Steht mir Trennungsunterhalt zu? Wenn ich ihn verklage, wie lange dauert sowas?

17. März 2006 Thema abonnieren
 Von 
MissX30
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Steht mir Trennungsunterhalt zu? Wenn ich ihn verklage, wie lange dauert sowas?

Hallo,

mein Mann und ich haben im Dezember 2004 geheiratet und leben seit Februar 2006 getrennt. Wir hatten uns darauf geeinigt, das er die Schulden übernimmt und mir 400 Euro Trennungsunterhalt zahlt. Nun sagt er , das er nicht mehr zahlt, weil er die Schulden zahlt.
Kann er das?

Die genaue Situation ist folgende:

Ich betreue meine 2 Kinder ( 8+10 Jahre ), die aber keine gemeinsamen Kinder sind!
Ich habe vor unserer Ehe Sozialhilfe bekommen, während der Ehe war ich zuhause und habe nicht gearbeitet. Nach der Trennung habe ich mir einen 400 Euro-Job gesucht. Dort arbeite ich täglich von 8:15 bis 11:15 Uhr. Der Anwalt meines Mannes sagt nun, das mir aufgrund der kurzen Ehedauer und der Tatsache, das es keine gemeinsamen Kinder sind, kein Trennungsunterhalt zusteht.

Mein Mann verdient 1784 Euro netto und tilgt monatl. mit ca. 400 Euro die Schulden. ( Gesamtschulden: ca. 17.000 Euro ).

Ich habe mich schon informiert ob ich Betreuungsplätze für meine Kinder bekomme, was hier so gut wie unmöglich ist, zumal mein älterer Sohn erhebliche psychische Probleme hat und zur Zeit in einer Tagesklinik ist, wo er jedoch im April entlassen wird und somit auch wieder ganz normale Schulzeiten hat.

Ich selbst verdiene 400 Euro und bekomme 308 Euro Kindergeld. Ich bekomme keinen Unterhalt für die Kinder.

Ich bin total verzweifelt. Für März hat er die 400 Euro Unterhalt noch gezahlt, aber wie soll ich im April leben? Wenn ich die Miete bezahlt habe, 550 Euro, bleiben mir 150 Euro für 3 Personen,

Wenn ich ihn auf Unterhalt verklage ( was ich eigentlich nicht will, da wir uns gütlich trennen wollten ), wie lange dauert sowas?

Danke für eire Hilfe,
Nicole

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31 Antworten
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#1
 Von 
Anna1812
Status:
Beginner
(82 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo,

ob er Dir unterhaltspflichtig ist,weiß ich nicht.
Was ist mit dem Vater Deiner Kinder?
Unterhaltsvorschuß beim Jugendamt schon beantragt?
Das kannst Du machen und dann bekommst Du vom Jugendamt Unterhalstvorschuß für Deine Kinder und die holen sich das beim Vater der Kinder zurück.


Gruß


Anna

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#2
 Von 
555bobby6
Status:
Schüler
(278 Beiträge, 42x hilfreich)

Du bist vor der Ehe ohne Unterhalt ausgekommen, also wirst du es auch wieder. Warum sollte dein Ex dafür gerade stehen? ER hat deine Situation, auch bezüglich der Kinder und Alo, ja nicht verursacht. Glaube auch, dass ihr tatsächlich unter Kurzzeitehe fallt, bin aber nicht ganz sicher.

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#3
 Von 
Deejay2307
Status:
Schüler
(334 Beiträge, 21x hilfreich)

Ja, aber muss er nicht doch Trennungsunterhalt (nicht Betreuungsunterhalt) bis zur Scheidung zahlen? Ich dachte, die muss man immer zahlen, auch wenn kein nachehelicher Unterhalt gewährt wird.

Für die Kinder muss er nicht aufkommen, das ist richtig ...!

