Sp1987 hat ne Frage

26. Oktober 2018 Thema abonnieren
 Von 
guest-12329.10.2018 17:04:14
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Sp1987 hat ne Frage

Hallo an alle...
Ich bin soeben auf dieses Forum gestoßen und erhoffe mir eventuell ein paar Antworten auf meine Fragen zu erhalten. Folgendes...der Erzeuger meiner Tochter (11) wahr nie aufzufinden...was auch nicht weiter schlimm ist bzw für meine Fragen nicht wirklich relevant ist. Im laufe der Ssw lernte ich einen Mann kennen mit dem ich fortan zusammen war...auch wenn das Blut etwas anderes sagt, ist dieser Mann der Vater....nach 16 Jahren Beziehung und 5 Jahren Ehe kam die Trennung. Wir hatten immer vorgehabt einen Termin zu machen damit er die Vaterschaft anerkennen konnte...dann kam die Hochzeit und wir trugen nun alle den selben Namen also hatte man wieder keine Vaterschaftsanerkennung beantragt. Vor 3 Jahren allerdings beschloss ich mich zu Trennen weil es mir PERSÖNLICH nicht mehr gereicht hat, dennoch wollte ich meine Tochter nicht aus ihrem Zuhause reißen...in einen völlig anderen Bezirk ziehen usw...die Trennung war Trauma genug also beschlossen wir einvernehmlich das ich ausziehe und unser Mädchen bei ihm bleibt...es war das beste für das Kind. Wir leben beide wieder in gut Laufenden Beziehungen...unsere Tochter kommt mit beiden Seiten sehr gut klar und alles geht seinen Weg. Nun nach 3 Jahren möchte ich mich endlich scheiden lassen, weil es kein zurück mehr gibt. Allerdings möchte ich meinem Ex Mann seinen wunsch erfüllen die Anerkennung zu unterschreiben weil es ihm sehr wichtig ist und ich finde das sollte auch gemacht werden. Wie gehe ich jetzt vor????
Ich möchte damit bei den behörden ehrlich sein...das fängt da an das ICH die Scheidung einreichen möchte und weiß aber das ich einen Antrag auf Kostenbeihilfe oder wie man es nennt stellen muss(Wo beantrage ich den? Muss ich so oder so erstmal einen Anwalt beauftragen und dann den Antrag auf Kostenübernahme stellen?)...da ich mir das gar nicht leisten kann. Ich verdiene gering und kann diesen Antrag Stellen..ich möchte vermeiden das er diese Kosten tragen muss...er entlastet mich finanziell eh schon wo er kann deshalb will ich auch keinen Unterhalt...ich möchte einfach nur die Scheidung und das er trotzdem die Anerkennung unterschreiben kann. Ich möchte weder Geld noch irgendwelche Güteraufteilung...er genauso wenig...wir sind so wie es ist mit allem einverstanden...wir möchten einfach nur die offizielle Scheidung...ich behalte auch weiterhin den Namen also alles ohne Drama. Ich würde mich echt riesig freuen wenn mir jemand ein Paar Antworten geben könnte...wie der Ablauf in diesem Fall wäre...wo ich anfangen muss...ach ja...es geht um den Raum Berlin Mitte. Vielen dank an alle die sich die Zeit genommen habe meinen Beitrag zu lesen.

-- Editiert von Moderator am 26.10.2018 17:33

-- Thema wurde verschoben am 26.10.2018 17:33

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29 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

Zitat (von Sp1987):
Hallo an alle...
[...]


Ich hätte gleich drei gute Tipps:

1. Nimm das richtige Forum. Mit Arbeitsrecht hat es nun wirklich nix zu tun.
2. Schreib das Ganze nochmal verständlich; gerne mit Absätzen und so, dass man versteht, wo das Problem ist.
3. Überprüf nochmals die Daten: Du hast eine elfjährige Tochter aus einer Beziehung vor der jetzigen, die 16 Jahre dauerte? :banana:

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120246 Beiträge, 39857x hilfreich)

Nach dem ich in der Textwand 3x den Faden verloren habe ohne was zum Thema Arbeitsrecht zu finden, eventuell mal strukturiert und verständlich den Sachverhalt schildern?

Einfach auch mal den Gedanken in Hinterkopf behalten, das Absätze nicht nur an Schuhen Sinn machen ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

Zitat (von Sp1987):
auch wenn das Blut etwas anderes sagt, ist dieser Mann der Vater....


Also es mag ja sein, dass dein Ehemann die Vaterrolle ausgefüllt hat. Trotzdem ist er nicht der leibliche Vater. Wenn die Vaterschaft also anerkannt wird, dann ist das schlicht und ergreifend die Unwahrheit.

Warum adoptiert dein noch Ehemann das Kind nicht einfach ? Dann wird er auch gesetzlicher Vater mit allen Rechten und Pflichten, ohne dass eine falsche Abstammung vorgetäuscht wird.

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
JessieR
Status:
Beginner
(120 Beiträge, 80x hilfreich)

Vielleicht ist noch eins anzumerken: Egal wie das mit der Vaterschaft aussieht, wenn das Kind beim Ersatztpapi lebt, dann wird die Kindesmutter unterhaltspflichtig.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38470 Beiträge, 14009x hilfreich)

Was heisst hier "endlich ehrlich sein...." Sie will doch unehrlich sein. Sie will, dass eine falsche Urkunde erstellt wird, und das ist strafbar. Erklär mal, was das mit Ehrlichkeit zu tun hat. Richtig, gar nichts.

Was jetzt hinter so viel "Ehrlichkeit" wirklich steckt, das können wir hier nur erahnen. Vielleicht Unterhaltsvorschuß? DEnn der wird ja (wenn ich mich recht erinnere) nur an juristische Elternteile gezahlt, bei denen das Kind lebt.

Mensch sieh zu, das Du Deine finanzielle Situation so auf die Reihe bekommst, dass Du so für das Kind sorgen kannst, wie es sich gehört, und gut ist.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Mal ganz losgelöst von der Trennung der Eheleute, der Mann kann (es wurde bereits erwähnt), das Kind doch adoptieren und wäre damit auch er gesetzliche Vater. Warum ist das keine Option?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38470 Beiträge, 14009x hilfreich)

Weil eine Adoption nicht so einfach mal geht. U.a. wird da auch die finanzielle Unterhaltungsmöglichkeit des Adoptivvaters geprüft, die Familienverhältnisse u.s.w.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
U.a. wird da auch die finanzielle Unterhaltungsmöglichkeit des Adoptivvaters geprüft,


Da scheint ja alles im grünen Bereich zu sein, da er die Kindesmutter noch unterstützt (habe ich jetzt so verstanden).

Das Kind ist ja schon älter ... so zwsichen 11 und 16 Jahre, wenn es der Adoption zustimmt, dürfte das wohl der beste (da legale) Weg sein.

2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
JessieR
Status:
Beginner
(120 Beiträge, 80x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Warum ist das keine Option?


Deine rhetorische Frage stellt sich gar nicht. Denn es ist die EINZIGE Option !

Das Kind ist 11 Jahre alt (Beitrag lesen!) ... Im Laufe der Schwangerschaft hat die TE ihren jetzigen Ehemann kennengelernt. Beide wissen also zweifelsfrei, dass der Ehemann NICHT der leibliche Vater des Kindes sein kann.

Insofern bleibt nur der Weg der Adoption. Da bin ich mit @altesHaus vollkommen einer Meinung. Warum eine Adoption so überaus problematisch sein sollte, nachdem der wahre Vater nicht zu ermitteln ist und der Stiefvater das Kind seit der Geburt 11 Jahre lang gemeinsam mit seiner Ehefrau versorgt hat, das kann ich nicht so recht nachvollziehen. Aber herumquatschen kann man halt immer.


