Student ohne Bafög - plötzlich Vater

22. November 2012 Thema abonnieren
 Von 
Inception123
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 2x hilfreich)
Student ohne Bafög - plötzlich Vater

Guten Tag liebes Forum,
mal zu meiner Situation:
Ich bin Student, beziehe kein Bafög, sondern lebe vom Taschengeld meiner Eltern und Nebeneinkünften eines 400 Euro Jobs (durchschnittlich ungefähr 150-200 Euro im Monat). Nach Abzug von Miete und Krankenversicherung bleiben mir etwa 350-400 Euro für den Monat.
Nun habe ich Sonntag erfahren dass aus einer Affäre im Februar ein Kind entstand weil sie die Pille nicht so regelmäßig nahm wie sie in der Nacht behauptete (Ist ja auch eigentlich vollkommen irrelevant). Seit Anfang November bin ich jetzt angeblich Vater, wurde mir Sonntag dann auch gesagt nachdem ich gerüchteweise gehört hatte dass sie ein Kind bekommen haben soll und ich mich daraufhin bei ihr meldete.
Nun ja, jetzt steht natürlich erst mal der Vaterschaftstest an und danach muss man schauen wie es weitergeht.
Kurz zu ihrer Person: Sie studiert ebenfalls, bezieht ihren Unterhalt ebenfalls von ihren Eltern (Arztfamilie) und wird das Kind selbst groß ziehen. Nach ersten Kontakten hörte man sehr schnell durch dass sie ja nun gerne Unterhalt für ihr Kind hätten weil die Eltern nicht bereit sind alleine für das Kind zu zahlen (kann ich ja auch verstehen, bei aller Wut über den Egoismus der Tochter).
Jetzt meine Fragen:
Muss ich rein theoretisch auch Unterhalt für die Kindesmutter zahlen? Davon habe ich jetzt häufiger was gelesen, kann mir aber rein logisch nicht erklären warum ich jetzt sozusagen ihr Studium finanzieren sollte wenn dies vorher auch ihre Eltern gemacht haben. Zum Kindesunterhalt, bin ich überhaupt zahlungsfähig? Wenn nicht, wer kommt für den Unterhalt auf, meine Eltern, ihre Eltern, das Jugendamt?! Und falls das Jugendamt den Unterhalt bezahlt, müsste ich diesen dann zurückzahlen sobald ich Geld verdiene? Sehe mich derzeit kaum in der Lage über 200 Euro im Monat zu bezahlen, geschweige denn 770 Euro für die Mutter. Müsste ich dem Jugendamt belegen wie erfolgreich oder nicht ich mein Studium bestreite? Das heißt, sieht das Jugendamt mich nur so lange als Student an wie ich die Regelstudienzeit einhalte etc?
Fragen über Fragen, ich hoffe ihr könnt mir ein wenig weiterhelfen. Grundsätzlich geht es mir nicht darum dass das Kind keinen Unterhalt bekommen soll, natürlich ist es mir wichtig dass dem Kind eine angemessene Kindheit ermöglicht wird, aber ich mache mir halt Sorgen um mein Studium und vor allem um die Finanzen meiner Eltern (Beide selbstständig, meine Mutter verdient kaum und mein Vater relativ schwankend, müssen schon das Studium von mir und meinem Bruder bezahlen ohne Bafög, da bleibt am Monatsende so schon nichts über um sich selbst mal irgendwas zu gönnen).

Liebe Grüße,
Inception123

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38436 Beiträge, 14002x hilfreich)

Ich verkürze es mal, damit das nicht zu unübersichtlich wird.

1. Vaterschaftstest machen lassen.

2. Wenn Vater, dann Mindestkindesunterhalt sicherstellen. Achtung, das hälftige Kindergeld ist anzurechnen.

3. Für Mutterunterhalt sehe ich keinen Raum, da kein Verdienst da ist, und insoweit eine erhöhte Verpflichtung zur Erwerbstätigkeit nicht besteht.

wirdwerden

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#2
 Von 
Mio2344
Status:
Schüler
(269 Beiträge, 111x hilfreich)

Die Mutter des Kinder wird beim Jugendamt eine Beistandschaft errichten lassen, das heisst, sie bekommt einen Vorschuss, denn du dann, wenn du Einkommen hast, wieder zurückzahlen kannst. Aber bitte sei vorsichtig bei Angaben gegenüber dem Jugendamt. Natürlich wird die Mutter auch einen Titel haben wollen, damit sie ihr Geld (Kindesunterhalt) auch über einen Gerichtsvollzieher eintreiben lassen kann. Lass dich notfalls mit einem Anwalt beraten bevor du den Jugendamt Auskünfte erteilst. Nur wer leistungsfähig ist, muss auch den Unterhalt bezahlen!! Sprich alles was auf der Steuerkarte auch ersichtlich ist.

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#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Wenn ein Vater nicht leistungsfähig ist, muß er für diese Zeit auch den Unterhaltsvorschuss nicht zurückzahlen. Voraussetzung ist, dass dem Jugendamt gegenüber korrekte Angaben gemacht werden. Ansonsten lässt das JA den Unterhalt titulieren, dann laufen Schulden auf.