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#4
 Von 
555bobby6
Status:
Schüler
(278 Beiträge, 42x hilfreich)

stimmt, habe trennungsunterhalt und nachehelichen unterhalt verwechselt.

http://www.scheidung-online.de/tu_wann.html

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#5
 Von 
Keken
Status:
Schüler
(444 Beiträge, 170x hilfreich)

Hallo,
sind das Schulden, die Ihr in Eurer Ehe zusammen gemacht habt? Warum zahlt der Vater keinen Unterhalt für die Kinder? Musste er vor der 2. Ehe Unterhalt für Dich zahlen?

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#6
 Von 
MissX30
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Also, erstmal danke für die Antworten. Zum ersten, ich war vorher nie verheiratet. Den Unterhaltsvorschuss vom JA hab ich jeweils bis zum 6. Lebensjahr meiner Kinder bekommen, Vater der Kinder ist unbekannt in Amiland verschollen und somit nicht zu belangen!
Vor meiner Ehe bekam ich Sozialhilfe, die ich natürlich als Verheiratete nicht mehr bekam.
Die Schulden wurden größtenteils während der Ehe gemacht, wobei ein Teil der Schulden dazu diente, Altlasten meines Noch-Mannes abzulösen.
Wir wollten uns friedlich und einverständlich trennen, also haben wir uns über den Hausrat und den Unterhalt geeinigt, ich habe mir den 400 Euro-Job gesucht um eben nicht Hartz IV beantragen zu müssen. Er hat ja auch 1x gezahlt.

Tja, nun will mein Mann halt doch nicht mehr friedlich und ich weiß nicht weiter ... außer eben doch Hartz IV!

Die grundsätzliche Frage ist eben die, muss er zahlen? Und wie lange dauert so eine Klage?

Liebe Grüße,
Nicole

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#7
 Von 
Keken
Status:
Schüler
(444 Beiträge, 170x hilfreich)

Ja,so mit dem friedlich auseinandergehen ist das so eine Sache. Bei Geld hört bekanntlich alles auf. Mein Ex-Ehemann hat mir vorgeworfen, geldgierig zu sein, weil ich den Unterhalt durch meinen Anwalt gefordert habe, der ihnen lt. Düsseld. Tabelle zustand. Er hat ein Nettoeinkommen von 2.600 Euro und hat pro Kind 184 Euro gezahlt. Er hätte über 100 Euro mehr zahlen müssen. Er hat auch nicht mehr gezahlt, als das eine Kind 12 wurde, was ja eine Steigerung des KU nach sich zieht. Kurz vor einem Prozeß ist er gestorben. Jetzt bekommen die Kinder mehr Waisenrente, als wie sie jemals Unterhalt von ihm bekommen hätten. Wenn es ums Geld geht, versuche alle, Männer wie Frauen, das Beste für sich herauszuschlagen, im seltensten Fall denken sie an die Kinder, denen es evtl. schlecht geht, weil es im Haushalt an grundsätzlichen Dingen fehlt.

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#8
 Von 
Merline
Status:
Student
(2412 Beiträge, 277x hilfreich)

Na da hast ja richtig Glück gehabt mit der Halbwaisenrente, Keken. Erschiessen wir doch einfach alle Männer:o

Habe noch interessantes gefunden zum Trennungsunterhalt:

Der Gläubiger muß außerstande sein, sich selbst zu unterhalten. Der bis zur Trennung nicht erwerbstätige Ehegatte ist jedoch - anders als der geschiedene - nur eingeschränkt verpflichtet, seinen Lebensunterhalt durch Erwerbstätigkeit selbst zu verdienen. Die Trennung stellt - anders als die Scheidung - noch keinen endgültigen Rechtszustand her. Der bisher nicht erwerbstätige Ehegatte soll deshalb noch nicht sofort gezwungen sein, seine Lebensumstände völlig zu ändern. Mit zunehmender Dauer der Trennung, im Regelfall jedenfalls nach einjähriger Trennungszeit, fallen jedoch die Einschränkungen weg, die ihre Ursache allein in einem möglichen Fortbestand der Ehe haben. Je länger die Ehe gedauert hat, um so später beginnt die Erwerbsobliegenheit, in der Regel jedoch spätestens nach zweijähriger Trennung.
Der Gläubiger braucht nur eine angemessene, ihm zumutbare Erwerbstätigkeit auszuüben. Was angemessen und zumutbar ist, richtet sich nach den ehelichen Lebensverhältnissen. Je länger die Ehe bis zur Trennung gedauert hat, um so weniger kann erwartet werden, daß der Gläubiger eine Erwerbstätigkeit ausübt, die dem Standard der Ehe nicht entspricht. Bei nur kurzer Ehedauer kann man auch schon nach relativ kurzer Trennungszeit eine Erwerbstätigkeit verlangen, die den Lebensverhältnissen des Gläubigers vor der eheschließung entspricht, selbst wenn die ehelichen Lebensverhältnisse höher waren.
Ein weiteres Kriterium sind die wirtschaftlichen Verhältnisse der Eheleute. Je beengter diese sind, um so eher ist der Gläubiger zu einer Erwerbstätigkeit verpflichtet, gegebenenfalls auch unter dem bisherigen sozialen Status.

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#9
 Von 
555bobby6
Status:
Schüler
(278 Beiträge, 42x hilfreich)

@ missx30: war wohl nicht deutlich zu erkennen: ich hatte in meinem obigen beitrag nen link eingefügt. einfach dort mal drauf klicken bzw kopieren. da steht auch ne menge interessantes zum trennungsunterhalt.

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#10
 Von 
Eastwick
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 22x hilfreich)

Eine Freundin von mir hatte auf ihren Unterhalt,aber nicht auf den der Kinder verzichtet und zwar deswegen,weil der Ex-Mann die Schulden fürs Haus,das sie während der Ehe gebaut hatten,übernahm.Es kommt darauf an,was dein Mann verdient,da er ja nen Selbstbehalt hat.Unterhalt für deine Kids muss er ja nicht zahlen,da es ja nicht seine sind,ausser,er hat sie adoptiert

-- Editiert von Eastwick am 17.03.2006 22:13:16

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#11
 Von 
Nickyta
Status:
Schüler
(407 Beiträge, 13x hilfreich)

auf jeden Fall kann er gemeinsame Schulden mit in die Berechnung des Trennungsunterhaltes einbeziehen. Dieser steht Dir zu; allerdings denke ich, da Du vorher keine Beschäftigung hattest und seit der Trennung nun den 400,- Job, kann dieser ebenfalls wieder gegengerechnet werden.
Bei dem Nettoverdienst Deines Ex und dem Betrag der Schuldentilgung sind 400,- EURO TU m. E. recht hoch angesetzt.

Da Ihr für die Scheidung ohnehin mind. einen Anwalt braucht, würd ich das vorab genau berechnen lassen-so wüßte auch er, daß er nicht zu viel zahlt. Und über kurz oder lang musst Du ohnehin für Dich selber sorgen, denn EU steht Dir nun so nicht zu-kurze Ehedauer, keine gemeinsamen Kinder-warum soll er zahlen? Und die Schulden noch dazu?Oder kannst Du nachweisen, daß die Schulden zum Ausgleichen seiner Altschulden entstanden sind?

Bei dem Alter der Kids kannst Du Dir durchaus einen TZ-Job suchen.

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#12
 Von 
Merline
Status:
Student
(2412 Beiträge, 277x hilfreich)

Na zu wenig zahlt er keinesfalls, wegen der Schulden.

1780€ netto, davon mal 200€ schulden angerechnet(Dein Anteil) bleiben 1580.
Er hat Dir gegenüber einen SB von 1100€, würde eh maximal 480 bei rumspringen.

Davon abgesehen, selbst bei 400€ aus Deinem Job, 400,e TU + KG hättest Du immer noch ergäntend anspruch auf ALG2.

Ich weiß nicht, was Du da nun so groß rumrechnest?

Reiche erstmal fürs erste überleben Antrag auf Hartz 4 ein........oder sollen Deine Kinder nix mehr futtern?

