Steuerklasse 3+5, wenn wir uns noch nicht scheiden lassen wollen?

10. Dezember 2003 Thema abonnieren
 Von 
Voja
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)
Steuerklasse 3+5, wenn wir uns noch nicht scheiden lassen wollen?

Hallo
Meine Ehefrau will aus der gemeinsamen Wohnung ausziehen.
Wir wollen uns aber noch nicht scheiden lassen.
Sie arbeitet geringfühgig (mit Steuerkarte) und bekommt Unterhalt von mir.
Muss zum Jahresanfang die Steuerklassen (im Moment 3+5)
geändert werden oder gelten wir noch als verheiratet mit einem
Erst- und Zweitwohnsitz der Ehefrau ?
Für eine Antwort wäre ich dankbar.


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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Sofern ihr das Trennungsjahr einläuten wollt, werdet ihr wohl ab Januar die Steuerklassen ändern müssen.Wenn nicht, dann könnt ihr wohnen, wo ihr wollt und bleibt in eurer entsprechenden Steuerklasse.
Gruß
Anna

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#2
 Von 
Odil
Status:
Student
(2165 Beiträge, 852x hilfreich)

Getrenntlebenderklärung



Ehegatten, die sich getrennt haben, müssen eine Getrenntlebenderklärung abgeben, da dies unter anderem Auswirkungen auf ihre Lohnsteuerklassen hat. Die Getrenntlebenderklärung kann jederzeit, jedoch nur von derselben Person, widerrufen werden.

Änderungen im laufenden Jahr können erst zum 1. Januar des Folgejahres berücksichtigt werden. Dauerndes Getrenntleben im steuerrechtlichen Sinn liegt nur vor, wenn sich die Trennung auf das eheliche Leben, den Haushalt und die Wirtschaftsführung erstreckt und ein Ehegatte die Absicht hat, diese Trennung längere Zeit aufrecht zu erhalten. Eine dauernde Trennung im steuerrechtlichen Sinn ist nicht gegeben, wenn Ehegatten nur vorübergehend, z.B. wegen Berufstätigkeit oder unzureichender Wohnverhältnisse, getrennt leben.

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47482 Beiträge, 16806x hilfreich)

Wenn ihr Euch trennt, dann gilt die Änderung der Steuerklasse erst ab dem Folgejahr. D.h., wenn Deine Frau erst am 2. Januar auszieht, bleiben die Steuerklassen 3+5 noch für 2004 erhalten.

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#4
 Von 
Voja
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antworten.
Was passiert aber wenn am 2.1.2005 die
Scheidung von meiner Frau eingereicht wird
gilt dann nicht das Jahr 2004 als Trennungsjahr ?
Ich weis ja nicht was die Zukunft bringt.

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#5
 Von 
Posen
Status:
Lehrling
(1183 Beiträge, 211x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#6
 Von 
Voja
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke, aber ich glaube du verstehst meine Frage nicht !
Mir geht es lediglich um steuerlich vorbeugende Massnahmen. Was nützt mir das
abwarten wenn ich mir nicht sicher binn,
ob wir dann steuerliche Probleme rückwirkend
bekommen.
Was passiert nämlich wenn in der Einkommensteuer-Erklärung für das Jahr 2004
dauert getrennt angekreutzt wird und für die Gehaltabrechnung monatlich in 2004 die Monatstabelle 3+5 angewandt wurde.

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0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Posen
Status:
Lehrling
(1183 Beiträge, 211x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Wenn sie bis zum 31.12.2003 auszieht, ist steuerrechtlich gesehen das Jahr 2003 das Trennungsjahr. Zieht sie ab dem 1.1.2004 aus, gilt 2004 als Trennungsjahr und ihr könnt dann noch gemeinsam veranlagt werden, behaltet auch noch die Steuerklassen für das gesamte Jahr 2004. Familienrechtlich gesehen gilt das Trennungsjahr ab dem Zeitpunkt, wo einer von euch offiziell erklärt , dass ihr getrennt lebt.
Anna

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#9
 Von 
Voja
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke an alle für die guten Hinweise.
Wird sicherlich nicht die letzte Frage sein,
aber für heute bin ich erstmal nervlich am
Ende !

Gruss
Volker

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