Steuererklärung Unterhalt

12. April 2008 Thema abonnieren
 Von 
Fabula
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 0x hilfreich)
Steuererklärung Unterhalt

Hallo,
bin geschieden und muss in diesem Jahr erstmalig eine eigene Steuererklärung machen. Habe in 2007 nicht unerheblich viel Unterhalt für mich und die Kinder erhalten. Nun nicht mehr (bin auch froh darüber), da ich meine Arbeitszeit aufstockte und ein Kind in der Ausbildung ist.Mein Ex-Mann machte mir den Vorschlag, dass ich in der Steuererklärung den Unterhalt angebe (müsste dann eine Zahlung ans Finanzamt von ca. 2000,-- € leisten - laut PC-Programm). Er könnte dann die Unterhaltszahlung ebenfalls angeben und hätte damit eine Zahlung vom Finanzamt, die bedeutend höher wäre. Die Differenz/den Gewinn daraus könnten wir uns dann ja teilen. Was haltet ihr davon? Soll ich darauf eingehen?




1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-1682
Status:
Student
(2180 Beiträge, 157x hilfreich)

Hallo Fabula,

dein Ex-Mann ist dir gegenüber aber wirklich freundlich gesinnt.:)

Du musst dem nämlich zustimmen und die Anlage U unterschreiben. Er kann den Unterhalt, den er an dich zahlt, steuerlich absetzen und du musst ihn wiederrum versteuern. Ist schließlich Einkommen für dich.
Allerdings muss dein Ex deine steuerlichen Nachteile, die dir durch die Unterhaltszahlungen entstehen, ausgleichen.
Dein Ex verfügt durch eine Steuerrückerstattung mehr Einkommen, was sich auch auf deine Unterhaltshöhe auswirken kann.

Grüßle

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" Jeder Mensch gilt in dieser Welt nur so viel, als wozu er sich selbst macht."

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