Stiefkindadoption

14. April 2020 Thema abonnieren
 Von 
Martilder apfelkern
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Stiefkindadoption

Hallo ich habe da mal eine frage also mein mann möchte meine Tochter adoptieren der leibliche vater hat sich seit sie 11/2 war nicht wirklich gekümmert und auch nie Unterhalt gezahlt seit 3 jahren haben wir keinen kontakt mehr diesen hat er selber bei Gericht abgebrochen mit der Aussage er will keinen Umgang jetzt haben wir versucht seine adresse zu bekommen und beim Einwohner meldeamt ist nur Dubai hinterlegt keine adresse jetzt wollten wir fragen ob das beim Gericht reicht für eine Ersetzung beim vormandschaftsgericht oder was ist noch für eine möglichkeit? Das Jugendamt weiß auch nicht wo er ist der Gerichtsvollzieher hat ihn auch nicht angetroffen. Lg und vielen dank

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
smogman
Status:
Student
(2798 Beiträge, 919x hilfreich)

In Deutschland gibt es kein Vormundschaftsgericht (mehr). Zuständig ist das Familiengericht.

Die Einwilligung eines Elternteils ist nicht erforderlich, wenn er zur Abgabe einer Erklärung dauernd außerstande oder sein Aufenthalt dauernd unbekannt ist (§ 1747 Abs.4 S.1 BGB). Das prüft das Familiengericht von Amts wegen. Ein Auslandsaufenthalt allein dürfte dafür nicht reichen.

Ansonsten hat das Familiengericht auf Antrag des Kindes die Einwilligung eines Elternteils zu ersetzen, wenn dieser seine Pflichten gegenüber dem Kind anhaltend gröblich verletzt hat oder durch sein Verhalten gezeigt hat, dass ihm das Kind gleichgültig ist, und wenn das Unterbleiben der Annahme dem Kind zu unverhältnismäßigem Nachteil gereichen würde (§1748 Abs.1 S.1 BGB).

Eine Pflichtverletzung dürfte eher nicht vorliegen. Ob Gleichgültigkeit vorliegt, hätte das Gericht zu prüfen. Das Jugendamt müsste zuvor versuchen, den Vater zu belehren. Diese Belehrungspflicht entfällt, wenn das Jugendamt den Vater nicht ermitteln kann.

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