Student 26 Jahre, studiert im 11. Semester.
Kindergeld gibt es ab Oktober nicht mehr.
Student lebt im eigenen Haushalt.
Vater und Mutter leben getrennt, waren nie verheiratet.
Einkommen Vater 1.700 € netto
Einkommen Mutter 800 € netto
Müssen die Eltern noch Unterhalt zahlen? Wenn ja wie viel und bis wann?
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Studentenunterhalt - Regelstudienzeit
Hallo,
wie sieht es mit Leistungen nach Bafög aus?
Gruß
Andreas
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"Wer schlau ist, kann sich dumm stellen, anders rum geht es nicht!"
Bei dem Gehalt dürfte Unterhalt allenfalls vom Vater kommen. Und das auch nur, wenn nicht andere vorrangige Unterhaltsberechtigte da sind.
Deshalb ist die BAFÖG-Frage durchaus berechtigt. Weitere Frage: wieso studiert er denn so lange? Wie sieht die Regelstudienzeit in seinem Fach aus?
wirdwerden
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Regelstudienzeit ist abgelaufen, somit Bafög auch (sry hatte ich vergessen zu schreiben).
Keine Ahnung warum so lange studiert wird, ich schätze mal, dass das letzte Semester wiederholt werden musste.
Student ist das einzige Kind von Vater und Mutter.
Beide (Vater und Mutter) leben in neuen Partnerschaften, Partnereinkommen wird nicht mitberechnet?
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Warum sollten die Partner für das Kind aufkommen? Aber abgesehen davon, solange man weder die Regelstudienzeit kennt, noch die Gründe für die Verzögerung des Studiums, noch das bereinigte Netto-Einkommen des Vaters, solange kann man nun wirklich nicht weiter helfen.
wirdwerden
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Hallo,
da die Regelstudienzeit bereits überschritten ist, und auch kein BaföG mehr greift, scheidet eine Unterhaltspflicht der Eltern m.M.n. auch aus. Das BaföG-Ende ist Indiz genug. Eltern sind nur verpflichtet, eine zügige Erstausbildung zu finanzieren.
Das liegt hier, zumindest so, wie es geschildert wurde, nicht vor.
Der Student sollte sich einen 400 € Job suchen. Darüberhinaus muss er sich nun bzgl seiner KV kümmern, das dürften nun ca. 200 € mtl sein, also lieber etwas mehr als 400 € arbeiten.
Sollte der Student hier einwenden, dass man dies nicht schaffe, so wende ich ein: Ich habe das geschafft, so wie viele meiner Kommilitonen damals.
Vollzeitstudium und 25 -30 h Arbeit von Freitag bis Wochenende. Ich bekam weder BaföG, noch Unterhalt, hatte meine eigene Wohnung und musste KV selber zahlen. Und ich ahbe erfolgreich abgeschlossen. Hat zwar etwas länger gedauert, habe aber keine Schulden beim Bafög Amt UND kann meinen Eltern in die Augen schauen.
In diesem Sinne! Bon Chance!
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Die Eltern sind (zunächst mal) bis zum Abschluss der ersten berufsqualifizierenden Ausbildung unterhaltspflichtig.
Tatsächlich kann der Unterhaltsanspruch verwirkt werden, wenn die Ausbildung nicht ZÜGIG durchgeführt wird. Aber dazu reicht i.a. das Überschreiten der Regelstudienzeit NICHT so ohne weiteres aus.
Außerdem ist zu fragen, warum das Studium so lange dauert. Vielleicht war der Knabe krank ... oder ... oder ...
Übrigens: das Argument wie ein anderer sein Studium auf die Reihe gebracht hat, dürfte in diesem Verfahren niemanden interessieren.
-- Editiert JessieR am 28.08.2012 08:49
just my 2 cents.
Gibt ja auch genug Studenten, die mit Job und ohne Bafög ihr Studium pünktlich beenden.
BaföG läuft allerdings nur aus, wenn die Regelstudienzeit überschritten ist. Zeiten der Krankheit zählen da nicht mit.
Soll der TO sich doch nochmal äußern.
