Sperrfrist gem. § 1605 Abs. 2 BGB

1. November 2012 Thema abonnieren
 Von 
SandraB
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 4x hilfreich)
Sperrfrist gem. § 1605 Abs. 2 BGB

Hallo,

kurz zum Sachverhalt:

Ehemann ist einem Kind zu Unterhaltszahlungen verpflichtet und KM beauftragt JA, im Rahmen einer Beistandschaft, mit der Berechnung, pp.
In 2011 wurden dazu immer wieder Verdienstabrechnungen gefordert, welche auch gegeben worden.

Das JA errechnete anhand der Abrechnungen Mai - November 2011 den KU, jedoch mit fiktiver Besteuerung nach Stkl. IV. In 2012 wurde die Steuerklasse entsprechend gewechselt und mit Schreiben vom 30.04.2012 teilte das JA die Höhe des von meinem Mann zu zahlenden Unterhalts mit.

Da hier Mangelfall vorlag, wurde Frist bis Oktober 2012 gesetzt, besser bezahlte Vollzeitstelle oder Nebenjob zu finden. Unterhalt sollte laut Mangelfallberechnung bis Oktober 2012 tituliert werden, ausserdem sollte die Zahlung von 100% des Mindestunterhalts, ab Oktober 2012 tituliert werden.

Nach diversen Unstimmigkeiten bzgl. der Ausgestalltung, wurde Unterhalt lt. Mangelfallberechnung bis zum 18. Lebensjahr tituliert.

Vor 2 Wochen wurden die Bewerbungsbemühungen, welche keinen Erfolg hatten vorgelegt. Und heute kam Schreiben vom JA, dass Verdienstabrechnungen Mai - Oktober 2012 und Steuerbescheid 2011 gefordert werden.

Meine Frage nun, wie hier die Rechtslage ist?
Kann mein Mann sich auf die Sperrfrist von 2 Jahren berufen (nur auf Abrechnungen bezogen, Steuerbescheid wird gegeben), trotz des vorliegenden Mangelfalls?
Warum wurde auf Titulierung so dermaßen gedrängt wurde und nun 2 Monate nach Titulierung, soll wieder neu geprüft werden?
Das JA bezieht sich allerdings in dem Schreiben auf keinerlei Rechtsgrundlagen, bezogen auf die Forderung zur Auskunftserteilung. Sonst wurde mit derartigem nie gespart ;)


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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38392 Beiträge, 13990x hilfreich)

Manchmal hasse ich die Jugendämter wirklich, wegen ihrer Unfähigkeit, Unterhaltssachen professionell auf die Reihe zu bringen.

Bitte noch eine Frage beantworten: wie alt ist das Kind, und wo lebt es?

wirdwerden

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2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
SandraB
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 4x hilfreich)

Das Kind ist noch 10 Jahre alt, wird aber diesen Monat noch 11 und es lebt bei der KM (ehm. LG meines Mannes).

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