Steigt Unterhalt (Mieteinnahmen = Schulden)?

9. Februar 2005 Thema abonnieren
 Von 
guest123-407
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)
Steigt Unterhalt (Mieteinnahmen = Schulden)?

Hallo!

Er kauft Grundstück/Gebäude, welches er seiner GmbH vermietet. Mieteinnahmen sollen restlos für Nebenkosten und Kreditrückzahlung aufgebraucht werden.

Erhöht sich der Unterhalt für Sie?

Dankeeeee

Jenny

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30 Antworten
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#1
 Von 
Purzelbär
Status:
Lehrling
(1598 Beiträge, 189x hilfreich)

Jenny,

magst du uns etwas mehr Hintergrundinfo zukommen lassen?

Gruß nef

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#2
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

WANN hat er die Immobilie gekauft? Nach der Scheidung oder während der Ehe? Um was für einen Unterhalt geht es ? nachehelichen Unterhalt? Trennungsunterhalt? Kindesunterhalt? Besteht ein Titel?

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#3
 Von 
Purzelbär
Status:
Lehrling
(1598 Beiträge, 189x hilfreich)

Danke Teufelin,

so genau hätte ich es jetzt nicht formuliert ;)

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#4
 Von 
guest123-407
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

Ah ja ... okay, dann werd ich mal.

Scheidung ist seit Mitte letztens Jahres durch. Er muss Unterhalt für 2 Kids und KM zahlen. Mangelfall. Kauf der Immobilie 01.01.05. Titel hat er nicht.

Dankeeee

Jenny

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#5
 Von 
guest123-22
Status:
Lehrling
(1831 Beiträge, 127x hilfreich)

so weit - so gut.
Und woher kommt das Geld für die Immobilie?

Aus Erbe?
übrig geblieben nach Aufteilung des ehelichen Vermögens?
oder einfach komplett fremd-finanziert (als Altersvorsorge-Objekt)?


nachgefragt

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#6
 Von 
guest123-407
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

Das Geld kommt zu 100% von einem Kredit, um den wir momentan noch buhlen.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest123-22
Status:
Lehrling
(1831 Beiträge, 127x hilfreich)

ist das ne Art Salami-Taktik?

nur gerade so viele Angaben machen, wie gefragt werden?

so wird niemand hier im Forum die Lage beurteilen können und Tipps geben können.

Gruß,
nachgefragt

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#8
 Von 
guest123-407
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

???

Versteh jetzt nicht so ganz, was Du meinst. Ich habe doch alles Notwendige geschrieben ... oder meinst Du meine Schreibweise???

Mein Lebensgefährte hat die Einzelunternehmung seines Vaters übernommen. Das kauft sozusagen die GmbH von ihm ab. Das Grundstück + Gebäude (Wohnhaus, in dem sein Vater Wohnrecht hat, und die Firmenwerkstatt, Büro, Sozialraum) kauft er privat.

Die Mieteinnahmen für das Gebäude an meinen Lebensgefährten privat werden zu 100% für Nebenkosten und Schuldentilgung aufgebraucht. Meine Frage ist nun, ob er das bei der Unterhaltsberechnung auch so ansetzen kann oder ob sie dann Anspruch auf mehr Unterhalt hat. Der momentane Unterhalt ist ein Mangelfall, d. h. er müßte an sich mehr zahlen, fällt aber dann unter den ges. Selbstbehalt.

Besser so????

Jenny

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#9
 Von 
guest123-22
Status:
Lehrling
(1831 Beiträge, 127x hilfreich)

@ Jenny

spannend wäre auch gewesen, was das Buhlen um den Kredit genau bedeutet.
Aber ich befürchte, nachdem du nun einige Hintergründe genannt hast, werde ich leider nicht weiterhelfen können. Das klingt recht verzwickt....

nachgefragt

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#10
 Von 
träne
Status:
Lehrling
(1979 Beiträge, 110x hilfreich)

also Jenny ich verstehe das mal eben so , dass ihr noch keine Kreditzusage habt und deswegen buhlt ?

die GmbH gehört auch Deinem LP, richtig?

er kauft Gebäude Werkstatt etc, obwohl die Bilanzen seiner GmbH so schlecht sind dass er ein Mangelfall ist ?, auch richtig ?

und die einzigen Einnahmen die er hat sollen möglichst weggerechnet werden, damit er auch weiterhin Mangelfall bleibt, richtig?

das klingt irgendwie, na ich weißnicht

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#11
 Von 
guest123-407
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

Das Buhlen heißt nur, dass wir noch im Gespräch mit der Bank sind. Wir hatten gestern z. B. ein Gespräch, was sehr gut verlaufen ist. Nur diese Dinge will die Bank natürlich vorher geklärt wissen. Wir waren ja auch bereits bei dem Anwalt meines Lebensgefährten, aber so wirklich sicher kamen seine Aussagen auch nicht rüber.

Ich habe bereits im Internet nach einer Antwort gesucht, aber so konkret wird es nie.

Naja, muss mal sehen, was wir jetzt machen.

Trotzdem danke!!!

Jenny

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#12
 Von 
guest123-407
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo von Träne?!

Das mit dem Buhlen habe ich schon oben beantwortet ...

Mein LP, sein Vater und ich sind an der GmbH beteiligt, wobei sein Vater und ich nur zu einem sehr geringen Teil.

Die GmbH selbst hat mit den Unterhaltszahlungen nichts zu tun. Rein rechtlich ist er ein normaler Angestellter, der ein Gehalt bezieht. Sicherlich hat er das Recht, sich Gewinne auszahlen zu lassen, aber von diesem Recht MUSS man ja kein Gebrauch machen!

Das Gehalt netto wird sich gegenüber dem Jetzigen nicht ändern. Sie würde genauso viel bekommen wie vorher.

Es geht um die Mieteinnahmen, die er privat hat, ob die zur Unterhaltsberechnung dazuzählen, oder ob man die Tilgungsraten der Schulden, die man ja für dieses Gebäude aufgenommen hat, davon abziehen kann und sich somit nichts ändert.

Jenny

-- Editiert von Jennyfer am 09.02.2005 16:41:54

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#13
 Von 
träne
Status:
Lehrling
(1979 Beiträge, 110x hilfreich)

öhm also erst wars doch noch seine GmbH ?

was denn nun, Gesellschafter, Geschäftsführer oder geschäftsführender Gesellschafter oder wie ?

Du verzeihst, wenn es einfach den Eindruck erweckt, ihr wollt Euch in wenig drücken :)

sinngemäß verstehe ichs aber so ... das Haus oder was auch immer wurde nach der Scheidung gekauft, damit sind die Schulden nicht eheprägend und finden keine Berücksichtigung... demgemäß kann auch nix gegengerechnet werden, Mieteinnahmen sind also Einnahmen...immerhin schafft er sich ja durch das Haus Vermögen

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#14
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

>>>"Die GmbH selbst hat mit den Unterhaltszahlungen nichts zu tun. Rein rechtlich ist er ein normaler Angestellter, der ein Gehalt bezieht. Sicherlich hat er das Recht, sich Gewinne auszahlen zu lassen, aber von diesem Recht MUSS man ja kein Gebrauch machen!"<<<

Liebe Jenny,
das könnte ein Richter aber ganz anders sehen! Du darfst nicht vergessen: Dein Freund ist Mangelfall! In solchen Fällen wird a) häufig nicht alles angerechent, was einem Unterhaltspflichtigen angerechnet wird, der den Mindestunterhalt zahlt und b) KANN u.U. ein fiktives Einkommen angerechnet werden. Er KANN sich auch 2 Euro 20 auszahlen, wenn er möchte. Der Familienrichter sieht es aber meist etwas "realistischer" und entscheidet für deinen Freund, was er sich auszahlen KÖNNTE, bzw. MÜSSTE.