-- Editiert von JessieR am 28.10.2018 08:17

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38470 Beiträge, 14009x hilfreich)

Nein, es funktioniert so nicht. Das hatten wir bei den Nazis und in der DDR. Das nennt man dann Zwangsadoption. Und sie schreibt doch, dass beide nichts haben, sie verdient gering, er verdient gering. Wie soll das laufen? Es macht keinen Sinn, und es ist auch keine Familienadoption, weil die Mutter ja nicht mehr mit dem Pflegevater zusammen lebt. Und abgesehen davon geht so etwas nur mit Zustimmung des biologischen Vaters.

Abgesehen davon: Familie wird man nicht durch Adoption, nicht durch Einbenennung, das kann kein Gesetz regeln. Das wird man durch familiäres Zusammenleben.
Also, juristisch nicht durchsetzbar, und unsinnig.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
JessieR
Status:
Beginner
(120 Beiträge, 80x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Das hatten wir bei den Nazis und in der DDR. Das nennt man dann Zwangsadoption.


Auf so einen Quatsch antworte ich nicht.

Zitat (von wirdwerden):
Und sie schreibt doch, dass beide nichts haben, sie verdient gering, er verdient gering. Wie soll das laufen?


Wie läuft es denn jetzt ?

Zitat (von wirdwerden):
Und abgesehen davon geht so etwas nur mit Zustimmung des biologischen Vaters.


Vielleicht ist dir entgangen, dass der leibliche Vater nicht aufzufinden ist.

Zitat (von wirdwerden):
Abgesehen davon: Familie wird man nicht durch Adoption, nicht durch Einbenennung, das kann kein Gesetz regeln. Das wird man durch familiäres Zusammenleben.


Das ist doch hier gar nicht das Thema.

Zitat (von wirdwerden):
Also, juristisch nicht durchsetzbar, und unsinnig.


Unsinning ist allenfalls dein Beitrag.


-- Editiert von JessieR am 28.10.2018 08:49

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat (von JessieR):
Das Kind ist 11 Jahre alt (Beitrag lesen!) ...


Zitat (von Sp1987):
der Erzeuger meiner Tochter (11) wahr nie aufzufinden...was auch nicht weiter schlimm ist bzw für meine Fragen nicht wirklich relevant ist. Im laufe der Ssw lernte ich einen Mann kennen mit dem ich fortan zusammen war...auch wenn das Blut etwas anderes sagt, ist dieser Mann der Vater....nach 16 Jahren Beziehung und 5 Jahren Ehe kam die Trennung.


Mir ist unklar woher Sie kamen, aber bevor Sie hier so schnittige Dinge absetzen, sollten Sie verinnerlichen, dass es (zumindest bei Ihnen) mit dem Lesen nicht getan ist, man muss die gelesenen Dinge auch verstehen.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Und sie schreibt doch, dass beide nichts haben, sie verdient gering, er verdient gering.


Zitat (von Sp1987):
Ich verdiene gering und kann diesen Antrag Stellen..ich möchte vermeiden das er diese Kosten tragen muss...er entlastet mich finanziell eh schon wo er kann deshalb will ich auch keinen Unterhalt...


Also ... ich denke nicht, dass er kein Geld hat, er "entlastet" ja schon und sie "möchte keinen Unterhalt", bekäme sie auch nicht, da sie bereits in einer anderen Partnerschaft lebt und für das Kind muss er eh keinen Unterhalt bezahlen, so what?

Das preiswerteste und einfachste jedoch wäre, dass man die Dinge so lässt wie sie sind. Man muss weder das Umgangsrecht noch die finanzielle Unterstützung ändern nur weil man sich scheiden lässt. Warum sollte es nicht weiterhin so gut klappen?

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
JessieR
Status:
Beginner
(120 Beiträge, 80x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
man muss die gelesenen Dinge auch verstehen.


Ich habe das schon verstanden und durchaus länger nachgedacht als hier vermutet.

