Stellungnahme zur Prozesskostenhilfe

12. September 2009 Thema abonnieren
 Von 
Hupensitat
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)
Stellungnahme zur Prozesskostenhilfe

Hallo,

meine Freundin lässt sich von ihrem Nochehemann scheiden. Er hat die Scheidung eingereicht. Wir haben PKH beantragt, mit dem Antrag, wo man seine wirtschaftlichen Verhältnisse eintragen muss, inklusive Kopien. Das reicht denen aber jetzt nicht, die haben geschrieben, dass sie eine ausdrückliche Stellungnahme brauchen, ob PKH beantragt wird.

Was soll in diese Stellungnahme reingeschrieben werden? Die sehen doch aus den wirtschaftlichen Verhältnissen, dass wir nicht viel haben...


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22 Antworten
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#1
 Von 
einzige!-kleine-koenigin.
Status:
Praktikant
(593 Beiträge, 186x hilfreich)

Hat deine Freundin noch keinen Anwalt beauftragt?

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0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Kathi-Christin
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

ich würde das von einem Anwalt machen lassen,
die wissen was man da schreiben kann.
Ihr könnt auch euch einen Beratungschein holen,
dann müßt ihr auch nicht die Kosten für das Gespräch zahlen.
Voraus geht ob ihr arbeitet oder nicht.
Es gibt auch Dinge zu beachten bei Przeßkostenbeihilfe,
denn da gibts verschiedene Möglichkeiten,
nicht immer werden die gesamten Kosten übrnommen.
Geht mit den Sachen zu einem Anwalt und laßt den das machen,
ist einfacher.

LG

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"Aufgeben ist nichts für uns,wir kämpfen."

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#3
 Von 
kynox
Status:
Beginner
(70 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo,

was ist, wenn man PKH beantragt und Einkommen verschweigt? Kann das Gericht dies nachträglich verweigern?
Weisst Du schon, dass bei PKH zwar die Gerichtskosten erstattet, bei verlorenem Prozess die Anwaltsgebühren des gegnerischen AW bezahlt werden müssen?
PKH wird zwar nur bei Aussicht auf Erfolg übernommen, kann aber trotzdem mal in`s AUge gehen.
Bedenken!!!

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"Meistens kommt es anders als man(n) denkt!"

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#4
 Von 
Kathi-Christin
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 0x hilfreich)

@kynos

Wie soll das gehen das man das Einkommen verschweigt.
Durch das Einkommen wird ja erst geprüft ob man PKH bekommt oder nicht.
Es stimmt nicht das erst das PKH befürwortet wird wenn die Klage eher positiv aussieht.
PKH ist dafür da wenn man die Kosten nicht bezahlen kann,deswegen gibt es das.
Denn jedem steht einen Anwalt zu und auch das Recht vor Gericht zu verantworten.
Zu bedenken ist das es verschiedene Formen der PKH gibt,man sollte sich da sehr gut informieren.
Bei kompletter PKH wird alles übernommen.

LG



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"Aufgeben ist nichts für uns,wir kämpfen."

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#5
 Von 
guest-12315.09.2009 12:29:58
Status:
Schüler
(238 Beiträge, 140x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12315.09.2009 12:29:58
Status:
Schüler
(238 Beiträge, 140x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
kynox
Status:
Beginner
(70 Beiträge, 3x hilfreich)

Siehe § 124 ZPO da steht alles über die Aufhebung bei unwahren Angaben drin. Also muss es auch eine Möglichkeit geben, die Unwahrheit zu berichten. Manche erhalten zusätzl. zu ihrem Einkommen einen Werbezuschuss, haben von der Oma ein ( Dahrlehen) in z.B. Höhe von 20.000 Euro, was Zinsen bringt, aber vergessen worden ist, geben keinen festen Lebenspartner an etc. Auch muss bei veränderten Lebensbedingungen Report abgegeben werden.
Die Regel erfährst Du im § 115 ZPO .

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"Meistens kommt es anders als man(n) denkt!"

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12315.09.2009 12:29:58
Status:
Schüler
(238 Beiträge, 140x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#9
 Von 
Hupensitat
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

@dromedar:
zum Scheidungsantrag haben wir keine Stellung genommen. Da gab es eine Frist von 2 Wochen, die haben wir verstreichen lassen.
Für die PKH haben wir wie gesagt den Antrag ausgefüllt, sollen aber dazu jetzt nochmal Stellung nehmen. Einen Anwalt wollen wir uns nicht nehmen, da es eine einvernehmliche Scheidung ist, wo es keinen Ärger geben sollte/wird.

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" "

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#10
 Von 
guest-12315.09.2009 12:29:58
Status:
Schüler
(238 Beiträge, 140x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Kathi-Christin
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 0x hilfreich)

@Dromedar
Oh man das war ja wohl nicht gemeint.
Wenns Quatsch ist dann wirds nicht bewilligt ist ja klar.
Eine Scheidung ist ja ein normaler Grund und kein Quatsch.
Mal Info für dich denn du bist dir mit deinen Aussagen sehr sicher.
Natürlich ist ein PKH nicht immer gleich,vielleicht heißt es dann etwas anders aber ich habe es selbst gelesen und mich informiert.
Die PKH wird nach den eigenen monatlichen Vergütungen berechnet das ist Fakt,
sonst kann ja jeder kommen.
Es gibt die Möglichkeiten bei dem PKH das die Klage komplett übernommen wird,dann gibts die Möglichkeit das der Kläger etwas dazu zahlen muß oder auch die Möglichkeit das ein Vorschuß gegeben wird.
Du solltest mal selbst nachlesen.
Auch muß in den PKH Antrag eingetragen werden,wer dich juristisch Vertritt,
steht gleich oben.
Also sagt nicht zu allem Quatsch,denn andere wissen auch was.
Natürlich ist es leichter bereits das mit einen Anwalt zu schreiben,denn die sind sehr geschickt im formulieren und machen das öfter.

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"Aufgeben ist nichts für uns,wir kämpfen."

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#12
 Von 
einzige!-kleine-koenigin.
Status:
Praktikant
(593 Beiträge, 186x hilfreich)

@kathi

Zitat:
Auch muß in den PKH Antrag eingetragen werden,wer dich juristisch Vertritt,
steht gleich oben.


Das stimmt nicht.

Zitat:
Es gibt die Möglichkeiten bei dem PKH das die Klage komplett übernommen wird,dann gibts die Möglichkeit das der Kläger etwas dazu zahlen muß oder auch die Möglichkeit das ein Vorschuß gegeben wird.Du solltest mal selbst nachlesen.


Das was du hier mit Vorschuss meinst, nennt sich Prozesskostenvorschuss und hat überhaupt nichts mit einer Prozeßkostenhilfe des Staates in dem Sinne zu tun. Ausser eben, dass diese vorranging ist.

PKH selber kennt nur zwei Formen. Die der ratenfreien und eben die mit Raten.

Ich glaube kaum, dass du dich diesbezüglich besser auskennst, als @dromedar.



-- Editiert am 13.09.2009 18:58

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#13
 Von 
guest-12315.09.2009 12:29:58
Status:
Schüler
(238 Beiträge, 140x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
einzige!-kleine-koenigin.
Status:
Praktikant
(593 Beiträge, 186x hilfreich)

quote:
.....dann gibts die Möglichkeit das der Kläger etwas dazu zahlen muß....


Ich muss gerade schwer überlegen......gibt es in einem Prozess eigentlich nur einen Kläger? :grins:

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"Wenn man etliche Bewertungen zugleich bekommt, sind die Trolle mal wieder fleissig gewesen. :) "

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#15
 Von 
Kathi-Christin
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 0x hilfreich)

@Dromedar
Wenn das dein Job ist dann solltest du mit dazu auch Umgangsformen lernen.
Denn ich denke nicht das es serh gut kommt andere als "Dumm" zu bezeichnen oder das man einen "Betreuer" brauch.
Das ist sehr unter der Gürtellinie und ich denke nicht das so etwas sein muß und finde das mehr wie nur frech.


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"Aufgeben ist nichts für uns,wir kämpfen."

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
guest-12315.09.2009 12:29:58
Status:
Schüler
(238 Beiträge, 140x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Kathi-Christin
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 0x hilfreich)

Lieber Dromedar,

ich denke das dir bekannt ist das eine Chatetiquette gibt.
Wenn du bereits Bezug auf Bewertungen bist,ist dir nicht entgangen das unten steht Beitrag bewerten.
Warum solle man das nicht machen?
Also werden Beiträge von mir bewertet was ja der Sinn dieser Sache ist.
Ja natürlich bin ich ein Laie sonst würde ich mich kaum hier so anmelden sondern wenn ich beruflich damit zu tun hätte anders anmelden.
Ich denke man kann gut auf so Beitrage die gegen jeglicher Höfflichkeiten sind sehr gut verzichten.
Das hier ist ein Forum um sich Tips zu holen und nicht das man sich profilieren kann das man alles besser weiß und andere gar nichts.
Ein Anmaßung sind deine manch gewählten Worte und das ist auch leicht zu erkennen.
Ich denke,Dinge die manche Menschen nicht verstehen und das es so Geschichten gibt bezeichnen manche als Troll.
Das Leben hat nicht nur Schwarz und Weiß auch Grauzonen und genauso sind Geschichten so unterschiedlich.
Es stimmt es waren hilfreiche Tips dabei nur leider übertünchen die Beschipfungen den gut gemeinten Rat.
Für mich ist das hiermit nun erledigt denn mein Lebensinhalt ist nicht mich mit so primitiven Usern auseinander zu setzen.
Wie gesagt ich bin hier Tips einzuholen,wenn jemand meint er/sie müßte schreiben das es nicht echt sein kann und jemand ein Troll ist.
Dann steht das jeden zu nur muß man dann bedenken das dieser Bomerang zurück kommt.
Viel Spaß dir weiterhin Dromedar und König,ich werde in Zukunft eure lieb gemeinten Hilfen ignorieren.

LG


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"Aufgeben ist nichts für uns,wir kämpfen."

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
guest-12315.09.2009 12:29:58
Status:
Schüler
(238 Beiträge, 140x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
guest-12315.09.2009 12:28:44
Status:
Schüler
(426 Beiträge, 167x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
guest-12315.09.2009 12:29:58
Status:
Schüler
(238 Beiträge, 140x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
kynox
Status:
Beginner
(70 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo,
ich verstehe eines nicht, wenn ch ein forum um rat nitte, dann kommen gut gemeinte ratschläge, bzw. tipps. wieso wird dann fast jeder gut gemeinte tip sofort berichtigt und falsch verstandener kommentar abgegeben? wenn mir jemand die meinung sagt, dann kann ich es annehmen oder ich frage nicht mehr.

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"Meistens kommt es anders als man(n) denkt!"

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Dmust
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Kynoxx,
weil viele Leute keinen Rat wollen sondern nur eine Bestätigung ihrer eigenen EInstellung!

Was meinst Du eigentlich mit falschen Angaben?

Betrifft dich die PKH persönlich?

gruß
d

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