Also - nehmen wir mal an, ich wäre Richter. Meine erste Frage wäre auch die, die träne schon gestellt hat: Wieso kauft er sich eine Immobilie, wenn er sich doch angeblich nur 840 EU mtl. auszahlen kann? Dann würde ich mir die Darlehensverträge und die Bücher ansehen. Läuft die Firma wirklich so schlecht, dass er sich nicht mehr auszahlen KANN ? Sind die Zins- und Tilgungspläne angemessen? Aus welchem Grund kauft er? Angemessene Altersvorsorge? Vermögensbildung? Besserstellung der GmbH?
Wofür wird das Gebäude benutzt? Vermietet die GmbH weiter oder soll das Geschäft dort geführt werden? In letzterem Fall würde er dann ja geschäftlich die Miete an sich selbst zahlen, welche er dann zur Schuldentilgung benutzt. Ergo kann hier ein fiktives Einkommen unterstellt werden. Er zieht fleissig weiterhin die Miete von seinen Einnahmen ab und besitzt privat in 20 Jahren eine schuldenfreie Immobilie! Steuerlich und betriebswirtschaftlich gedacht bestimmt nicht verkehrt, Unterhaltsrechtlich aber würde ich dies als "Geldwäscherei" ansehen.
Dies alles ist derart komplex - man bräuchte noch viel mehr Infos ( z.B. Zahlen etc... ), um überhaupt nur annähernd sagen zu können, was passieren KANN und was nicht. Euer Anwalt wird sich aus diesem Grunde auch so bedeckt gehalten haben. Letztlich wird in solchen Fällen immer der Richter entscheiden müssen.
Auf jeden Fall könnte dies für euch zum Eigentor werden, was den Unterhalt angeht. Der Richter wird sich ganz genau die Bücher ansehen. Wenn dabei rauskommt, dass er sich wesentlich mehr auszahlen könnte und/oder der Immobilienkauf zum Aufbau von Vermögen führt ( wovon ich ausgehe ) solltet ihr davon ausgehen, dass zumindest der Mindestunterhalt gezahlt werden muss.
Letztlich werdet ihr dies aber wahrscheinlich erst herausbekommen, wenn ihr die Hütte gekauft habt und seine Exfrau eine Neuberechnung veranlasst hat.
Viel Spaß dabei!

PS: Keine Ahnung, wie alt seine Kinder sind - deshalb kann ich nicht beurteilen, ob Betreuungsunterhalt moralisch gerechtfertigt ist. Vielleicht aber solltet ihr euch - auch um Ärger und Kosten vorzubeugen - mal überlegen, evtl. den Mindestunterhalt für die Kinder freiwillig zu zahlen. Denn das wird ja nach deinen eigenen Aussagen bestimmt drin sein oder?

-- Editiert von teufelin am 10.02.2005 02:52:11

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#15
 Von 
guest123-407
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich sehe, es ist zu kompliziert.

Ich habe niiiiemals behauptet, dass er sich ein Gehalt von 840 Euro zahlt. *hmm* Wirke ich so naiv?!?!?
Er zahlt sich ein Gehalt, dass netto genauso viel herauskommt, wie vorher, als er bei dieser Firma normal angestellt war. Er zahlt ca. 700 Euro Unterhalt für Frau und 2 Kids!!!

Das mit dem Gewinn auszahlen ist das kleinste Problem! Es ist schließlich das erste Jahr und da kann man noch ne Menge machen. Wir müssen wirklich unheimlich viel investieren! Und darauf werden wir mit Sicherheit nicht verzichten!!!

Es geht doch nur darum, ob man die Schulden abziehen kann! Mehr nicht!

Und drücken wollen wir uns bestimmt nicht! Sie bekommt genug und kann arbeiten gehen. Kinder sind 7 und 11. Da kann man vormittags doch was machen! Außerdem wohnt sie in einer Wohnung, die den kompletten Unterhalt frißt!

Ich habe nur keine Lust, meine Zeit in die Firma zu investieren und Madame kann davon ein 3. und 4. Mal in den Urlaub fliegen. Nein danke!

Vielleicht sollte man das Ganze kappen und Harzt IV beantragen! Es ist doch jämmerlich, dass einem ständig Steine zwischen die Beine geworfen werden. An dem Unternehmen hängen 5 Leute ... ... 5 Leute mehr oder weniger arbeitslos - ist eigentlich egal ...