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#4
 Von 
Inception123
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 2x hilfreich)

Und bis zu welchem Einkommen bin ich leistungsunfähig? Ich arbeite ja in den Ferien auch schon, während des Semesters halt auch ab und zu wenn ich es schaffe.. Viel mehr kann man eigentlich nicht verlangen wenn ich mein Studium noch in die rechte Bahn bekommen möchte. Zur Zeit absolviere ich übrigens ein Praxis Semester in der Heimat, habe meine Wohnung am Studienort zwischenvermietet und bekomme von meinen Eltern keinen Unterhalt, da ich ja bei ihnen lebe und habe 400 Euro netto pro Monat zur Verfügung.. Was bedeutet korrekte Angaben machen? Was muss ich denen vom JA alles vorlegen? Ich habe nicht vor zu betrügen, sehe mich und meine Eltern nur derzeit finanziell nicht in der Lage Unterhalt aufzubringen, wenn das JA das, warum auch immer, anders sehen sollte muss ich also den Vorschuss später zurückzahlen?

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#5
 Von 
Camper2011
Status:
Schüler
(458 Beiträge, 126x hilfreich)

Da es sich um die erste Ausbildung des Kindesvaters handelt, nehme ich zumindest an, kann ihm auch kein fiktives Einkommen angerechnet werden.

Jeder hat das Recht auf eine Ausbildung. Ere muss bestimmt nicht abbrechen und ohne jeden Abschluss als Hilfsarbeiter tätig werden, sofern er sich innerhalb der Regelstudienzeit befindet.

Sollte er dann irgendwann Einkünfte haben, die KU erlauben, dann ist er verpflichtet, dies gleich mitzuteilen.

@Inception 123


Lass Dich nicht irre machen. Such einen Anwalt für Familienrecht auf und schildere Deine Situation.

lg

Robert


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#6
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo Inception123 ,


quote:
Sehe mich derzeit kaum in der Lage über 200 Euro im Monat zu bezahlen, geschweige denn 770 Euro für die Mutter.



Das Jungendamt zahlt für das Kind Unterhaltsvorschuss ca.130€ mtl.

Für die Zeit in der du nicht leistungsfähig bist, musst du den

Vorschuss nicht zurückzahlen.Nach deinen Angaben bist du m.E.

z.Z. nicht leistungsfähig.

Besteht keine Leistungsfähigkeit bekommt auch die Mutter keinen

Betreuungsunterhalt.

Die Mutter kann Elterngeld beantragen und solange sie nicht

studiert ist ALGII möglich.(sonst BAFÖG und ALGII fürs Kind.)

lg
edy

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"Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch."

-- Editiert edy am 22.11.2012 20:36

-- Editiert edy am 22.11.2012 20:36

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#7
 Von 
guest-12325.11.2012 13:09:55
Status:
Beginner
(71 Beiträge, 25x hilfreich)

quote:
nachdem ich gerüchteweise gehört hatte dass sie ein Kind bekommen haben soll und ich mich daraufhin bei ihr meldete.


Du verstehst jetzt hoffentlich, warum sich die meisten Männer da nie melden würden.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Guten Abend,

wie schon richtig geschrieben wurde, muss der Unterhaltsvorschuss nicht erstattet werden, wenn der KV noch keine abgeschlossenen Ausbildung absolviert hat.

Auch für den Betreuungsunterhalt ist hier kein Raum gegeben. Der KV ist nicht leistungsfähig, und muss daher auch keinen Betreuungsunterhalt leisten.

LG nero

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0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Inception123
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 2x hilfreich)

Guten Morgen und Dankesehr für eure aufschlussreichen Antworten.
Sobald ich leistungsunfähig bin zahlt automatisch das JA (bis zu 6 Jahre) Unterhaltsvorschuss oder kommen vorher noch meine oder ihre Eltern in Betracht?

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0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo Inception123 ,

Eltern kommen nicht in Betracht.

lg
edy

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0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Guten Morgen,

quote:
Sobald ich leistungsunfähig bin zahlt automatisch das JA (bis zu 6 Jahre) Unterhaltsvorschuss


Nee, Unterhaltsvorschuss wird unabhängig von Deiner Leistungsfähigkeit gezahlt. Nur für den Zeitraum in dem Du leistungsunfähig warst und UV gezahlt wurde, musst Du den Unterhaltsvorschuss nicht zurück zahlen.

LG nero

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0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Camper2011
Status:
Schüler
(458 Beiträge, 126x hilfreich)

Hallo Inception123

quote:
Eltern kommen nicht in Betracht.
quote:



Diese Aussage von @edy muss ich relativieren.

Die Eltern kommen unter Umständen schon in Betracht. Es sind aber sehr hohe Hürden daran geknüpft.

1. Muss die Leistungsfähigkeit aller 4 Grosselternteile überprüft werden. Es nutzt als nichts, nur von den Großeltern väterlicherseits Unterhalt zu fordern, solange das Einkommen der Großeltern mütterlicherseits nicht bekannt ist.

2. Muss eindeutig feststehen, dass die Eltern nicht leistungsfähig sind.

3. Ist sowohl der Selbstbehalt als auch der Vermögensfreibetrag bei Großeltern sehr hoch angesiedelt und Großeltern unterliegen keiner gesteigerten Erwerbspflicht.

Gesetzlich bestehen also sehr geringe Chancen, Unterhalt einzufordern. Wenn die Großeltern aber privat etwas zuschiessen wollen, spricht absolut nichts dagegen.

lg

Robert



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