Wenn das Kind 11 jahre alt ist und danach sieht mir das hier am ehesten aus, dann könnte sich das hier um einen Tippfehler handeln:

Zitat (von AltesHaus):
nach 16 Jahren Beziehung und 5 Jahren Ehe kam die Trennung.


Vermutlich muss es heißen SECHS Jahre Beziehung und FÜNF Jahre Ehe. Das ergibt dann nämlich genau ELF Jahre Kindesalter.

Wenn es tatsächlich 16 Jahre Beziehung wären, dann wäre das Kind ja 16 Jahre alt und somit in zwei Jahren volljährig. Und dann wäre das hier kein Thema. Denn dann greift die Erwachsenenadoption.

Natürlich kann nur die TE das aufklären. Aber ohne diese Informationen halte ich meine Interpretation für die wahrscheinlichste. Auch wenn sie ein wenig nachdenken verlangt.


-- Editiert von JessieR am 28.10.2018 14:41

2x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Chavah
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 22x hilfreich)

Die Entscheidung, ob ein Kind adoptiert werden kann oder nicht, trifft immer noch das Familiengericht und nicht irgend ein User aus dem Forum.

wir haben ein Kind adoptiert und deshalb kennen wir uns damit ganz gut aus. Wir können dem User wirdwerden deshalb bescheinigen, dass er sehr große Wissenslücken hat.

Zitat (von wirdwerden):
Also, juristisch nicht durchsetzbar, und unsinnig.

Wie das Gericht entscheiden wird, kann er nicht wissen.Und deshalb sollte er sich solche Behauptungen nicht anmaßen.

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38470 Beiträge, 14009x hilfreich)

Chavah, Ihr seid zu zweit und lebt zusammen. Ein himmelweiter Unterschied zu dem FAll hier. Und wie das Gericht entscheiden wird in so einem Fall ist ebenfalls klar. Da geht es nicht um Anmaßung, sondern das Erkennen einer Unmöglichkeit und darum Betroffene vor enttäuschenden Fehleinschätzungen zu schützen.

wirdwerden

-- Editiert von wirdwerden am 28.10.2018 16:16

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Da geht es nicht um Anmaßung, sondern das Erkennen einer Unmöglichkeit und darum Betroffene vor enttäuschenden Fehleinschätzungen zu schützen.


Geschwafel !

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
smogman
Status:
Student
(2798 Beiträge, 919x hilfreich)

Zitat (von Marcus2009):
Also es mag ja sein, dass dein Ehemann die Vaterrolle ausgefüllt hat. Trotzdem ist er nicht der leibliche Vater. Wenn die Vaterschaft also anerkannt wird, dann ist das schlicht und ergreifend die Unwahrheit.


Zitat (von JessieR):
Deine rhetorische Frage stellt sich gar nicht. Denn es ist die EINZIGE Option ! (...) Insofern bleibt nur der Weg der Adoption.


Zitat (von wirdwerden):
Sie will, dass eine falsche Urkunde erstellt wird, und das ist strafbar.


Also mit Adoption kenne ich mich zwar nicht aus, aber die o. g. Aussagen zu Anerkennung der Vaterschaft stimmen nicht.

Sehr wohl kann man eine Vaterschaft anerkennen, wenn man nicht der leibliche Vater ist. Man kann das zur Beurkundung sogar aufnehmen lassen und sich damit auch ein mögliches Anfechtungsrecht verbauen (wobei das strittig ist). Die Anerkennung der Vaterschaft in Deutschland funktioniert nach dem Erklärungsprinzip und nicht auf der Abstammung. Jeder kann die Vaterschaft zu diesem Kind anerkennen. Wenn die Mutter diesem Anerkenntnis zustimmt (und ggf. weitere Zustimmungspflichtige), dann wird diese Anerkennung wirksam.

Da braucht es keiner Adoption und die wirtschaftlichen Verhältnisse der Beteiligten sind ebenso irrelevant.