Vor allen Dingen hat mein Freund doch gar nichts von der Immobilie! Wir können dort nicht wohnen, weil der Vater lebenslanges Wohnrecht hat ...

Sicher, er baut sich Vermögen auf ... aber sowas sollte berücksichtigt werden, wenn er auch Nutzen daraus zieht!!!

Danke für Eure Einschätzungen!

Jenny

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Hallo Jenny,
Klar - eine ANGEMESSENE Altersvorsorge ist ja auch OK. Schrieb ich ja auch schon. Aber schon merkwürdig, dass er sich jetzt plötzlich doch mehr auszahlen kann, als vor dem Immobilienkauf. Damit werdet ihr 100% bei keinem Richter dieses Landes durchkommen, schätz ich. Aber wer weiß: Versuch macht kluch!

Aber eins kannst du mir vielleicht noch erklären: Die Ex wohnt in einer Wohnung, die den ganzen Unterhalt auffrisst und arbeitet nicht. Wovon lebt sie dann und wovon fliegt sie 3 bis 4 mal jährlich in Urlaub? Sie bekommt gerade mal etwas über 200 EU Unterhalt !!

Es werden euch keine Steine in den Weg geschmissen. Aber jeder ist nun einmal verpflichtet, zumindest den Mindestunterhalt zu zahlen. Und das kann er! DU bist doch nicht verpflichtet, dich für die Firma deines Freundes krumm zu machen. Wenn du seine Unterhaltsverpflichtungen nicht akzeptieren willst, verlass ihn, such dir n "frischen, unverbrauchten" oder such dir n anderen Job!
Abgesehen davon ist sie eh ab dem nächsten Jahr halbtags erwerbspflichtig. Heißt also: Noch ca. ein Jahr zahlen und dann steht eurem Reichtum nix mehr im Wege.

PS: Auch die Richter entscheiden nach "Bauchlage". Was ich geschrieben habe, ist nicht komplett meine eigene Meinung sondern ich wollte damit nur sagen, was passieren KÖNNTE.

-- Editiert von teufelin am 10.02.2005 09:35:48

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#17
 Von 
guest123-407
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

Du verwirrst mich ...

Mein Freund hat schon immer soviel verdient, wie er jetzt verdient. Wo habe ich denn geschrieben, dass "er sich jetzt plötzlich doch mehr auszahlen kann, als vor dem Immobilienkauf"?????????? Das stimmt doch gar nicht!!!

Kein Ahnung, was die Ex für Einnahmen hat - Sozi glaube ich! Vielleicht verdient sie auch was schwarz nebenbei. Wir wissen es nicht!!! Sie weigert sich, uns irgendwelche Angaben zu machen! Wir wissen nur, dass sie in den Urlaub fährt und das mehr als 2 mal im Jahr.

Sicher bin ich nicht verpflichtet, mich für die Firma meines Freundes einzusetzen ... ?!?!?! Ich verlasse ihn auf keinen Fall!!! Tut mir leid, diesem Rat folge ich mit Sicherheit nicht. Ich wußte ja vorher, dass er zahlen muss.

Du, ich bin noch gar nicht in der Firma angestellt - stehe auf meinen EIGENEN BEINEN. Verdiene MEIN EIGENES Geld!!!

Ich werde langsam echt böse ... unserem Reichtum steht dann nichts mehr im Weg!!! Du verstehst nicht, was ich meine ... oder was meine Frage hier war! Sie bekommt genug und das was sie bisher bekommen hat (700 Euro) wird sie auch weiterhin bekommen!!! Und zusätzlich kauft mein Freund den Kindern jede Menge - Klamotten en masse und sonstige Wünsche ... aber bitte lege es ihm jetzt nicht aus, als wenn er sich die Kinder kaufen würde ... :-)

Jenny

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#18
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Sozi gibts für sie nicht mehr. Höchstens ALG II. Dabei werden ihre 200 EU Unterhalt angerechnet. Davon wird sie ganz bestimmt nicht reich und ist auch gesteigert erwerbspflichtig! Wenn ihr jemand den Urlaub finanziert, hat sie eben Glück gehabt. Von den 200 EU deines Freundes jedoch kann sie diesen nicht finanzieren. Und wenn sie sich weigert, euch ihre finanziellen Verhältnisse offenzulegen, habt ihr selbst Schuld. Nicht genug drum gekümmert, denn dazu ist sie verpflichtet!!!!!

