Stiefsohn als Pflegekind

21. März 2016 Thema abonnieren
 Von 
Schwabe1769
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 3x hilfreich)
Stiefsohn als Pflegekind

Hallo,
ich hätte da mal eine Frage:
Meine Frau hat sich vor gut einem halben Jahr von mir getrennt, ist bei uns ausgezogen, und hat ihren 13jährigen Sohn (meinen Stiefsohn) bei mir im Haus gelassen. Sie hat zu jener Zeit beim Jugendamt dafür unterschrieben, dass er weiterhin bei mir lebt. Das Sorgerecht ist jedoch weiterhin bei ihr.
Da sie für ihren Sohn weder Unterhalt zahlt, noch für andere Kosten aufkommt (vom leiblichen Vater kam noch nie was) habe ich beim Jugendamt nachgefragt, ob ich für meinen Stiefsohn die Pfegschaft beantragen kann, so dass ich ihn als Pflegekind bei mir habe.
Hier wurde mit mitgeteilt, dass ich dazu erstmal überprüft werden müsse, und dies Monate dauern kann. Mein Sohn will jedoch bei mir bleiben und nicht mehr zu seiner Mutter zurück. Ich ziehe ihn auch bereits seit seinem 1. Lebensjahr mit auf, so dass er mich als Vater anerkennt und akzeptiert.
Muss ich mich da trotzdem einer Überprüfung unterziehen, oder gilt hier das gleiche, als wenn er bei seinen Großeltern, die leider verstorben sind, leben würde, wo es ohne Eignungstest geht?

Vor die Antworten und Ratschläge bedanke ich mich schon einmal in Voraus

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38422 Beiträge, 14000x hilfreich)

Fremdbetreuung, die über einige Monate hinaus geht, bedarf der Genehmigung des Jugendamtes. Ist in § 44 SGB VIII geregelt. Mal da reinschauen. Genehmigungsfrei ist die Pflege nur, wenn diese durch nahe Verwandte geschieht, bis zum 3. Grad also. Ich würde also schriftlich den Antrag auf Einrichtung einer Pflegestelle stellen. Nicht, dass da irgendwann mal aus einer Laune der Mutter heraus was ausser Kontrolle gerät. Was das Jugendamt da bei Euch gemacht hat, ist auf keinen Fall gesetzeskonform. Also Antrag stellen, Frist setzen von maximal einem Monat. Denn das Kind quasi schon unter der Genehmigung des Jugendamtes bei Dir lebt, dann ist mir ehrlich gesagt schleierhaft, wieso das mit der Einrichtung der Pflegestelle nicht schnell funktionieren sollte.

Jetzt kommen wir zur Unterhaltsproblematik. Da das Kind im Augenblick illegal bei Dir lebt, sehe ich keine Basis für die Geltendmachung von Unterhalt durch Dich. Ob man diesen Anspruch allein aus der Tatsache herleiten kann, dass die Mutter das Kind bei Dir zurückgelassen hat, das ist möglicherweise drinnen, aber bis dieser Anspruch durchgesetzt ist, das dauert, ich müsste da mal in meinen Kommentaren lesen, da bin ich jetzt zu faul zu.

Wenn denn die Pflegestelle eingerichtet ist, dann kannst Du auch Pflegegeld geltend machen. Das JA bemüht sich dann, das Geld von der Mutter/dem biologischen Vater zurückzuholen. Wahrscheinlich ist diese Mühe zu groß.

Der nächste Schritt wäre dann (auch ganz wichtig) die gerichtliche Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechtes auf Dich. Damit keine Willküraktionen der Mutter stattfinden. Aber, ein Schritt nach dem anderen.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Schwabe1769
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 3x hilfreich)

Vielen Dank. Werde dann mal alles in die Wege leiten.

Eine Frage noch: Ist es besser, wenn ich hierfür einen Anwalt einschalte, oder kann ich das auch selber machen?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38422 Beiträge, 14000x hilfreich)

Erst einmal selbst anfangen, denn die Anwaltskosten musst Du ja tragen. Schau Dir doch mal die genannte Bestimmung an. Die ist doch eigentlich recht klar formuliert. Notfalls musst Du noch einen Erstehilfekurs machen, und ein paartägiges Seminar besuchen, einfach, damit auch die Voraussetzungen für eine finanzielle Unterstützung gegeben sind. Aber, das sollte kein Problem sein. Das ist ja mehr eine Info-Veranstaltung.

Bring Deinen begründeten Antrag bei der Bewilligungsstelle für Pflegefamilien vorbei. Und zwar direkt dort! Beim Schreiben kommt mir so die Idee, dass die Beratungsstelle möglicherweise gegenüber der Bewilligungsstelle kaschieren will, dass sie Blödsinn gemacht hat. Bitte alles Schriftliche (einschliesslich der Genehmigung durch das JA) beifügen. Wenn die dann rumzicken, ab zum Anwalt.

wirdwerden

2x Hilfreiche Antwort

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