Steuerliche Nachteile und Anlage "U" ?

8. Januar 2004 Thema abonnieren
 Von 
Vladimir
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Steuerliche Nachteile und Anlage "U" ?

Hallo leute...
Ich bin geschieden und Unterhaltspflichtig. In 2002 war ich Arbeitslos, und Realsplitting ist mir ungünstig. Deswegen habe ich die Anlage "U" noch nicht gefordert und nicht abgegeben.
Meine Ex-Frau fordert trotzdem steuerliche Nachteile auszugleichen.
In der Berichtentscheidung steht:

„ Für den Fall, dass der Beklagte das Realsplitting durchführt, verpflichtet sich die Klägerin die sog. Anlage U zu Unterzeichnen. Im Gegenzug, verpflichtet sich der Beklagte der Klägerin sämtliche Nachteile auszugleichen, die Ihr die Versteuerung der Unterhaltsleistungen entstehen“.

Bedeutet es, dass wenn ich keine Realsplitting durchführe, hat meine Ex-Frau kein Anspruch, die Ausgleichung zu fordern?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Saduka
Status:
Schüler
(153 Beiträge, 4x hilfreich)

Natürlich nicht, ohne Anlage U entsteht deiner Ex ja kein Nachteil. Das ist ja auch so geschriebenin: „ Für den Fall...
Da dies nicht der Fall ist kein Nachteil und auch kein Ausgleich

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#2
 Von 
guest123-22
Status:
Lehrling
(1831 Beiträge, 127x hilfreich)

verstehe ich nicht ganz

Du als Ex-Mann zahlst Deiner Ex-Frau
Unterhalt - richtig ?
Wieso möchte sie dann, dass Real-Splitting
durchgeführt wird. Das liegt eigentlich
nur im Interesse des Unterhaltspflichtigen....

nachgefragt

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#3
 Von 
Vladimir
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja, richtig.
Aber jetzt wollte der Rechtsanwalt meinre Ex-Frau von mir Steuerliche Nachteile abziehen, obwohl ich keine Realsplitting gefordert hatte. Warscheinlich hat die Ex-Frau dummeweise die Steuern bezahlt, oder sehr böswillig ist.

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#4
 Von 
trixi
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo,

habe mal den Begriff rausgesucht:

Unter dem Begriff Realsplitting ist die Möglichkeit zusammengefasst, Unterhaltszahlungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten als Sonderausgaben abzusetzen, wenn sich dieser im Gegenzug bereit erklärt, den Unterhalt als sonstige Einkünfte zu versteuern.

Dem entnehme ich, wenn Du die Anlage U nicht abgefordert hast, dann entstehen Deiner Ex-Frau keine steuerlichen Nachteile, die Du ausgleichen musst!!!!
Vielleicht hat sie den Unterhalt aber bereits in ihrer Steuererklärung angegeben?
Wie sich das dann verhält weiß ich nicht genau, am besten ist, Du rufst einfach beim zuständigen Finanzamt an. Die MÜSSEN Dir Auskunft darüber geben!


LG Trixi

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#5
 Von 
guest123-22
Status:
Lehrling
(1831 Beiträge, 127x hilfreich)

Ja, das was Trixi geschrieben hat, ist auch
die einzige Erklärung, die ich für diesen Umstand habe.

Verdient denn die Ex-Frau eigenes Geld ?
Wenn ja, Vollzeit, Teilzeit ?

Gruß,
nachgefragt

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#6
 Von 
Vladimir
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Verdient teilzeit. Aber weniger als ich Arbeitslosengeld hatte.
Ich vermute dass die Ex-Frau dummeweise hat schon das Einkommen deklariert.
Und jetzt versucht durch Angriff die Steuerliche Nachteile zurückzuziehen.

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#7
 Von 
guest123-22
Status:
Lehrling
(1831 Beiträge, 127x hilfreich)

hm - also da wäre wirklich mal interessant, wieviel sie verdient.
Ich sehe das so: wenn sie möchte, dass Du ihr
steuerliche Nachteile ausgleichst, muss sie ja belegen, wieviel sie verdient hat und wieviel
sie an Steuern nachzuzahlen hat.
Nun weiter: vielleicht könntest Du daraus
Vorteile ziehen.
Hängt allerdings davon ab, ob Ihr Kinder habt,
für die Du auch Unterhalt zahlst.
Falls nicht, könnte es nicht sogar sein, dass sie
DIR Unterhalt zahlen müsste ?

Grüße,
nachgefragt

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