Hallo,
Ich bin neu hier und möchte mich mal nach meinen Möglichkeiten erkundigen.
Mitte August haben meine philippinische Freundin und ich unser zweites gemeinsames Kind bekommen. Die Geburt haben wir umgehend angezeigt und ihre originalgeburtsurkunde etc. beigefügt. Meine Unterlagen wollte die Bearbeiten im Krankenhaus nicht haben, da Vaterschaftsanerkennung noch nicht vorgenommen wurde (keine freien Termine vor Geburt). Nachdem 5 Wochen dann gar nichts passierte und man mir bei Nachfrage nach dem Bearbeitungsstand doof kam, hab ich mich beschwert. Nach insgesamt 7 Wochen die erste Rückmeldung: man bräuchte eine aktuelle ledigkeitsbescheinigung, die vorgelegte sei zu alt. Bescheinigung teuer besorgt und im Original mit Übersetzung abgegeben. Nach insgesamt 9 Wochen dann bekam ich die Mitteilung über einen Sachbearbeiterwechsel. Kurz darauf forderte die neu Standesbeamtin:
- Originalgeburtsurkunde der Kindesmutter ausgestellt vom philippinischen Hauptstandesamt (PSA) mit Legalisation und Übersetzung von einem beeidigten Dolmetscher.
- Ledigkeitsbescheinigung (CENOMAR)ausgestellt vom philippinischen Hauptstandesamt (PSA) mit Legalisation und Übersetzung von einem beeidigten Dolmetscher.
Wenn das nicht vorgelegt wird, gibt es eine Geburtsurkunde nur mit Familienstand "ungewiss" oder eine vorläufige Bescheinigung.
Meine Freundin und ich leben seit Ende 2022 zusammen in Deutschland. Wir haben bereits ein Kind (geb. Ende 2022 )für die ich als Vater in der Geburtsurkunde eingetragen bin. Die Geburt unseres ersten Kindes wurde anstandslos mit Original Urkunden und eigener Übersetzung vom Standesamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin vorgenommen. Für die Vaterschaftsanerkennung 2022 wurden die Urkunden akzeptiert, für ihr Visum und für ihre Aufenthaltserlaubnis gab's nie Beanstandungen. Doch dieses Standesamt stellt jetzt Forderungen.
Ich bin nicht mehr wirklich willens jetzt plötzlich für ein Haufen Geld und Aufwand legalisationen für Urkunden zu besorgen,( was auch noch lange dauert) wenn das Standesamt Mitte sowieso schon 9 Wochen nichts getan hat. Zudem habe ich bis jetzt weder in PStV, PStG, VwVfG Muss-Bestimmungen zu legalisationen oder beeidigten Übersetzern gefunden.
Auch finde ich die Aussage frech, dass die Standesbeamten den Familienstand einfach zu "ungewiss" ändern wollen.
Gibt es Möglichkeiten mit Aussicht auf Erfolg, sich gegen die o.g. Anforderungen zu wehren? Die Kosten dafür gehen ja schnell in die Hunderte. Darf das Standesamt einfach so, ohne Anhalt, den Familienstand von "ledig" zu "ungewiss" ändern?
Vielen Dank für jeden Hinweis und liebe Grüße
Standesamt Mitte Berlin will Geburt nicht beurkunden
Diese Original-Geburtsurkunde hat wer ausgestellt?Zitat :Die Geburt haben wir umgehend angezeigt und ihre originalgeburtsurkunde etc. beigefügt
War es nicht eher die Geburtsbescheinigung der Klinik oder der Hebamme??
Was hast du gegen eine vorläufige Bescheinigung über die Geburt eures Kindes?Zitat :gibt es eine Geburtsurkunde nur mit Familienstand "ungewiss" oder eine vorläufige Bescheinigung.
Es zwingt dich oder die Mutter doch niemand.Zitat :Ich bin nicht mehr wirklich willens
Das hat nichts mit Berlin zu tun.
Ganz woanders in D kenne ich 2 Kinder (in D geboren, jetzt 6 bzw. 3Jahre) einer ausländischen Mutter, die ihre Originaldokumente aus dem Herkunftsstaat nicht vorlegen kann, aber 2 vorläufige Bescheinigungen über die Geburten und die Anerkennung der Mutter/Vaterschaft hat.
Niemanden störts, keiner fragt nach --Originalgeburtsurkunde-- der Kinder.