Mehr Geld wird es eh nicht, ausser das Du mehr bedrängt wirst, Dir nen job zu suchen.

Mit einem 400€ Job und 400€ TU liegt ihr mit 3 Personen immer noch unter dem Hartz 4 Satz.

Ob Dir der TU dann letztendlich zusteht oder nicht, lass die Gerichte klären, und verwende Deine Kräfte anderweitig für.

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#13
 Von 
Hunter54
Status:
Schüler
(444 Beiträge, 26x hilfreich)

Ist der Vater der Kinder Amerikaner sind diese durch Geburt ebenfalls Amerikaner
und haben das Recht auf einen amerikanischen Pass und doppelte Staatsbürgerschaft
Sollte der Vater Angehöriger der US Streitkräfte gewesen sein ist dieser auch schnell aufindbar. Wenn nicht müssen Dich auch die US Behörden unterstützen.
Da es in Amerika keine Meldepflicht gibt kannst Du Ihn nur über die Social Security Number (Sozialversicherungsnummer)
finden. Die haben auch die Us Streitkräfte.Diese hat jeder US Bürger und in Amerika lebende und arbeitende Ausländer mit Greencard (Aufenthalts und Arbeitserlaubnis)zu führen und wird bei jeder Gelegenheit wie Wohnungsanmeldung und Arbeitsaufnahme verlangt.Ausserdem kann er darüber auch über die Steuerbehörden(IRA= Internal Revenue Agency) ermittelt
werden.

-- Editiert von Hunter54 am 18.03.2006 00:25:51

-- Editiert von Hunter54 am 18.03.2006 00:28:38

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#14
 Von 
MissX30
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

@Merline

ich rechne nicht groß rum. Es geht darum, dass wir eine Vereinbarung getroffen haben und er nun einfach davon zurücktritt.
Die 400 Euro TU waren SEIN Vorschlag. Da er wohl noch Nebeneinkommen hat, die mir aber nicht genau bekannt sind, hatte mir mein Anwalt eigentlich einen Unterhaltsanspruch von 625 Euro ausgerechnet. Ich war und bin aber mit den 400 Euro einverstanden! Nur er plötzlich nicht mehr.
Im Eingangsposting habe ich bereits erwähnt, das ich ab Sommer 06 einen 6 Stunden Job in Aussicht habe und somit sowieso keinen oder nur noch sehr wenig Unterhalt benötigen würde.
Letztendlich ist der TU und mein Verdienst für mich die Möglichkeit OHNE ALG II rumzukommen, bis ich mehr verdiene und ich etwas Luft habe, mir eine Betreuungsmöglichkeit für meinen kleinen Sohn zu suchen.

@Hunter54

Nein, der Vater ist kein Amerikaner, sondern Deutscher und es wurden schon X Versuche unternommen ihn irgendwo auf dieser Welt aufzutreiben... bisher leider erfolglos. Amerika ist nur eine Vermutung, da es dort zuletzt eine Spur gab.

Gruß,
Nicole

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#15
 Von 
guest123-950
Status:
Praktikant
(787 Beiträge, 31x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#16
 Von 
Merline
Status:
Student
(2412 Beiträge, 277x hilfreich)

@ Scaleo........

sorry, ich sage ja schon lange.........dumm die Männer, das sie überhaupt heiraten;)

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#17
 Von 
guest123-950
Status:
Praktikant
(787 Beiträge, 31x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#18
 Von 
Merline
Status:
Student
(2412 Beiträge, 277x hilfreich)

Glaube, Du hast mich doch falsch verstanden, und will es eben zurechtrücken.

Ich habe von meinem Ex Mann trotz gemeinsamer damals kleiner Kinder, nie was verlangt(ausser etwas KU, den aber auch nicht ganz;)).
Der Vater meiner kleinen wollte mich heiraten, ich ihn aber nicht, denn ich hatte zwischenzeitlich gelernt, das man ohne Trauschein wesentlich besser leben kann, und vor allem würde ich nie einen Mann auf meine Kosten zahlen lassen wollen.

