Wir habe mit den Schwiegereltern Streit um den Familienname und auch innerhalb der Familie brodelt es deshalb immer wieder.
Die Enkel sollen nach meinen Schwiegereltern benannt werden, da der Name sonst aussterben würde. Da wir schon länger verheiratet sind und den Namen nicht mehr für die Schiegerweltern ändern können, stehen wir vor einem Problem.
Ist es rechtlich möglich sich deshalb scheiden zu lassen und bei einer Wiederheirat den Familiennamen des Partners zu bestimmen oder darf man sich deshalb nicht scheiden lassen?
Streit um den Familiennamen
18. November 2021
Thema abonnieren
Frage vom 18. November 2021 | 15:19
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Streit um den Familiennamen
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 18. November 2021 | 18:21
Von
Status: Schüler (264 Beiträge, 32x hilfreich)
Man darf sich aus jedwedem Grund scheiden lassen - ganz besonders, wenn beide Parteien einverstanden sind. Man muß keinen Grund angeben. Aber ich (als Frau) würde so einen Zirkus nicht mitmachen. Billig ist diese Idee auch nicht.
Aber:
ZitatIst es rechtlich möglich sich deshalb scheiden zu lassen und bei einer Wiederheirat den Familiennamen des Partners zu bestimmen :
Ja.
#2
Antwort vom 18. November 2021 | 18:33
Von
Status: Beginner (75 Beiträge, 12x hilfreich)
ZitatDa wir schon länger verheiratet sind und den Namen nicht mehr für die Schiegerweltern ändern können, stehen wir vor einem Problem. :
Macht euch mal gerade. Genau genommen haben doch die Schwiegereltern ein Problem, oder? Warum steht ihr nicht zu eurer Entscheidung?
Frag sie mal, ob sie die Unkosten für euer Vorhaben übernehmen.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Familienrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 19. November 2021 | 09:54
Von
Status: Schüler (404 Beiträge, 60x hilfreich)
Sind die Enkel denn schon unterwegs? Dann wird das eh nix mehr, wegen dem Trennungsjahr.
Wenn nicht, was ist denn, wenn gar kein Enkel kommen mag? Kommt dann die Scheidung erst nach der Menopause?
ZitatFrag sie mal, ob sie die Unkosten für euer Vorhaben übernehmen. :
Auf jeden Fall auch für die erneute Hochzeitsfeier.
Ich hoffe es geht nicht um "Meier" oder "Müller" o.ä.
#4
Antwort vom 19. November 2021 | 11:23
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Es ist eben eine sehr große Enttäuschung da, das ich nicht den Namen des Partners gewählt habe für die Kinder. Die Enkel sind schon lange da. Wir wussten nicht das wir mit unserer Entscheidung so enttäuschen
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#6
Antwort vom 23. November 2021 | 13:14
Von
Status: Lehrling (1349 Beiträge, 510x hilfreich)
ZitatDie Enkel sind schon lange da. :
Wie lange denn?
Der einzige Weg wäre ja bei einer erneuten Heirat eine Einbennenung. Und dafür müssen auch die Kinder ab einem bestimmten Zeitpunkt zustimmen. Wollen die das denn auch, nur damit die Großeltern nicht mehr traurig sind?
Was käme denn als nächstes? Noch ein Kind, weil es ja bisher nur Mädels sind oder das Drängen zum Abitur und Medizinstudium? Weder erwachsene noch jüngere Kinder sind dazu da die Wünsche und Vorstellungen von Eltern oder Großeltern zu erfüllen.
Wäre ich deine Frau und sollte mich scheiden lassen und nochmal heiraten, nur um den Schwiegereltern mit deren Nachnamen zu gefallen, dann würdest du wohl nach der Scheidung eine Überraschung erleben.
Und jetzt?
Schon
268.133
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
4 Antworten
-
2 Antworten
-
9 Antworten