Stiefvater verbietet Kontakt zwischen Mutter und T

7. September 2014 Thema abonnieren
 Von 
neuhier5000
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Stiefvater verbietet Kontakt zwischen Mutter und T

Hallo,

nach über 32 Jahren sehr schwierigem Verhältnis zwischen dem Mann, den meine Mutter geheiratet hat und mir (ihrer Tochter) ist meine Mutter inzwischen 74 Jahre alt.
Sie ist inzwischen auf eine Art "Kindebene" zurückgefallen. Das heißt, sie denkt, entscheidet und handelt kaum mehr eigenständig. Sie getraut sich nicht mehr eine eigene Meinung zu äußern. Der Mann hat ihr während mehrerer Jahrzehnte jegliche Eigenständigkeit abtrainiert.

Neuerdings darf sie mich nicht allein besuchen. Ich lebe 400 km entfernt, sodass sie mich mit dem Zug besuchen fahren muss. Die Zugfahrt kann sie angeblich nicht mehr allein bewältigen. Er sagt, sie müsse, wenn, dann mit ihm kommen. Ich vermute jedoch stark, dass er ihr klar gemacht hat, wenn Du Deine Tochter besuchen willst, dann nur MIT mir.

Das heißt, ich muss sie besuchen.

Er unterbindet alle Beziehungen, die meine Mutter anderen Menschen hat. Die Beziehungen zu ihren drei Geschwistern sind so gut wie eingeschlafen, weil es für ihre Geschwister sehr anstrengend ist, den Mann zu ertragen.

Meine Sorge betrifft nun meine rechtliche Situation, wenn meine Mutter krank wird oder gar im Sterben liegt.

Kann ich darauf bestehen, meine Mutter zu sehen? Oder hat er rechtlich die Möglichkeit, mir das zu verbieten?

Ich befürchte auch, dass er bereits alle Dokumente von ihr hat unterzeichnen lassen, dass im Fall eine Patientenverordnung alles seinen Gang geht.
Ich überlege nun, meine Mutter zu besuchen und in einem ungestörten Moment, ein Schreiben von ihr unterzeichnen zu lassen, dass mir bestimmte Rechte im Krankheits- oder Todesfall zuspricht.

Weiß jemand über die genaue Rechtslage bescheid?

Welche Rechte habe ich als leibliche Tochter?
Kann mein Stiefvater Besuche unterbinden?


Vielen Dank für jede Antwort!!

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38476 Beiträge, 14009x hilfreich)

Das kann man hier auf die Entfernung schwer beurteilen. Wenn sie auf eine Art Kindebene zurückgefallen ist, dann kann sie vielleicht wirklich nicht mehr allein im Zug fahren? Schon mal daran gedacht? Stichwort "Demenz" oder "Alzheimer". Und - was immer sie unterschreibt bei Dir - das kann sie natürlich zu Hause sofort widerrufen.

Ist denn überhaupt was zum Erben da? Und Patientenverfügungen sind doch eigentlich sehr vernünftig. Was befürchtest Du denn genau?

wirdwerden

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120279 Beiträge, 39864x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Sie ist inzwischen auf eine Art "Kindebene" zurückgefallen. <hr size=1 noshade>


quote:<hr size=1 noshade>Ich überlege nun, meine Mutter zu besuchen und in einem ungestörten Moment, ein Schreiben von ihr unterzeichnen zu lassen, dass mir bestimmte Rechte im Krankheits- oder Todesfall zuspricht.
<hr size=1 noshade>

Dann könnte alles was sie unterschreibt Makulatur sein ...

Mehr Sicherheit würde eine notarielle Erklärung bringen.

Im übrigen lässt sich alles auch widerrufen, denn der Mann wird sie sicherlich genauestens ausfragen was ihr gemacht habt.



quote:<hr size=1 noshade>Weiß jemand über die genaue Rechtslage bescheid? <hr size=1 noshade>

Die Profis von "nebenan": http://www.frag-einen-anwalt.de/



quote:<hr size=1 noshade>Welche Rechte habe ich als leibliche Tochter? <hr size=1 noshade>

Solange Dir kein Gericht irgendwelche Betreuungs-/Aufsichts-/Entscheidungsrechte bezüglich Deiner Mutter zugesprochen hat: Im Erbfall Deinen Anteil zu beanspruchen.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

-- Editiert Harry van Sell am 07.09.2014 17:28

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Kleine Hexe
Status:
Praktikant
(669 Beiträge, 190x hilfreich)

quote:
Ich befürchte auch, dass er bereits alle Dokumente von ihr hat unterzeichnen lassen, dass im Fall eine Patientenverordnung alles seinen Gang geht.
Ich überlege nun, meine Mutter zu besuchen und in einem ungestörten Moment, ein Schreiben von ihr unterzeichnen zu lassen, dass mir bestimmte Rechte im Krankheits- oder Todesfall zuspricht.


Du willst also genau das tun was du deinem Stiefvater vorwirfst?
Vielleicht will er sich ja um seine Frau kümmern/entscheiden mit der er immerhin 32 Jahre verheiratet ist und nicht der Stieftochter überlassen die ihn ablehnt?
Vielleicht möchte ja auch deine Mutter deinem Stiefvater Entscheidungen überlassen und nicht ihrer Tochter die 400 km entfernt wohnt.
quote:


Sie ist inzwischen auf eine Art "Kindebene" zurückgefallen. Das heißt, sie denkt, entscheidet und handelt kaum mehr eigenständig. Sie getraut sich nicht mehr eine eigene Meinung zu äußern. Der Mann hat ihr während mehrerer Jahrzehnte jegliche Eigenständigkeit abtrainiert.


Woher willst du denn wissen, dass deine Mutter je wirklich eigenständig war? Woher willst du wissen, dass sie eigenständig sein will/wollte?
Ich kenne Frauen die mit 40 völlig unselbständig sind und abhängig vom Ehemann - weil sie es 1. so wollen und 2. der Ehemann irgendwann aufgibt die Frau zur Selbständigkeit zu bringen.

Wenn deine Mutter nicht mehr selbst entscheiden kann - wieso glaubst du zu besser wissen was für deine Mutter gut ist als ihr Ehemann nach 32 Jahren?
Nur weil du ihre Tochter bist?
Willst du deinen Kindern irgendwann mehr Rechte über dich einräumen als deinem Partner?

Kümmere dich um sie, besuche sie regelmäßig und ansonsten finde dich mit der Entscheidung ab die deine Mutter bei der Heirat getroffen hat.

Wirdwerden hat dir einen Denkanstoss gegeben. Vielleicht wirklich beginnende Demenz, Alzheimer o.ä. Etwas was dein Stiefvater beim täglichen Zusammenleben bemerkt und du nicht.

Kleine Hexe

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1x Hilfreiche Antwort

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