Okay......den wirklichen Schlammassel habe ich nun nach der Trennung von ihm ganz alleinig am Hals....(bin den großen seit 2,5 Jahren Unterhaltspflichtig)und nun alleinerziehend einer fast 2 jährigen und in Elternzeit.

Und wurd in anderem Thread fast gehauptet, weil ich derzeit auf Staatskosten lebe, und meine beiden großen auch.

Hm...spagat zwischen allen..........vielleicht bekomme ich noch den 6 und 7 Arm dabei, oder 6. Sinn......aber eines..........käme mir nicht im Sinn........mich auf Kosten meines Ex zu bedienen..........dann halt Ärmel hoch und durch........so wie eben nur möglich.

Für mich derzeit nicht möglich......aber damals, da waren beide 3 und 6........war es sofort Möglich......

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#19
 Von 
guest123-1035
Status:
Student
(2621 Beiträge, 485x hilfreich)

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#20
 Von 
guest123-950
Status:
Praktikant
(787 Beiträge, 31x hilfreich)

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#21
 Von 
Nickyta
Status:
Schüler
(407 Beiträge, 13x hilfreich)

ach Miss......leider leider für die armen armen Frauchen, kann Nebeneinkommen kaum nachgewiesen werden und ich fände es auch recht bitter, wenn Mann versucht, Geld, was er verballern soll nach so kurzer Ehe durch Nebeneinkommen wieder reinzuholen, angerechnet bekäm.

Es hört sich so großzügig an-Dein Anwalt hat 625,- ausgerechnet, aber Du bist mit 400 zufrieden.....er hat gesagt, er zahlt das, sieht es aber nun nicht mehr ein? Kein Wunder bei der Schuldentilgung.

Du willst nicht in Alg II-vielleicht, weil die Dir evtl. einen 1-Euro Job aufs Auge drücken??Denn sonst-bekämst Du das von denne auch und die würden sich eh bei Deinem Ex holen, was er zahlen müsste....sicher isses nicht unbedingt schön, wenn der Staat bluten soll, aber warum Dein Ex nach so kurzer Ehedauer?

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#22
 Von 
guest123-1035
Status:
Student
(2621 Beiträge, 485x hilfreich)

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#23
 Von 
guest123-1660
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1142x hilfreich)

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#24
 Von 
555bobby6
Status:
Schüler
(278 Beiträge, 42x hilfreich)

hat sich der selbstbehalt gegenüber getrennt lebenden ehegatten seit juli 2005 erhöht? da betrug er nämlich noch 995,- euro. (west)

abgesehen davon, dass ich die forderung dieser dame, dass ihr noch-ehemann aufkommen soll, eine frechheit finde ... was hat er damit zu schaffen, dass madame nicht mehr arbeiten kann oder will?

allerdings habe áuch ich mal gerechnet, da im falle einer einkommensdifferenz nun mal das gesetz nen trennungsunterhalt bis zur scheidung vorsieht:

jedem steht grundsätzlich die hälfte des bereinigten gesamtnettoeinkommens zu, wobei die 400,- kreditabzahlung und verschiedene andere aufwendungen berücksichtigt werden.

dann hätten wir also ca 1700,- aufzuteilendes gesamteinkommen übrig. würde für jeden 850,- ausmachen. also 450,- trennungsunterhalt.

ABER: da niemand verpflichtet ist, über den selbstbehalt hinaus zu zahlen, bleiben:

1700-995=705 für die noch-ehefrau, also 305,- euro unterhalt.

allerdings würde sich dieser betrag noch weiter verringern, sollte der selbstbehalt inzwischen höher sein, wie von chavah angegeben. und sollte es beim noch-ehemann noch weitere anrechenbare beträge geben, könnte der betrag noch geringer ausfallen. es zählt nämlich nicht das steuerliche nettoeinkommen, sondern ein für den unterhalt bereinigtes.

