Hallo Schwarmwissen,
ich brauche euren Rat.
Meine Tochter(15)wohnt seit einem Jahr bei ihrem Vater. Da dieser im Außendienst arbeitet und nur am Wochenende da ist, hat er seiner Frau eine Vollmacht übertragen, sich um die alltäglichen Belange kümmern zu dürfen. Sie wohnen in einer anderen Stadt, ca. 1 Stunde entfernt.
Meine Tochter hatte neulich ein gynäkologisches Problem, welches durch eine Salbe schnell behandelt werden konnte. Heute erzählte mir meine Tochter, dass sie die Pille nimmt. Der Frauenarzt hätte es ihr empfohlen, weil sie manchmal Periodenschmerzen hat.
Ich bin aus allen Wolken gefallen. Das ist doch etwas, was man mit mir als Mutter besprechen muss, oder sehe ich das falsch?
Ich danke euch im Voraus.
Viele Grüße
Stiefmutter entscheidet über die Pille
5. Juni 2020
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Frage vom 5. Juni 2020 | 21:58
Von
Status: Frischling (18 Beiträge, 0x hilfreich)
Stiefmutter entscheidet über die Pille
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#1
Antwort vom 5. Juni 2020 | 22:19
Von
Status: Richter (8040 Beiträge, 4510x hilfreich)
Zitat:
Ich bin aus allen Wolken gefallen. Das ist doch etwas, was man mit mir als Mutter besprechen muss, oder sehe ich das falsch?
Dass muss die Tochte keineswegs mit der Mutter besprechen. Die Mutter sollte froh sein, dass die Tochter das der Mutter überhaupt erzählt hat.
-- Editiert von cruncc1 am 05.06.2020 22:20
#2
Antwort vom 5. Juni 2020 | 22:27
Von
Status: Frischling (18 Beiträge, 0x hilfreich)
Ich meine damit auch nicht meine Tochter, sondern die neue Frau des Vaters meiner Tochter...
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 6. Juni 2020 | 00:17
Von
Status: Lehrling (1349 Beiträge, 510x hilfreich)
ZitatIch meine damit auch nicht meine Tochter, sondern die neue Frau des Vaters meiner Tochter... :
Warum sollte sie (Stiefmutter) es mit dir besprechen?
Sie kann es ebenso wenig bestimmen. Die Ärztin hat es der Tochter vorgeschlagen und diese hat dem zugestimmt. Mit 15 darf der Arzt den Eltern meist gar keine Auskunft mehr geben, wenn das Kind das nicht wünscht und das Kind verständig genug ist. Auch dürften gegen den Willen des Kindes bestimmte Eingriffe nicht gemacht werden etc.
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