Und schon gar nicht ist eine einseitige und zustimmungsbedürftige Willenserklärung vor einer Urkundsperson strafbar.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat (von smogman):
Sehr wohl kann man eine Vaterschaft anerkennen, wenn man nicht der leibliche Vater ist.


Ja, aber straffrei ist es nur wenn man dies in Unkenntns der "Nichtvaterschaft" macht, ansonsten ist es ein Straftatbestand der nennt sich Personenstandsfälschung

Zitat:

§ 169 StGB
Personenstandsfälschung

(1) Wer ein Kind unterschiebt oder den Personenstand eines anderen gegenüber einer zur Führung von Personenstandsregistern oder zur Feststellung des Personenstands zuständigen Behörde falsch angibt oder unterdrückt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
smogman
Status:
Student
(2798 Beiträge, 919x hilfreich)

Tut mir leid, aber da liegst du falsch. Ich zitiere dazu halt aus dem Gesetzeskommentar, wenn man mir keinen Glauben schenkt:

"Auch die (bewusst „falsche") Anerkennung für ein erkannt fremdes Kind ist zulässig und zeitigt dieselben Rechtswirkungen (...) "
"Die (...) bewusst unrichtige Anerkennung ist weder nach § 169 StGB (Personenstandsfälschung) strafbar (...) noch gem. § 134 nichtig, (...) sondern nur unter den Voraussetzungen der §§ 1600 ff. anfechtbar."
(Münchener Kommentar zum BGB)

Ich würde es mir an der Stelle ersparen, weitere Quellen aufzusuchen.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38470 Beiträge, 14009x hilfreich)

@ smogman, es ist richtig, dass die Anerkennung einer Vaterschaft auf dem Erklärungsprinzip beruht. Nur, diese Erklärung muss den Gegebenheiten entsprechen oder zumindest dem Wissensstand des Erklärenden. Die Erklärung darf nicht falsch sein, weil eben die Basis einer Urkunde.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
JessieR
Status:
Beginner
(120 Beiträge, 80x hilfreich)

Ich fasse es einfach nicht !

Würde es smogman gefallen, wenn seine Abstammung vorsätzlich und nachweisbar gefälscht wird ?

Das Jugendamt hat die Interessen des Kindes zu vertreten ! Und es liegt im Interesse des Kindes, dass seine Abstammung auf der Geburtsurkunde der Wahrheit entspricht. Offensichtich fehlt smogman jegliche Sensibilität in dieser Hinsicht. Sie sollten sich schämen !

Ich konstatiere, dem Jugenamt ist es Sch..ss egal wer auf der Geburtsurkunde steht. Hauptsache es steht jemand drauf. Eine tolle Behörde, die solche Ratschläge erteilt.

-- Editiert von JessieR am 29.10.2018 09:25

1x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat (von JessieR):
Das Jugendamt hat die Interessen des Kindes zu vertreten ! Und es liegt im Interesse des Kindes, dass seine Abstammung auf der Geburtsurkunde der Wahrheit entspricht


So ist es.

Zitat (von wirdwerden):
@ smogman, es ist richtig, dass die Anerkennung einer Vaterschaft auf dem Erklärungsprinzip beruht. Nur, diese Erklärung muss den Gegebenheiten entsprechen oder zumindest dem Wissensstand des Erklärenden. Die Erklärung darf nicht falsch sein, weil eben die Basis einer Urkunde.

wirdwerden


Und auch dies ist richtig, aber man kann sich hier wohl weitere Erklärungsversuche ersparen.

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
smogman
Status:
Student
(2798 Beiträge, 919x hilfreich)

Ich erkläre lediglich die rechtlichen Umstände, warum ich dafür persönlich attackiert werde, erschließt sich mir nicht.