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#25
 Von 
armesocke
Status:
Praktikant
(866 Beiträge, 71x hilfreich)

Also ich kann mich Loddar`s Schwester nur anschließen. Die arme Miss hat jahrelang Sozialhilfe bezogen, nun gönnen wir ihr doch den Unterhalt. Evt. kann man den doofen Ex ja noch auf lebenslange Unterhaltspflicht verklagen, natürlich auch auf den KU. Da hat sich das eine Jahr ja dann richtig gelohnt... . Zumindest muß dann die arbeitende Bevölkerung dieses Landes dann nicht mehr für die liebe Miss aufkommen. Hat doch auch was :) ;) .

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#26
 Von 
MissX30
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

So, danke an euch, trotz der Anfeindungen.
Es ist immer leichter gesagt als getan.
Ich habe mit keiner Silbe erwähnt, dass mein Ex allein Schuld ist an der Trennung, dazu gehören immer 2.
Fakt ist jedoch, dass er, trotz Aussprache und Einigung darauf, zu einer Eheberatung zu gehen, Samstags sagt er zieht aus, mir jegliches Geld und die Ec-Karte abnimmt und Sonntags zu einer Freundin zieht.
Natürlich ist es mir möglich zumindest 6 Stunden arbeiten zu gehen und das will ich auch, denn ich kann dankend auf irgendwelche Almosen von meinem Ex verzichten!!!
Vielleicht ist es aber auch schon aufgefallen, das wir mehr als 3 Arbeitssuchende in diesem Land haben und die Arbeitgeber sich nicht darum schlagen, eine alleinerziehende Mutter sofort einzustellen, wenn noch nicht mal die Betreeung der Kinder geregelt ist.
Ich habe mich SOFORT um einen Job bemüht und auch einen bekommen, wenn auch nur einen für 400 Euro.
Ich muss bis Mai meinen Sohn, der psychisch krank ist, täglich über 60 km in eine Klinik fahren und wieder holen.
Gleichzeitig meinen anderen Sohn versorgen und arbeiten gehen, von Haushalt und allem anderen reden wir nicht.
Auch mir ist der 3. Arm noch nicht gewachsen und mein Tag hat auch nur 24 Stunden.
Ab 1.6. arbeite ich dann 6 Stunden täglich und kann uns dann hoffentlich alleine verorgen.
Die 400 Euro TU waren ein Angebot meines Mannes, damit ich eben die Möglichkeit habe, zumindest bis die Therapie meines Sohnes vorbei ist und ich die 2 irgendwie unterhabe, über die Runden zu kommen.
SORRY, das ich so unverschämt war, dieses Angebot anzunehmen.
ER hat mich gebeten, kein Hartz IV zu beantragen, da er befürchtet, dass er dann gepfändet wird, wenn er nicht zahlt.

Nun gut, allen einen schönen Sonntag

die böse, böse MissX

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
guest123-1660
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1142x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#28
 Von 
armesocke
Status:
Praktikant
(866 Beiträge, 71x hilfreich)

Hier mal zwei Adressen:

http://www.kanzlei-diesel.de/Aktuelles.html

http://www.scheidung-online.de/

Evt. meint der RA den nachehelichen Unterhalt, dieser wird bei Dir wahrscheinlich nicht zum tragen kommen bei der sehr kurzen Ehedauer. Den Trennungsunterhalt kannst Du über den RA einklagen lassen. Wenn der Ex klug ist, wird er zahlen (er muß seinen Anwalt ja selbst bezahlen). Oder mach doch mal den Vorschlag auf den nachehelichen Unterhalt zu verzichten, wenn er sich an die Vereinbarung hält. Das schont für beide Seiten die Nerven... :)

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#29
 Von 
AnneB
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Was sagt denn Dein Anwalt? Du bekommst doch Prozeßkostenhilfe, also ist der für Dich kostenlos.




-- Editiert von AnneB am 19.03.2006 18:23:02

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#30
 Von 
guest123-1660
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1142x hilfreich)

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