Steht einem 18jährigen Halbwaisenrente zu?!

10. Juni 2006 Thema abonnieren
 Von 
agckueken
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Steht einem 18jährigen Halbwaisenrente zu?!

hallo.
ich wollte fragen,ob einem 18jährigen halbwaisenrente zu steht?!
also kindergeld is mir klar, dass wenn man noch zuhause wohnt, dass man das nicht bekommt und wie siehts mit der halbwaisenrente aus?


mit freundlichen grüßen

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11 Antworten
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#1
 Von 
guest123-557
Status:
Schüler
(273 Beiträge, 12x hilfreich)

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#2
 Von 
guest123-1035
Status:
Student
(2621 Beiträge, 485x hilfreich)

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#3
 Von 
agckueken
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

danke erstmal für die schnelle antwort.

wenn ich aber zuhause wohne und somit das lebende elternteil strom,wasser, essen etc bezahlt und ich keine miete, dann dachte ich, ist es normal,dass dazu kindergeld und halbwaisenrente verwendet wird?

ps: bin noch in der schule->abitur

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#4
 Von 
guest123-1035
Status:
Student
(2621 Beiträge, 485x hilfreich)

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#5
 Von 
agckueken
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

genau das wollte ich wissen :-)

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#6
 Von 
guest123-557
Status:
Schüler
(273 Beiträge, 12x hilfreich)

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#7
 Von 
Keken
Status:
Schüler
(444 Beiträge, 170x hilfreich)

Hallo,
meine beiden Kinder, 11 und 14, erhalten Halbwaisenrente, da ihr Vater verstorben ist. Sie erhalten das, solange Kindergeld gezahlt wird. Also bis zum 25. Lebensjahr höchstens. Wenn Du also 18 Jahre alt bist und noch in der Ausbildung, steht es Dir bis zum Ende der Ausbildung zu, analog dem Kindergeld. Es hat auch nichts mit der Krankenversicherung zu tun.Man erhält aber einen Versorgungsausweis, d.h., einige Sachen, wie z.B.Eintritt, erhält man, wie Rentner, vergünstigt. Das Waisengeld wird auch rückwirkend (Todeszeitpunkt) gezahlt und hat keinen Einfluss darauf, ob man noch zuhause wohnt oder nicht.

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#8
 Von 
agckueken
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

danke ihr lieben!

@legende
dass ich das noch bekomme, weiß ich.ich wollte nur wissen,ob mein vater das einziehen kann oder ob das für mich zur verfügung steht!trotzdem danke :)

@lady J
nein da gibt es keine streitigkeiten, ich wollte mich nur informieren und es wissen ;)

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#9
 Von 
Jogibear
Status:
Student
(2659 Beiträge, 772x hilfreich)

Es gibt Halbwaisen ( einer tot ) und Vollwaisenrente ( beide tot ).

Das Geld steht alleine der Waise zu ( Unterhaltsausgleich).

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#10
 Von 
guest123-1035
Status:
Student
(2621 Beiträge, 485x hilfreich)

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#11
 Von 
agckueken
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

also kann ich ab 18jahren die halbwaisenrente von meinem vater verlangen?
wenn er es mir gibt, dann kann er jedoch kostgeld von mir verlangen?!

naja klingt doch nich schlecht?!

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