Stiefkindadoption - Was muss ich machen?

3. September 2009 Thema abonnieren
 Von 
danny378
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Stiefkindadoption - Was muss ich machen?

Hallo zusammen,

ich hätte da eine Frage zur Stiefkindadoption!
Was muss ich machen und am besten wie, um mein Stiefkind (leibliches Kind meiner Frau) zu adoptieren! Kann mir einer vielleicht auch sagen wie hoch die Chancen stehen?

Zu den Fakten:
Das Kind ist 6 Jahre alt
Mutter und Kind leben schon seit fast 6 Jahren vom leiblichen Vater getrennt!
Die Mutter hat dass alleinige Sorgerecht
Wir sind seit etwa einem Jahr verheiratet und das Kind wurde auch mit einbenannt (Wir tragen alle drei meinen Familiennamen)!
Der leibliche Vater zahlt keinen Unterhalt

Vielen Dank schon im voraus


-----------------
""

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Hallo danny,

meinst Du dieses....

quote:
Der leibliche Vater zahlt keinen Unterhalt


...hat irgendeinen Einfluss auf eine evtuelle Adoption? :augenroll:

Der wichtigste Punkt ist sicherlich, dass der Vater der Adoption zustimmt. Das weitere Vorgehen würde ich dann mit dem zuständigen Jugendamt abstimmen. Das JA wird einschätzen müssen, ob die Adoption dem Kindeswohl dient.

LG Nero

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
einzige!-kleine-koenigin.
Status:
Praktikant
(593 Beiträge, 186x hilfreich)

Hat der Vater Umgang mit dem Kind?

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
danny378
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

also das Problem hierbei ist wohl dass der Vater sicherlich nicht freiwillig einwilligt und der zuständige Betreuer vom Jugendamt meines Erachtens voll daneben ist!

Beispiel:
Unser Kind war dieses Jahr vier mal bei ihrem leiblichen Vater und sie kam drei mal Krank zurück (wir mussten in den darauffolgenden Tagen mit ihr immer ins Krankenhaus). Zweimal wegen verdorbenen Lebensmitteln und einmal wegen einem Hitzschlag!
Der Kommentar des Jugendamtmenschen:" Wir müssen sie ihm geben, da der vater ein Recht darauf hat. Wenn es uns nicht passt sollen wir uns selbst darum kümmern!"
Diese Aussage finde ich halt hammerhart und es handelt sich nur um ein Beispiel des Herren! Seit diesen Vorkomnissen versuchen wir natürlich das Jugendamt so wenig wie möglich einzubinden bzw. zu meiden.

MfG

@nero: Vielen Dank für deine Arbeit prinzipiell glaube ich das nicht nur wenn ein Mensch sein ganzes geld in Alkohol investiert finde ich es schon wieder als Grund (Alkohol wichtig als leibliches Kind)!


-----------------
""

-- Editiert am 03.09.2009 16:26

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Hallo danny,

wenn der Vater das Geld hat um es in Alkohol zu investieren, dann sollte es auch auf einer Gehaltabrechnung sichtbar ein. Diese sollte das JA im Rahmen einer Beistandschaft anfordern und den Kindesunterhalt ermitteln und einfordern.

Wenn ihr mit der Arbeit des SB nicht einverstanden seit, habt ihr (viel mehr die Mutter) die Möglichkeit euch an den Gruppenleiter zu wenden. Wenn dieses...

quote:
Zweimal wegen verdorbenen Lebensmitteln und einmal wegen einem Hitzschlag!


...dokumentiert ist und nachweislich an den Besuchswochenenden passiert ist, dann sollte evtl. über einen begleiteten Umgang bei einem sozialen Dienst nachgedacht werden.

Edit:
Zitat:
Seit diesen Vorkomnissen versuchen wir natürlich das Jugendamt so wenig wie möglich einzubinden bzw. zu meiden.


Ihr werdet aber das JA bei den Bemühungen um eine Adoption nicht umgehen können. Gerade dann nicht, wenn der Vater dagegen ist. Wendet euch an den Gruppen- oder Abteilungsleiter und schildert die Situatuion. Noch ein Tip: nicht schlecht vom Vater reden, das mag man beim JA nicht, nur auf das Wohl des Kindes hinweisen.

LG Nero

-----------------
""

-- Editiert am 03.09.2009 20:42

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Zwergnase92
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

eine Adoption geht nur über das Jugendamt!
Hier stehen die Aussichten recht gut, denke ich.
Die Einwilligung des KV ist am einfachsten und sollte angestrebt werden.
Je nach dem, kann das mal locker 1-2 Jahre dauern.
Kommt immer auf den JA-Mitarbeiter an, der sein o.k. geben muss.
Es muss ein Vater-Kind-Verhältnis mit dem Adoptionswilligen angenommen werden können.

Viel Glück
Liebe Grüße
Zwergnase92

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.710 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.878 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen