Moin,
folgenden Frage habe ich.
Ich 23 Jahre alt, Sudent und eigene Wohnen, habe keine Kinder und habe einen Nebenjob als Teilzeitkraft wo ich ca. 550€ Netto verdiene.
Das Problem was ich nun habe ist, dass mein Vater kein Unterhalt
zahlt.
Nach meinem Wissen stehen dem "Kind" das ausgezogen ist 640€ zu.(Von beiden Elternteilen zusamen)
Meine Mutter zahlt ihren Betrag, aber mein Vater weigert sich, mit der BEgründng er will das ich zuerst Bafög beantrage. Das will ich aber nicht. UNd bin der Meinung, dass zuerst Unterhaltzahlungen der Eltern anstehen und dann Bafög.
Mein Vater verdient ca. 1600€ Netto und hat noch einen 11 Jährigen Sohn.
Er ist nicht Verheiratet.
Kann mir jemand weiterhelfen?
Bin ich in recht?
Welche Schirrte kann ich einleiten um das Geld zubekommen?
Habe ich ein recht auf Rückzahlungen? Erzahlt seit ca. 12 MOnaten nicht.
Vielen Dank.
Til
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Student: Kein Unterhalt vom Vater.
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
--- editiert vom Admin
Hallo!
Sehe ich ganz genauso wie @Dromedar
640 € abzgl. Deines Einkommens inkl. Kindergeld. Die Differenz schulden Deine Eltern als Unterhalt.
Da Du aber bereits ein eigenes Einkommen von 550,- € hast und sicher auch noch Kindergeld bekommst, fällt kein KU mehr an.
LG beijing
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Auch ich schließe mich an. Mich würde aber noch interessieren, wieso du meinst, einen Unterhaltsanspruch zu haben...
Grüße
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Moin,
erstmal Danke, für die Antworten, auch wenn sie nicht meinen Erwartungen entsprechen.
1. Habe gedacht einen Anspruch zu haben, weil ich dachte, dass die 640€ unberührt von meinen Vediensten sind.
2. Wieso kann man festsagen, dass der Eignbedarf bei 640€ liegt? Ist doch ein unterschied wie ich leben? unter welchen Umständen?
3. Der Ernst meines Studiums wird zunehmen, wer sagt mir, dass ich meinen Nebenjob nicht als 400€ Job betreiben muss aufgrund von Zeitmängeln, oder ihn ganz an den Nagel hängen muss?
4. Rein Prakmatisch gesehen, warum soll ich für Geld arbeiten, was mir am ende eh zusteht? Sprich warum soll ich mein Lebenunterhalt selbst decken, wenn ich Anspruch auf Geld von meinem Vater habe? Das ist natürlih so denke ich eine Frage des Selbstanspruchs?! Oder?
5. Wieso steht Bafög vor Unterhalt? Wird bei einem Bafög Antrag nicht das Einkommen der Eltern ermittelt und anhand dessen der mögliche Bafög Teil errechnet?
Sorry für meine scheinbare Unwissenheit.
Bin dankbar für weitere Anrworten. Danke,
Til
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--- editiert vom Admin
Ein wenig mehr Sachlichkeit würde ich mir wünschen.
Urteile nicht über Belange die du nicht zu genügend kennst.
Unterhalts- Streitigkeiten entstehen nicht aus Spaß, ein wenig mehr Taktgfühl.
Traumhaft.
Danke
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Ps:
könntest du für mich paar google Ergebnisse posten, finde nämlich keine präzisen Ergebnisse.
Danke
-- Editiert am 04.08.2009 22:11
quote:
2. Wieso kann man festsagen, dass der Eignbedarf bei 640€ liegt? Ist doch ein unterschied wie ich leben? unter welchen Umständen?
Deswegen:
Unterhaltsbedarf eines volljährigen Kindes, Auszubildender/Schüler/Student, das nicht mehr bei seinen Eltern lebt beträgt 640,- Euro (OLG-abhängig).
nachzulesen hier
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"gruß azrael"
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