Ziemlich lange hats bei beiden Kindern im Standesamt Posemuckel auch gedauert, aber das ist doch usus in D.
Zitat :Diese Original-Geburtsurkunde hat wer ausgestellt?
War es nicht eher die Geburtsbescheinigung der Klinik oder der Hebamme??
Ich meine die original Geburtsurkunde der Mutter aus ihrem Heimatland.
Zitat :Was hast du gegen eine vorläufige Bescheinigung über die Geburt eures Kindes?
Ich hätte gern für beide meiner Kinder die gleichen Voraussetzungen. Ich bin auch im Unklaren wie Ansprüche auf Elterngeld, Kindergeld und Beihilfe in dem Fall aussehen. Außerdem denke ich, dass eine Vaterschaftsanerkennung und damit die deutsche Staatsbürgerschaft so ausgeschlossen wäre.
Zitat :Ganz woanders in D kenne ich 2 Kinder (in D geboren, jetzt 6 bzw. 3Jahre) einer ausländischen Mutter, die ihre Originaldokumente aus dem Herkunftsstaat nicht vorlegen kann, aber 2 vorläufige Bescheinigungen über die Geburten und die Anerkennung der Mutter/Vaterschaft hat.
Niemanden störts, keiner fragt nach --Originalgeburtsurkunde-- der Kinder.
Das ist keine Lösung meines Problems und schon erst recht keine für das Kind.
Das ist kein "ich hätte das gerne"-Problem, sondern es geht um eine hoffentlich angenehme Zukunft des Kindes und um die Tatsache, dass dieses Standesamt die erste Behörde ist die uns als Familie Probleme macht.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Ach so.Zitat :Ich meine die original Geburtsurkunde der Mutter aus ihrem Heimatland.
Aber die hast du doch vorgelegt. ??? Und 2022 doch auch? Oder war das eine Kopie? Für das Visum hat sie doch auch eine GU benötigt.
Die Ledigkeitsbescheinigung ist mW nicht nötig, da es nicht um eine Eheschließung geht. Auch ledige Mütter können Kinder bekommen. Sogar von anderen Vätern.
Sofern die Mutter eine gültige Aufenthaltserlaubnis hat, und alle Voraussetzungen für solche Leistungen erfüllt sind, wird es die geben.Zitat :Ich bin auch im Unklaren wie Ansprüche auf Elterngeld, Kindergeld und Beihilfe in dem Fall aussehen.
In dem mir bekannten Fall klappte das auch alles. Sie bezog Elterngeld, zeitweise Sozialleistungen, beide Kinder sind längst in der Kita, die Mutter ist längst erwerbstätig in Vollzeit, bezieht weiterhin Kindergeld und auch die Anerkennung der beiden Elternschaften wurde vom Standesamt nicht verzögert oder an Nachweise geknüpft und noch nie wieder von irgendeiner Behörde nachgefragt. Die Mutter ist ledig, obwohl sie es nicht beweisen kann. Hat aber den Vater der Kinder als Partner.
Das denke ich nicht.Zitat :eine Vaterschaftsanerkennung und damit die deutsche Staatsbürgerschaft ausgeschlossen ist.
Nun denn.Zitat :Das ist keine Lösung meines Problems und schon erst recht keine für das Kind.
Dann begib dich auf den langen deutschen Pfad im Behördendschungel, oder frag einen Anwalt, oder warte hier hilfreichere Antworten ab. Du könntest auch im Standesamt Xhain mal nachfragen, wie das nun in 2025 eigentlich sei.
...und nachträglich herzlichen Glückwunsch fürs Baby und die Familie.
Auf einer Geburtsurkunde steht kein Familienstand. Einen Registerauszug mit Anmerkung (vermutlich hier mit "vorläufige Bescheinigung" gemeint) würde ich aber definitiv nehmen. Der reicht für den Rechtsverkehr zunächst aus. Und die Frage nach einer richtigen Geburtsurkunde kann man im Anschluss klären.Zitat :Wenn das nicht vorgelegt wird, gibt es eine Geburtsurkunde nur mit Familienstand "ungewiss" oder eine vorläufige Bescheinigung.
Klar, vor dem Personenstandsgericht. Grundsätzlich kann ich kein Problem in den abgeforderten Dokumenten erkennen. Es handelt sich um übliche Echtheitsnachweise im Rechtsverkehr.Zitat :Gibt es Möglichkeiten mit Aussicht auf Erfolg, sich gegen die o.g. Anforderungen zu wehren?
Unproblematisch.Zitat :Ich bin auch im Unklaren wie Ansprüche auf Elterngeld, Kindergeld und Beihilfe in dem Fall aussehen.
Wodurch soll eine Vaterschaftsanerkennung ausgeschlossen sein? Das einzige Problem ist, dass ihr diese nicht schon längst gemacht habt. Man hat dafür monatelang Zeit vor der Geburt und es gibt keine örtliche Zuständigkeit.Zitat :Außerdem denke ich, dass eine Vaterschaftsanerkennung und damit die deutsche Staatsbürgerschaft so ausgeschlossen wäre.
Zitat :Wodurch soll eine Vaterschaftsanerkennung ausgeschlossen sein?
Dürfte der nicht nachgewiesene Familienstand nicht das Problem sein?
Falls LeiderBerlins Freundin doch verheiratet wäre, wäre zumindest nach deutschem Recht, der Ehemann der rechtliche Vater, auch wenn LeiderBerlin der biologische Vater ist.
-- Editiert von User am 21. Oktober 2025 10:06
Zitat :Dürfte der nicht nachgewiesene Familienstand nicht das Problem sein?
Genau so wurde es mir durch die Standes Beamtin gesagt. Wenn ich die Unterlagen nicht in der Form beibringe, kann ich nicht als Vater eingetragen werden.
Meine Einwände, dass die Mutter das bereits 2022 nachgewiesen hat und wir seitdem zusammenleben und darüber hinaus das legalisationsverfahren sehr teuer und aufwendig ist, wurden ignoriert.
Laut der deutschen Botschaft in Manila wurde das Verfahren auch vor kurzem an einen Dienstleister (vfs.global) abgegeben. Der verlangt natürlich nochmals Gebühren und, was das schlimmste ist: persönliche Vorsprache oder senden eines Bevollmächtigten.
Zitat :Nun denn.
Dann begib dich auf den langen deutschen Pfad im Behördendschungel, oder frag einen Anwalt, oder warte hier hilfreichere Antworten ab. Du könntest auch im Standesamt Xhain mal nachfragen, wie das nun in 2025 eigentlich sei.
...und nachträglich herzlichen Glückwunsch fürs Baby und die Familie.
Danke @Anami, tut mir leid, wenn ich etwas ruppig klinge. Mich beschäftigt das nur sehr.
Du das ist eine ganz andere Frage. Das ist die Frage, ob so eine Anerkennung wirksam ist, juristische Folgen hat.
Fakt ist, dass eine offizielle Registrierung der Geburt in Deutschland unumgänglich ist, nicht nur wegen der bereits von @smogman angeführten Leistungen, sondern auch wegen des Krankenversicherungsschutzes, der Vormerkung für einen Kita-Platz, z.B. Ich hatte von berufs wegen häufig mit diesen internationalen Fällen zu tun, zwar mit einem anderen "Länder mix," aber dennoch denke ich, dass ich da meine Erfahrungen auch hier einbringen kann. Die erforderlichen Urkunden kann man inzwischen in der Regel auch durch Merkzettel, die es in jedem Standesamt gibt, heraus bekommen. In Ländern mit unsicherem Dokumentationswesen müssen diese erforderlichen Urkunden jeweils aktuell sein. Wahrscheinlich gehört das Geburtsland der glücklichen Mutter auch dazu. Und, seit der Geburt des älteren Kindes kann sich ja auch einiges geändert haben.
Also, entweder man akzeptiert die Geburtsurkunde mit der "Lücke," oder aber das Ersatzdokument, sorgt dann für die Beibringung der erforderlichen Urkunden, oder aber klagt auf die Ausstellung der Urkunde nach seinen Vorstellungen. Das wird bei der Belastung der Gerichte in Deutschland einige Jahre dauern mit vollem finanziellen Risiko.
wirdwerden
Zitat :Auf einer Geburtsurkunde steht kein Familienstand. Einen Registerauszug mit Anmerkung (vermutlich hier mit "vorläufige Bescheinigung" gemeint) würde ich aber definitiv nehmen. Der reicht für den Rechtsverkehr zunächst aus. Und die Frage nach einer richtigen Geburtsurkunde kann man im Anschluss klären.
Eine vorläufige Bescheinigung, dass die Geburt zwar angezeigt, aber noch nicht beurkundet wurde. Unser Kind wurde noch nicht ins Register eingetragen( das ist daran zu erkennen, dass sie noch kein Schreiben mit ihrer SteuerID bekommen hat). Damit kann man meines Wissens nach nicht viel anfangen, außer andere Behörden hinzuhalten.
Nun, seitdem könnte sie ja geheiratet haben, du könntest lügen.Zitat :......dass die Mutter das bereits 2022 nachgewiesen hat......
Für mich ist es einfach normal, dass die aktuellen Verhältnisse auch nachgewiesen werden müssen. Ich sehe es also als völlig normal an das zu beschaffen was die Behörde fordert.
Was kann man denn mit der vorläufigen Geburtsbescheinigung nicht anfangen, ganz konkret?
wirdwerden
Nein, zumindest nicht im Beurkundungsgesetz. Dort hat die Urkundsperson die gewünschten Erklärungen mit den gemachten Angaben aufzunehmen. Nachweise sind (außer bezüglich der Identitätsfeststellung) gar nicht zu erbringen. Ob es bei einer Vaterschaftsanerkennung nach dem Personenstandsgesetz vor dem Standesamt anders aussieht, weiß ich nicht. Aber so oder so sind Jugendamt oder Notar die besseren Anlaufstellen, weil man die gleich die gemeinsame Sorge mit erklären kann.Zitat :Dürfte der nicht nachgewiesene Familienstand nicht das Problem sein?
Korrekt. Das wäre ja aber nur dann ein Problem, wenn die Betroffenen bei einer Beurkundung diesen falschen Familienstand verlautbaren würden, was überhaupt keinen Sinn ergäbe.Zitat :Falls LeiderBerlins Freundin doch verheiratet wäre, wäre zumindest nach deutschem Recht, der Ehemann der rechtliche Vater, auch wenn LeiderBerlin der biologische Vater ist.
Wenn das Standesamt selbst den Geburtenregisterauszug verweigert, würde ich mich zunächst an die Standesamtsaufsicht und anschließend an das Gericht wenden. Den Geburtenregisterauszug bekommt jeder, selbst wenn überhaupt keine Daten nachgewiesen sind.Zitat :Eine vorläufige Bescheinigung, dass die Geburt zwar angezeigt, aber noch nicht beurkundet wurde. Unser Kind wurde noch nicht ins Register eingetragen( das ist daran zu erkennen, dass sie noch kein Schreiben mit ihrer SteuerID bekommen hat). Damit kann man meines Wissens nach nicht viel anfangen, außer andere Behörden hinzuhalten.
Unabhängig davon sollte man mal die Vaterschaftsanerkennung (und Sorgeerklärung) erledigen. Dafür gibt es keinerlei Hinderungsgrund.
Zitat :Nun, seitdem könnte sie ja geheiratet haben, du könntest lügen.
Für mich ist es einfach normal, dass die aktuellen Verhältnisse auch nachgewiesen werden müssen. Ich sehe es also als völlig normal an das zu beschaffen was die Behörde fordert.
Wenn Sie geheiratet hätte, dann wohl mich und das in Deutschland. Wir haben alle Urkunden im Original vorgelegt, nur eben ohne diese legalisation. Ich habe auch erklärt und es ist nachweisbar, dass wir gemeinsam unseren Wohnsitz ununterbrochen in Deutschland haben sowie bereits die Sorge für ein gemeinsames Kind.
Ich finde es nicht gerechtfertigt, gerade weil wir schon eine weile in Deutschland wohnen, eine legalisation vorzunehmen, die uns im besten Fall 500 und im schlimmsten Fall über 1000€ kostet und einige Wochen dauert, nur weil sie ja lügen könnte, wobei in anderen standesämtern beglaubigte Abschriften rumliegen. Schon gar nicht kann ich verstehen, dass ein Standesamt erst 9 Wochen nach der Geburtsanzeige überhaupt erst mit der Bearbeitung beginnt.
Vielleicht gehe ich da auch ein bisschen emotional ran mittlerweile, aber ich bin einfach auch nicht mehr willens, so viel Geld und Zeit zu investieren. Ich bin gerade alleinverdiener für die Familie, Kindergeld, Elterngeld liegen auf Eis. Ich kann die Arztrechnungen (die auch schon über 1000€ betragen) nicht mit meiner Beihilfe abrechnen.
