Sozialhilfesatz wie hoch ?

16. Mai 2004 Thema abonnieren
 Von 
guest123-53
Status:
Schüler
(467 Beiträge, 69x hilfreich)
Sozialhilfesatz wie hoch ?

Wie hoch ist eigentlich der Sozialhilfesatz für eine erwachsene Person in Deutschland ?

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6 Antworten
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#1
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Der Sozialhilfesatz ergibt sich aus dem Regelsatz ( für den HAushaltsvorstand 296 EU, für jedes weitere volljährige Familienmitglied 237 EU, Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren: 266 EU, Kinder zwischen 7 und 13 Jahren 192 EU, Kinder unter 7 Jahren
148 EU, Kinder von Alleinerziehenden unter 7 Jahren 163 EU.)
Dieser Bedarf umfaßt Ernährung, Haushaltsenergie (Strom; Teile der Gaskosten, falls Warmwasser über Zentralheizung bereitet wird), Körperpflege und kulturelle Mindestbedürfnisse, die nicht näher definiert werden.
Dazu kommen Mietanteil, evtl. Versicherungen usw....
Dies wird im Einzelfalle berechnet.

Gruß
Anna



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#2
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

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#3
 Von 
guest123-53
Status:
Schüler
(467 Beiträge, 69x hilfreich)

Wenn Du 740 Euro nur für Dich hast ist das mehr als der Sozialhilfesatz. Wenn Du jedoch noch Familie als Anhang hast die selbst kein eigenes Einkommen mehr zusteuert kannst Du Sozialhilfe beantragen. Der Sinn des zukünftigen Arbeitslosengeld 2 ist es eben Personen die für sich alleine 740 Euro erhalten auf das Sozialhilfeniveau herunterzuholen. Ab 2005 gibts dann für die Einzelperson nur noch wie oben beschrieben 296 Euro + dem was Ihm nach dem Wohngeldgesetz für sein Dach über dem Kopf zugestanden wird, das wird dann wiederum anteilig mit den 296 Euro verrechnet. So seh ich das zumindest.

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#4
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

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#5
 Von 
guest123-53
Status:
Schüler
(467 Beiträge, 69x hilfreich)

Das Sozialamt zahlt keine x beliebig hohe Miete, wenn der entsprechende Satz überstiegen wird mußt Du selbst schauen wie Du zurechtkommst. Auch als Empfänger von Arbeitslosengeld kannst Du einen Antrag auf Wohngeld stellen. Ich denke es kommt dann in etwa auf das Gleiche heraus. Natürlich haben verheiratete in Zukunft euserst schlechte Karten. Da hilft dann nichtmal eine Scheidung weil die Unterhaltspflicht auch danach fortbesteht.

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#6
 Von 
MathildeAbrahms@aol.com
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)




-- Editiert von MathildeAbrahms@aol.com am 01.06.2007 11:55:36

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