Hallo.
Ich hab mal ne Frage an Euch.
Meine Tochter hat bis Ende Dezember bei Ihrem Vater gewohnt,ist dort auch noch polizeilich gemeldet, weil ihr Papa der Ummeldung noch nicht zugestimmt hat.
Sie hält sich aber nun seit Januar bei mir auf und will auch wieder zu mir ziehen.
Nun meine Frage... Steht mir der Unterhalt der Tochter zu oder erst ab dem Zeitpunkt wo sie offiziell bei mir wohnt?
DAnke für eure Hilfe.
LG Mietze79
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Steht mir der Unterhalt der Tochter zu oder erst wenn sie offiziell bei mir wohnt?
21. Januar 2013
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Frage vom 21. Januar 2013 | 08:38
Von
Status: Beginner (92 Beiträge, 23x hilfreich)
Steht mir der Unterhalt der Tochter zu oder erst wenn sie offiziell bei mir wohnt?
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#1
Antwort vom 21. Januar 2013 | 10:18
Von
Status: Junior-Partner (5654 Beiträge, 2362x hilfreich)
Hallo Mietze79 ,
Der Unterhalt steht dir ab dem Datum zu, ab dem er vom Vater
verlangt (eingefordert/ möglichst schriftlich) wird.
Am besten du wendest dich ans Jugendamt, dort wird man
dir kostenlos helfen.
Das Kindergeld geht dann auch an dich.
lg
edy
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