DU müsstest endlich erklären, dass du nur die vorläufige Bescheinigung über die Geburt brauchst.Zitat :Unser Kind wurde noch nicht ins Register eingetragen
Dann stellt das Standesamt alles aus, was dazugehört. Eintrag ins Geburtenregister, Anerkennungen der Vater-u.Mutterschaft. Dann gibts auch die Steuer-ID, eben nur keine Geburtsurkunde
Was bleibt? Die vorläufige Bescheinigung über eine Geburt mit G-Nr. xxx/ zur Vorlage bei Behörden.
Steht sogar drauf auf dem Papier...mit Stempel, Datum, Unterschrift des Standesbeamten.
-für die Krankenversicherung
-für Sozialleistungen
-für Kindergeld
-für Elterngeld
--------------------------
ODER man begnügt sich als Eltern (aus Kosten-und Aufwandsgründen) mit der *Bescheinigung über eine Geburt zur Vorlage bei Behörden*. Das ist bei binationalen Eltern bei weitem keine Seltenheit mehr.Zitat :Ich sehe es also als völlig normal an das zu beschaffen was die Behörde fordert.
Und später kann man sich überlegen, ob man für sein 2. Kind wegen der URKUNDE noch Aufwand betreibt. Dann kriegt das 2. Kind evtl. auch seine Geburtsurkunde.
Das behauptest du. Die Behörde kann das glauben oder auch nicht.Zitat :Wenn Sie geheiratet hätte, dann wohl mich und das in Deutschland.
Jaja, unsere Behörden..... was soll man dazu sagen.....Zitat :Schon gar nicht kann ich verstehen, dass ein Standesamt erst 9 Wochen nach der Geburtsanzeige überhaupt erst mit der Bearbeitung beginnt.
Völlig verständlich, nützt abe nichts.Zitat :Vielleicht gehe ich da auch ein bisschen emotional ran.....
Versetz dich mal in die Lage der Behörde. Da kommt jemand und behauptet er hätte ein Kind mit einer ledigen Philippinin. Es ist doch irgendwie selbstverständlich, dass die Behörde genau diese Angaben auch offiziell bestätigt haben möchte.
Wie bereits geschrieben wurde, die Bescheinigung über die Geburt reicht aber doch völlig aus wenn du nicht willens bist den Rest beizubringen.
Zitat :DU müsstest endlich erklären, dass du nur die vorläufige Bescheinigung über die Geburt brauchst.
Dann stellt das Standesamt alles aus, was dazugehört. Eintrag ins Geburtenregister, Anerkennungen der Vater-u.Mutterschaft. Dann gibts auch die Steuer-ID, eben nur keine Geburtsurkunde
Was bleibt? Die vorläufige Bescheinigung über eine Geburt mit G-Nr. xxx/ zur Vorlage bei Behörden.
Steht sogar drauf auf dem Papier...mit Stempel, Datum, Unterschrift des Standesbeamten.
-für die Krankenversicherung
-für Sozialleistungen
-für Kindergeld
-für Elterngeld
Das habe ich gestern getan. Es sollte eine Bescheinigung nach § 7 Abs. 2 PStV zu uns auf dem Weg sein. Sprechen wir da von der selben Bescheinigung?
Na, dann *läufts*. Der § ist korrekt.---> Beurkundung ist zurückgestellt, d.h. es gibt nur keine Urkunde.Zitat :Das habe ich gestern getan.
Nö. Du hast nicht verstanden, was das Standesamt dir angeboten hat. Dies oder das.Zitat :Vielleicht gehe ich da auch ein bisschen emotional ran
Danke für die Info. Das beruhigt mich schon mal etwas.
Zitat :Nö. Du hast nicht verstanden, was das Standesamt dir angeboten hat. Dies oder das.
Angeboten hat mir das Standesamt das nicht. Ich habe explizit danach gefragt. Das was sie mir angeboten haben war nur "keine Urkunde" oder "Urkunde mit Vermerk im Register ungewisser Familienstand der Mutter".
Aber danke nochmal, so kann ich wenigstens schonmal den anderen Krams voranbringen.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
-
11 Antworten
-
6 Antworten
-
15 Antworten
-
12 Antworten
-
8 Antworten