei dem sich das Kind gerade aufhält.
wirdwerden
Dann eben praktisch, oder was soll dein Prolog mit den beiden angezweifelten Vaterschaften? Und das mit dem Umgang und das mit dem nichtgezahlten Unterhalt?ZitatDie Eltern der Kinder streiten sich theoretisch nicht. :
Diese Vermutung entbehrt jeder Grundlage.ZitatDa wir leider vermuten müssen, dass der Mann der Mutter das Kind völlig entziehen möchte. :
Das klappt aber nicht mit dem gemeinsamen Sorgerecht.ZitatWir haben aber aus seiner Familie schon gehört, dass er ihr das Kind wegnehmen will. :
Um mal mit den falschen Begriffen aufzuhören---WAS genau ??? schreibt der Anwalt dieses Vaters denn überhaupt?Zitatper Anwalt ein Brief , dass er das geteilte Sorgerecht für Kind 1 erzwingen will. :
ZitatFrau und Mann waren nie zusammen, dennoch entstanden 2 Kinder . :
Bei Kind 1 war es schon ein Problem die Vaterschaft durch unwillen des Mannes feststellen zu lassen.
Bei Kind 2 (über 2 Jahre alt) ging es bis vors Gericht um den Vaterschaftstest anzusetzen, da Mann sich bis dato dagegen wehrte. Vaterschafttest wurde noch nicht vollzogen.
Da er diesen nun machen muss, kam auch anschließend, wir vermuten aus Frust, per Anwalt ein Brief , dass er das geteilte Sorgerecht für Kind 1 erzwingen will.
Das gemeinsame Sorgerecht ist der Normalfall. Der Standard. Alles andere ist die Ausnahme, die man ggf. gerichtlich durchsetzen muss.
Zitat:Ohne vorher mit der Frau darüber gesprochen zu haben.
Ist auch nicht notwendig, siehe oben.
Zitat:Dazu muss gesagt werden, dass er dieses Kind nur widerwillig holt und seine Privataktivitäten immer wichtiger waren als das Kind. Bei jedem Termin der abgesagt wurde, egal ob von Mann oder Frau, bat er nie um einen Ersatztermin.
Das ist nicht schön, aber übrigens auch bei zusammenlebenden Paaren (auch verheirateten) nicht so selten so.
Zitat:Und zu guter Letzt können Mann und Frau nicht vernünftig kommunizieren.
Dann müssen sie, dringend, im Interesse ihres gemeinsamen Kindes anfangen, dies zu lernen.
Zitat:Dazu kommt, dass der Mann die Frau bezichtigt Samenraub begangen zu haben. Hat diesen Vorwurf erst nach der Verhandlung der Vaterschaftsfeststellungsklage, erhoben.
Mit anderen Worten: der Mann wollte kein Kind und ging davon aus, daß die Frau verhütet? Was sie nicht getan hat, bzw. was nicht funktioniert hat?
Zitat:In wie fern muss man sowas beweisen können, dass es eben nicht so ist?Verhütung bestand aus 2 Mitteln.
Mann kann trotz seines angetrunken Zustand sagen, dass sein Verhütungsmittel heile war.
Das ist rechtlich völlig egal. Der Mann ist der biologische Vater, und daraus ergeben sich diverse Rechte und Pflichten dem Kind gegenüber. Und u.U. auch der Mutter gegenüber.
Im übrigen hat der Vater nicht nur ein Umgangsrecht, sondern auch eine Umgangspflicht - und vor allem hat das Kind ein Recht auf Umgang mit dem Vater.
Zitat:Ich weiss leider nicht was an dieser Stelle noch hilfreich wäre. Kenne mich so gar nicht mit Familienrecht aus, versuche aber mut zu machen und irgendwie ne Strategie zu entwickeln, aber dabei eben auch ehrlich zu sein.
Beratung durch das Jugendamt oder eine Sozialberatung wie die AWO o.ä.
Und/oder Beratung durch einen auf Familienrecht spezialisierten Rechtsanwalt.
Zitat:Wie stehen denn die Chancen dass der Mann das Kind bekommt?
Das Kind "bekommt" niemand, weil das Kind niemandem "gehört".
Die Chancen des Vaters auf das gemeinsame Sorgerecht sind zunächst mal 100 Prozent, weil das gemeinsame Sorgerecht die Norm ist. Nur wenn das gemeinsame Sorgerecht dem Kindeswohl zuwiderläuft, kann einem Elternteil durch das Gericht das alleinige Sorgerecht zugesprochen werden.
Zitat:Da wir leider vermuten müssen, dass der Mann der Mutter das Kind völlig entziehen möchte.
Wer ist denn "wir"?
Und wie sollte der Vater der Mutter das Kind "völlig entziehen", solange das Kind - wie jetzt offensichtlich - bei der Mutter lebt?
Da muss eher der Vater sich Sorgen machen, daß die Mutter ihm das Kind "völlig entzieht". Was sie ja laut Posting ja eigentlich auch genau so vorhat, oder?
ZitatZitat (von Catslove): :
Das ist auch das Recht des Vaters das gemeinsame Sorgerecht zu beantragen, dazu braucht es auch nicht die Zustimmung der Mutter
Das bestreite ich auch gar nicht. Jedoch hat der Mann sich 3 Jahre nicht um dieses Kind geschert.
Und nun will er es anders machen - und das ist der Mutter jetzt auch wieder nicht recht...
Das klingt, ehrlich gesagt, sehr danach, daß die Mutter das Kind dafür mißbraucht, dem Kindesvater "eine reinzuwürgen".
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