Studentenunterhalt, Aufteilung zw. Vater u. Mutter

21. Juli 2013 Thema abonnieren
 Von 
intruder14
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Studentenunterhalt, Aufteilung zw. Vater u. Mutter

Hallo zusammen,
folgender Sachverhalt beschäftigt mich:
meine Tochter (20) befindet sich im Studium, sie wohnt während der Woche in einer Studenten-WG, ansonsten bei ihrer Mutter.
Ich bin voll berufstätig mit einem Einkommen von ca. 3000€ netto, die Mutter (meine geschiedene Exfrau) ist ebenfalls voll berufstätig bei einem Einkommen von ca. 1700€ netto. Das Kindergeld erhält meine Ex, auf der Steuerkarte haben wir beide einen "halben Kinderfreibetrag" eingetragen.
Ich zahle z. Zt. 466€ monatlich an meine Tochter als Unterhalt, habe aber gelesen, dass sie in etwa einen Gesamtanspruch von 670€ Unterhalt pro Monat hat, inklusive Kindergeld??
Ich habe die Befürchtung deutlich zu viel zu zahlen, und bin für Eure Tips im Vorraus schon dankbar.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5653 Beiträge, 2368x hilfreich)

Hallo intruder14,


Bedarf der Tochter 670€.Angerechnet wird das volle Kindergeld.
Also Restbedarf 402€.

Diese sind von beiden Elternteilen im Verhältnis ihrer

EK zu zahlen.

64% Vater 257€

36 % Mutter 144€

Kindergeld ( 184€)geht an Tochter.

lg
edy





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"Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch."

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#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34271 Beiträge, 17735x hilfreich)

Bedarf der Tochter 670€.Angerechnet wird das volle Kindergeld.
Also Restbedarf 402€.
Wären das nicht 486 Euro?

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5653 Beiträge, 2368x hilfreich)

Hallo muemmel,

Hast natürlich Recht.

Also 670€- 184€.

Der Rest im Verhältnis des EK jedes Elternteiles.

lg
edy

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"Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch."

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1267x hilfreich)

Guten Abend!

Wenn man wirklich von 670€ ausgeht, dann sieht der Rechenweg wie folgt aus: Einkommen als bereinigt angesehen.

KV 3.000 - 1.200 SB = 1.800
KM 1.700 - 1.200 SB = 500

KV 486 : 2.300 x 1.800 = 380€
KM 486 : 2.300 x 500 = 106€

Die Haftungsanteile können sich verschieben, wenn sich die Einkommen, durch Bereinigung oder Ermittlung des Durchschnittes, verändert.

LG nero


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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17805 Beiträge, 8092x hilfreich)

Besteht ein Titel?
Wenn ja, lohnt sich hier tatsächlich, einen Fachanwalt zu involvieren.

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