Vielleicht sollte man sich erst mal ein wenig mit Urkundsrecht auseinandersetzen, bevor man selbst Gesetzeskommentierungen ignoriert und einfach das Gegenteil behauptet. Das Jugendamt als Urkundperson vertritt gar keine Interessen (sic!). Es widerspricht dem Gesetz, dass bei einer einseitig zustimmungsbedürftigen Willenserklärung durch die Urkundsperson Interessen vertreten werden. Eine Urkundsperson ist zur absoluten Neutralität verpflichtet (weshalb es auch immer mal wieder zu Interessenkonflikten kommt, wenn Urkundspersonen gleichzeitig Beistände sind und damit beispielsweise die Unterhaltsurkunde in einem eigenen Beistandschaftsfall erstellen). Urkundsperson sind Notaren gleichgestellt und werden in manchen Bundesländern deshalb extra vom Landesjugendamt bestellt. Eine Vaterschaftsanerkennung - auch im Wissen der nicht bestehenden biologischen Abstammung - MUSS (und dabei besteht kein Handlungsspielraum) jede Urkundsperson in Deutschland vornehmen, völlig egal ob diese im Jugendamt, Standesamt oder im Notariat sitzt.

Man beachte dazu den Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes vom 9. 4. 2003 - 1 BvR 1493/96 , durch jenen die biologischen Väter überhaupt erst die Möglichkeit erhalten haben, gegen diese Vaterschaften rechtlich vorzugehen.

Übrigens bin ich in diesem Forum eine Privatperson....

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38470 Beiträge, 14009x hilfreich)

Die beurkundende Person ist zur absoluten Neutralität verpflichtet. Völlig richtig. Aber derjenige, der die Erklärung abgibt ist, ist zur Wahrheit verpflichtet.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
smogman
Status:
Student
(2798 Beiträge, 919x hilfreich)

Dafür gibt es keinerlei Grundlage. In einer Beurkundung bekundet man den Willen der rechtliche Vater des Kindes zu werden. Dafür ist eine biologische Vaterschaft nicht erforderlich, also braucht man darüber nicht zu sprechen. Und selbst wenn man es erwähnt, dann kommt es in die Niederschrift der Urkunde und hat keinerlei Auswirkung.

vgl. dazu auch Knittel, S. 175, Rn. 298

-- Editiert von smogman am 29.10.2018 11:16

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Aber derjenige, der die Erklärung abgibt ist, ist zur Wahrheit verpflichtet.


Zitat (von smogman):
Dafür gibt es keinerlei Grundlage. In einer Beurkundung bekundet man den Willen der rechtliche Vater des Kindes zu werden.


... manchmal komm ich aus dem Staunen nicht heraus ... und Lachen kann ich über solch einen Blödsinn schon lange nicht mehr.

In der in Rede stehenden Beurkundung gibt der Mann an der rechtliche Vater des Kindes zu sein und nicht zu werden!

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
smogman
Status:
Student
(2798 Beiträge, 919x hilfreich)

Mit der Wortspielerei kann ich leben, da sie nichts zum fraglichen Punkt beiträgt. Mit der Anerkennung wird der rechtsgeschäftliche Wille bekundet, die gesetzlichen Folgen der Vaterschaft auf sich zu nehmen. Ob man das jetzt rein rechtlich betrachtet im Futur oder Präsens diskutiert, ändert an der Sachlage nichts. Wer trotz Hinweisen auf einschlägige Literatur inklusive Gerichtsurteilen der obersten Instanzen trotzdem einfach ohne nachzulesen das Gegenteil behauptet, der wird ohnehin nicht von seiner Meinung abweichen. Ob diese Meinung dann richtig oder für den TE relevant ist, darf dieser gerne selbst beurteilen. Ich habe meine Aussagen zumindest mit Quellen belegt, die mehr als seriös sind. Aber vielleicht sind ja hier auch Bundesrichter oder Notare unterwegs, die es besser wissen. Das will ich natürlich nicht ausschließen.

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

(Editiert)


-- Editiert von Moderator am 29.10.2018 13:53

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