Du hast geschrieben:

>>>>>Ich habe niiiiemals behauptet, dass er sich ein Gehalt von 840 Euro zahlt. *hmm* Wirke ich so naiv?!?!?
Er zahlt sich ein Gehalt, dass netto genauso viel herauskommt, wie vorher, als er bei dieser Firma normal angestellt war. Er zahlt ca. 700 Euro Unterhalt für Frau und 2 Kids!!! <<<<

>>> Die GmbH selbst hat mit den Unterhaltszahlungen nichts zu tun. Rein rechtlich ist er ein normaler Angestellter, der ein Gehalt bezieht. Sicherlich hat er das Recht, sich Gewinne auszahlen zu lassen, aber von diesem Recht MUSS man ja kein Gebrauch machen! <<<<<

1. Bis jetzt war also nicht ersichtlich, dass er vorher angestellt war und jetzt Gesellschafter ist! Ist auch völli wurscht. Es wird dem Richter darum gehen, was er sich HEUTE auszahlen KÖNNTE !! Nicht, was er sich heute auszahlen TUT !! ( Super Deutsch, wa? )

Ausserdem wäre ich mit einer Neuberechnung sehr vorsichtig, falls ihr zusammen leben solltet und dies bisher nicht berücksichtigt wurde. Dadurch kann der Selbstbehalt deines Freundes gekürzt werden!

Ich habe auch ( als ich noch nicht wusste, dass er lediglich ein Angestellter ohne Mitbeteiligung war ) nicht geschrieben, dass er sich 840 EU ausbezahlt, sondern dass ihm nach Unterhaltszahlungen noch 840 EU verbleiben. Sonst wäre er ja kein Mangelfall. Ergo muss er sich einen Betrag auszahlen, bei dem Netto rund 1540 EU herauskommen.

Jenny, probiert es einfach aus.... vielleicht habt ihr ja Glück!

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#19
 Von 
guest123-407
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

:-)

Aber wenn die GmbH viele Investitionen tätigt, dann kann sie ihm einfach keinen Gewinn auszahlen. Rückstellungen können gebildet werden usw.
Das ist wirklich das kleinste Problem!

Unser Anwalt meinte, dass es keine andere Alternative zu dem Kauf der Immobilie gibt. Sein Vater ist jetzt im Ruhestand. Es geht hier auch ums Erbe der Geschwister meines Freundes usw. - Erbvertrag wurde bereits unterzeichnet (beim Notar mit Brief und Siegel). Wenn er die Immobilie jetzt nicht kaufen würde, würde es zum Schluß ins Erbe seines Vaters fallen und mein Freund dürfte seine Geschwister auszahlen!!! Aber das ist bereits geregelt.

Weißt Du, mein Freund möchte einfach nicht mehr zahlen, als er es jetzt bereits schon macht. Sie entzieht ihm die Kinder, hetzt sie auf usw.
Warum ihr also entgegenkommen und freiwillig mehr zahlen????

Vielen Dank für Eure Mühe! Scheint wohl doch nicht so einfach zu sein, hier eine wirkliche Lösung zu finden. Unseren Anwalt haben wir bereits kontaktiert.

Jenny

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Jenny, wenn sie die Kinder entzieht, kann ich es zumindest moralisch nachvollziehen. Davon war aber bisher auch noch nicht die Rede.
Wenn es lt. Anwalt keine Alternative gibt, dann bleibt euch doch eh keine andere Möglichkeit. Den Mindestunterhalt für die Kinder kann er ja zahlen und sie ist ab nächstem Jahr halbtags erwerbspflichtig. Ob sie es tut, ist eine andere Frage aber ihr solltet unbedingt ihre Einkommensnachweise anfordern. Ebenso ab nächstem Jahr ihre Bemühungen um einen Job dokumentieren lassen.

