Student: Kein Unterhalt vom Vater.

4. August 2009 Thema abonnieren
 Von 
Tilschw
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Student: Kein Unterhalt vom Vater.

Moin,
folgenden Frage habe ich.
Ich 23 Jahre alt, Sudent und eigene Wohnen, habe keine Kinder und habe einen Nebenjob als Teilzeitkraft wo ich ca. 550€ Netto verdiene.
Das Problem was ich nun habe ist, dass mein Vater kein Unterhalt zahlt.
Nach meinem Wissen stehen dem "Kind" das ausgezogen ist 640€ zu.(Von beiden Elternteilen zusamen)
Meine Mutter zahlt ihren Betrag, aber mein Vater weigert sich, mit der BEgründng er will das ich zuerst Bafög beantrage. Das will ich aber nicht. UNd bin der Meinung, dass zuerst Unterhaltzahlungen der Eltern anstehen und dann Bafög.
Mein Vater verdient ca. 1600€ Netto und hat noch einen 11 Jährigen Sohn.
Er ist nicht Verheiratet.
Kann mir jemand weiterhelfen?
Bin ich in recht?
Welche Schirrte kann ich einleiten um das Geld zubekommen?
Habe ich ein recht auf Rückzahlungen? Erzahlt seit ca. 12 MOnaten nicht.
Vielen Dank.
Til

-----------------
""

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12315.09.2009 12:29:58
Status:
Schüler
(238 Beiträge, 140x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
beijing
Status:
Praktikant
(960 Beiträge, 240x hilfreich)

Hallo!

Sehe ich ganz genauso wie @Dromedar

640 € abzgl. Deines Einkommens inkl. Kindergeld. Die Differenz schulden Deine Eltern als Unterhalt.
Da Du aber bereits ein eigenes Einkommen von 550,- € hast und sicher auch noch Kindergeld bekommst, fällt kein KU mehr an.

LG beijing

-----------------
"Beachten Sie auch die Rückseite dieses Postings!"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3868 Beiträge, 471x hilfreich)

Auch ich schließe mich an. Mich würde aber noch interessieren, wieso du meinst, einen Unterhaltsanspruch zu haben...

Grüße

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Tilschw
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Moin,
erstmal Danke, für die Antworten, auch wenn sie nicht meinen Erwartungen entsprechen.
1. Habe gedacht einen Anspruch zu haben, weil ich dachte, dass die 640€ unberührt von meinen Vediensten sind.
2. Wieso kann man festsagen, dass der Eignbedarf bei 640€ liegt? Ist doch ein unterschied wie ich leben? unter welchen Umständen?
3. Der Ernst meines Studiums wird zunehmen, wer sagt mir, dass ich meinen Nebenjob nicht als 400€ Job betreiben muss aufgrund von Zeitmängeln, oder ihn ganz an den Nagel hängen muss?
4. Rein Prakmatisch gesehen, warum soll ich für Geld arbeiten, was mir am ende eh zusteht? Sprich warum soll ich mein Lebenunterhalt selbst decken, wenn ich Anspruch auf Geld von meinem Vater habe? Das ist natürlih so denke ich eine Frage des Selbstanspruchs?! Oder?
5. Wieso steht Bafög vor Unterhalt? Wird bei einem Bafög Antrag nicht das Einkommen der Eltern ermittelt und anhand dessen der mögliche Bafög Teil errechnet?

Sorry für meine scheinbare Unwissenheit.
Bin dankbar für weitere Anrworten. Danke,
Til

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12315.09.2009 12:29:58
Status:
Schüler
(238 Beiträge, 140x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Tilschw
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ein wenig mehr Sachlichkeit würde ich mir wünschen.
Urteile nicht über Belange die du nicht zu genügend kennst.
Unterhalts- Streitigkeiten entstehen nicht aus Spaß, ein wenig mehr Taktgfühl.
Traumhaft.
Danke

-----------------
""
Ps:
könntest du für mich paar google Ergebnisse posten, finde nämlich keine präzisen Ergebnisse.
Danke

-- Editiert am 04.08.2009 22:11

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

quote:
2. Wieso kann man festsagen, dass der Eignbedarf bei 640€ liegt? Ist doch ein unterschied wie ich leben? unter welchen Umständen?


Deswegen:

Unterhaltsbedarf eines volljährigen Kindes, Auszubildender/Schüler/Student, das nicht mehr bei seinen Eltern lebt beträgt 640,- Euro (OLG-abhängig).

nachzulesen hier






-----------------
"gruß azrael"

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.137 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.355 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen