Antwort vom 27.10.2003 | 15:37
Von Status: Schüler (243 Beiträge, 58x hilfreich)
Hallo Bell,
1. ein Jahr sollten Sie schon verheiratet sein
2. zwischen Kindern und Annehmenden muss zu erwarten sein, dass ein Eltern-Kind Verhältnis entsteht bzw. bereits entstanden ist. 3. Der leibl Vater beurkundet beim Notar seine Zustimmung zur Adoption 4. Mutter + Stiefvater beurkunden beim Notar ihren Antrag auf Stiefkindadoption 5. Das Gericht informiert das Jugendamt 6. Von dort erhalten Sie Fragebögen und notwendige Infos zur Beschaffung von Unterlagen ( Lebensbericht Antragsteller mit ausführlicher Begründung des Adoptionsantrages, Lebensbericht Kind, Führungszeugnis Antragsteller, Geburtsurkunden, beglaubigte Abschrift Familienstammbuch, Scheidungsurteile, Meldebestätigungen aus denen längerfristiges Zusammenleben ersichtlich ist, Verdienstbescheinigungen, Beschluss über die elterliche Sorge etc, Ausweise...) Jugendamt will alle Seiten persönlich hören, dazu zählen auch die Kinder, Grosselternfrage, Hausbesuch) 7. JA schreibt Bericht ans Gericht 8. Richter möchte ggf. nochmals Beteiligte hören, oder er entscheidet. 9. abwarten 10. Geduld haben, Stiefkindadoption wird nicht viel anders behandelt wie Adoption eines fremden Kindes.
Bitte gehen Sie zum Jugendamt, Adoptionsstelle, dort bekommen Sie alles Notwendige auch nochmal schwarz auf weiss und können Fragen direkt klären.
Antragsbegründung mit: dann braucht leibl. Vater keinen Unterhalt mehr zahlen, lässt allerdings drauf schliessen, dass es lediglich darum geht, ihn als Elternteil zu canceln und heile Familie vorzutäuschen - dass geht nach hinten los! Der Stiefvater sollte sich hier schon verdammt gut den Kopf darüber zerbrechen, warum er die Kinder adoptieren will - z.B. inwieweit er tatsächlich eine "Vaterrolle" innehat.
Ich hoffe, das hilft erst einmal weiter
LG
TomH