PS:Eine verbindliche Aussage wirst du von niemandem bekommen können, da so etwas immer im Ermessen des Richters liegt.

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#21
 Von 
guest123-407
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

Ihre Einkommensnachweise sind seit November angefordert. Außerdem möchte mein Freund eine vernünftige Regelung mit den Kindern. Momentan sieht er sie alle 14 Tage einen Tag. Zu uns bzw. mich sehen wollen sie dank der grandiosen Beeinflussung der Ex nicht - also heißt es sich vorher ein Tages-Unterhaltungsprogramm ausdenken (Schwimmen, In-Door-Spielplatz, Verwandte besuchen usw.) ... sehr kostspielig!!!

Er bemüht sich sehr. Nur ich möchte keinen Cent für die Kinder und erst recht nicht für die Ex zahlen. Er muss zusehen, wie er mit dem Geld klarkommt! Im Dezember hat er noch die Klassenfahrt eines Kindes bezahlt und ne Riesen-Shopping-Tour mit Ihnen gemacht.
Jetzt heißt es "Was? Du brauchst Klamotten? Geh zu Papa!"

Ach, ich könnte noch soooooviel erzählen! Sie ist weiß Gott KEIN Engel!!!

Ich möchte ja nur nicht, dass das Lebenswerk meines Freundes und seines Vaters zerstört wird!

Jenny

-- Editiert von Jennyfer am 10.02.2005 11:36:59

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
träne
Status:
Lehrling
(1979 Beiträge, 110x hilfreich)

"...Scheidung ist seit Mitte letztens Jahres durch. Er muss Unterhalt für 2 Kids und KM zahlen. Mangelfall. Kauf der Immobilie 01.01.05. Titel hat er nicht...."


Hallooo ??? erst war er Mangelfall und nun ?


ne also weißte Jenny, die Hosen zieht hier keiner mit der Kneifzange an...


mahlzeit

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Purzelbär
Status:
Lehrling
(1598 Beiträge, 189x hilfreich)

Hallo Jenny,

wer ist schon ein Engel? Du? Ich will ganz ehrlich sein - ich mag diese "GmbH-Rechnerei" nicht... Dein Partner hat Kinder gezeugt, dann sollte er auch für seine Kinder aufkommen. Setzt euch alle zusammen und besprecht, was geht und was nicht geht. Ansonsten schließe ich mich inhaltlich meinen Vorrednern an.

LG nef

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#24
 Von 
guest123-407
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

:-)))

Wo bitte hab ich geschrieben, dass er KEIN Mangelfall ist??? Und was soll der Spruch? Nur weil Du mein Problem nicht verstehst, brauchst Du mich hier nicht so anzukeifen! Scheinst Dich wohl angesprochen zu fühlen ...

Er ist Mangelfall und war schon immer Mangelfall. Aaaaaber er zahlt 700 Euro Unterhalt, was lt. der Berechnung nunmal zu wenig ist. Und zusätzlich - was er nicht machen MÜSSTE, zahlt er noch Dinge nebenbei. Ist das sooooo schwer zu verstehen, von Träne??????

Bist echt sehr seltsam ...

Jenny

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
guest123-407
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

nefertari1968 ...

GmbH-Rechnerei ... *tssss*

Deiner Empfehlung nach hätte er die Einzelunternehmung so weitermachen sollen und für 840 Euro im Monat ne dolle 50-70-Stunden-Woche durchgezogen ... ???

Ihr kennt doch gar nicht die Hintergründe und schmeißt mir hier Frechheiten an den Kopf! Er hat z. B. die ersten 2 !!!!! Jahre (nach der Trennung) von 300 Euro monatlich gelebt!!!! Und den Rest hat sie bekommen!!! Das mag für Dich selbstverständlich sein - aber für mich nicht!!!

Er zahlt für seine Kinder!!! Und ermöglicht ihnen alles, was in seiner Macht steht.

Warum denkt ihr nur so schlecht???

