Hallo zusammen.
Erstmal finde ich euer Forum klasse! Hab schon viel nachgelesen und mich über ein paar Sachen erkundingt. Ich habe trotzdem noch ein paar Frage.
Meine Situation sieht so aus. Ich bin 22 und studiere im ersten Studienjahr. Mein Vater hat in den letzten Jahren eigentlich nichts bezahlt, wenn dann nur sehr kurz (2-3 Monate) und dann wieder ausgesetzt.
Gerichtlich bin ich nie gegen ihn vorgegangen, da er öfters arbeitslos war und ich ihn nicht noch ärmer machen wollte. Inzwischen hat sich meine Situation leider drastisch geändert, was heisst, dass ich auf finanzielle Unterstützung angewiesen bin und darum bin ich mir nun am überlegen, mit einem Anwalt meinen Unterhalt einzufordern.
Habe ich überhaupt noch Anspruch auf Unterhalt? Wenn ja bis wann hat man überhaupt Anspruch?
Wie ist es mit dem Geld, das er in der Vergangenheit nicht bezahlt hat? Gibt es einen Weg, dies einzufordern?
Und wie sieht es aus, wenn der Vater gar nicht zahlungsfähig ist? Kommt dann der Staat für mich auf oder stehe ich dann ohne Unterhalt da? (habe mal gehört, man könne die Grosseltern des Elternteils beanspruchen, was bei mir aber nicht in Frage kommt!!).
Hinzu kommt noch, dass ich nicht in Deutschland wohne, ich weiss jedoch nicht, inwiefern es die Situation verkompliziert?
Vielen Dank schonma für eure Hilfe,
Gruss,
Navey
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Steht mir Unterhalt zu? Bis wann hat man überhaupt Anspruch?
5. September 2011
Thema abonnieren
Frage vom 5. September 2011 | 12:25
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Steht mir Unterhalt zu? Bis wann hat man überhaupt Anspruch?
#1
Antwort vom 5. September 2011 | 12:30
Von
Status: Unbeschreiblich (42617 Beiträge, 14766x hilfreich)
Meine Güte, eine Studentin sollte einfach nicht so naiv sein. Aber seis drum:
Zunächst einmal musst Du BaföG beantragen. Das ist vorrangig. Dann sind für den Rest beide Elternteile gleichermaßen verantwortlich für den Unterhalt.
wirdwerden
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#2
Antwort vom 5. September 2011 | 12:47
Von
Status: Master (4821 Beiträge, 1828x hilfreich)
quote:
Hinzu kommt noch, dass ich nicht in Deutschland wohne,
dürfte BaföG ausschließen ( § 5 )
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Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#4
Antwort vom 5. September 2011 | 13:28
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Danke schonmal für die Antworten. Ich bin übrigens ein Student, keine Studentin
Wie Meri schon gesagt hat, kommt BaföG bei mir leider nicht in Frage da ich im Ausland wohne.
Gibt es denn eine Beratungsstelle an die ich mich wenden kann? Ein Anwalt kostet halt grad wieder 100-150 € und die Beratungsstelle beim Jugendamt kann man leider nur bis 21 nutzen, ab 22 fällt das dann ins Privatrecht.
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