Jenny

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
träne
Status:
Lehrling
(1979 Beiträge, 110x hilfreich)

was spielst Du Dich hier auf, Du kleine Jammernase ?

wenn er ein Mangefall ist, ist es doch schön, es gibt eine Mangelfallberechnung und alle sind zufrieden und ich wäre ein selbiges welches, wenn Du uns jetzt verschonen könntest...

amen

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Purzelbär
Status:
Lehrling
(1598 Beiträge, 189x hilfreich)

Jenny!

wenn er weiterhin mit seiner Frau und den Kindern zusammengelebt hätte, hätte er die Kinder auch unterhalten müssen und hätte 300 Euro überbehalten!!! Oder hätte die Einzelunternehmung - oh Zauber - dann auf einmal mehr Rendite gebracht?

Ich sehe mich hier auch nicht als frech an - ich vertrete die Meinung, dass ihr ALLE euch zusammensetzen solltet um die Finanzlage zu besprechen, was ist daran so schwer zu verstehen?

LG nef

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#28
 Von 
guest123-407
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

von Träne - Du greifst mich an und unterstellst mir hier Dinge ... und ich reagiere nur darauf ... Jammernase? Weiß Gott nicht!!! Wir kriegen das schon hin. Und noch was ... zwingt Dich hier jemand zu posten? Dann laß es doch sein ... gaaaaanz einfach.

nefertari1968 - Den Unterschied zwischen einer GmbH und einer Einzelunternehmung spar ich mir.

Ihr seid verdammt agressiv in Euren Äußerungen und wirklich ungerecht! Der Kern meiner Frage scheint hier nicht zu zählen ... nur das WARUM.

Ich bedanke mich recht herzlich für die äußerst nette Aufnahme!!!

Jenny

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Julla
Status:
Lehrling
(1746 Beiträge, 272x hilfreich)

Jenny - dies ist ein Laienforum und noch dazu öffentlich. Hier postet jeder seine eigenen Erfahrungen und Meinungen und vielen konnte auch schon geholfen werden. Dass manche Äusserungen als agressiv angesehen werden könnten, mag schon sein - ist aber m.E. kein Grund, dann gleich beleidigt einen Rückzieher zu machen. Wenn sogar dein Anwalt Schwierigkeiten hat, deine Frage zu beantworten, was erwartest du dann bitte von uns Laien?!
Zudem hat dich oder deinen LP hier m.E. niemand wirklich angegriffen. Es wurden lediglich Fragen gestellt, die dem Verständnis dienen sollten. Du hast dich einige Male sehr missverständlich ausgedrückt - ich musste deine postings mehrfach lesen, um etwas herausfiltern zu können. Infos kamen nur tröpfelweise und Nachfragen bzw. andere Meinungen als die deine wurden als beleidigend empfunden.

Ich sag dir meine Meinung jetzt auch noch dazu - egal ob du sie hören willst oder nicht:
Regelt die Sache mit dem Kredit, kauft das Haus, gründet eure GmbH und seht mit Hilfe eures Anwalts zu, dass die rechtliche Seite abgedeckt ist und alle Zahlungen laufen können. Wenn ein mehr an Unterhalt für die Ex-Frau und die Kinder herauskommen sollte, müßt ihr eben in diesen Apfel beissen. Zudem hast du ja selbst geschrieben, dass dein LP mit seinem Geld machen kann was er will und du ganz gewiss nichts für seine Ex und die Kinder zahlst. Also - was gehts dich an?! Ob und inwieweit dein LP zahlungsfähig ist und/oder bleibt kann eh nur ein Richter entscheiden.

lg
Julchen

-----------------
"... und Erstens komt es anders als man(n) Zweitens Drittens denkt "

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#30
 Von 
Purzelbär
Status:
Lehrling
(1598 Beiträge, 189x hilfreich)

Jenny... nein, du musst mir den Unterschied zwischen einer "Gehste mit - biste hin"-Firmierung und einem Einzelunternehmen nicht erklären.... wirklich nicht... Einlagen - Haftungsfragen bla bla... aber ich weiß tatsächlich nicht, was das mit der grundsätzlichen Unterhaltspflicht deines Partners gegenüber seinen Kindern zu tun hat?

Ach übrigens - du reagierst hier weit agressiver, als irgend jemand anderes von uns...

Gruß nef

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