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Es gibt auch genug Studenten, die keinen Job bekommen. Und die einige Semester mehr benötigen, vielleicht wegen des Jobs oder auch ohne Job. Deshalb wird ja fein zwischen Familiebnrecht und öffentlichem REcht (BAFÖG) unterschieden.
wirdwerden
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Eben.
Deshalb schrieb ich, dass der TO sich doch nochmal äußern soll, weil man ohne die genaueren Umstände so pauschal erstmal nicht viel sagen kann.
Immerhin hatte ich das Glück ein Studium zu haben, das ich relativ frei gestalten konnte, aber Medizinstudenten können das zb nicht, und können schon deshalb nur sehr selten noch einen Job ausüben...
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Auch andere Studiengänge sind inzwischen viel mehr verschult. Also ohne freie Zeiteinteilung, Seminare teilweise noch Samstags. Und an den freien Sonntagen wollen dann alle Studis arbeiten. Ich sehs an unseren Werkstudenten. Schwierig geworden mit dem Selbstfinanzieren.
wirdwerden
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Die Frage ist nicht ob der Student arbeiten MUSS, SOLL, MÖCHTE, KANN, DARF oder WILL, die Frage war:
Müssen die Eltern noch Unterhalt zahlen? Wenn ja wie viel und bis wann?
Die Einkommensangaben waren bereits bereinigtes Einkommen.
Da beide in neuen Lebenspartnerschaften sind, wird da nicht der SB gesenkt?
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Hallo,
quote:
Da beide in neuen Lebenspartnerschaften sind, wird da nicht der SB gesenkt?
Nein, weil Du als Student nicht mehr privilegiert bist. Da spielt das keine Rolle mehr.
Im weiteren solltest Du schon mal darstellen, warum Du nach 11 Semestern noch immer im Studium steckst. Sollte es sich nicht um ein Studium der Medizien oder der Rechtswissenschaften (dann sollte Deine Frage hier aber überflüssig sein) handeln, solltest Du eigentlich mit Bachelor und Master fertig sein.
LG nero
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Zum einen bin ich kein Student, sondern der Lebenspartner eines der Unterhaltsverpflichteten. Zum anderen war die Frage klar formuliert, es sollte hier keine Rolle spielen WARUM der Student länger studiert, es sei denn es wäre unterhaltsrelevant, das ist es offensichtlich nicht.
Niemand muss sich hier offenbaren. Natürlich gibt es Studenten, die ihr Studium in der Regelstudienzeit und ohne Unterhalt und Bafög absolvieren, manche sogar noch schneller ohne auch nur Luft zu holen, jedoch der betreffende Student eben nicht. Das ist für die Eltern erst mal kein Problem, nur wollte man wissen, ob und wie lange die Unterhaltsverpflichtung gilt.
Danke für die diesbezügliche Auskunft.
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-- Editiert AltesHaus am 29.08.2012 09:22
hallo AltesHaus,
ich glaube so war das gar nicht zu verstehen, wie du es jetzt interpretiert hast.
Wenn die Gründe für das lange Studium auf Umstände zurückzuführen sind, die nicht Schuld des Studenten sind, könnte u.U. durchaus noch eine UH-Pflicht vonseiten der Eltern bestehen.
Darüberhinaus entscheidet das letztlich ein Gericht, d.h. wenn der junge Mann/die junge Frau durchaus will, kann er/sie auf PKH-Basis eine Anwalt beauftragen, um seinen/ihren Unterhalt gerichtlich durchzusetzen.
Deshalb sollte ganz in Ruhe mit allen Beteiligten darüber gesprochen werden, was nun zu tun ist, bzw wie der junge Mann/die junge Frau sich den weiteren Weg vorstellt.#
So ganz mittellos lassen, wenn wirklich kein Job möglich ist, und kein Bafög gezahlt wird, ist jetzt auch nicht so toll, und könnte u.U, dazu führen, dass das Studium abgebrochen werden muss, um den Lebensunterhalt zu verdienen.
Just my 2 cents.
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quote:
es sollte hier keine Rolle spielen WARUM der Student länger studiert, es sei denn es wäre unterhaltsrelevant, das ist es offensichtlich nicht.
Das ist es leider aber doch!
Ich habe es dir doch schon geschrieben. Grundsätzlich sind die Eltern (zunächst mal) bis zum Abschluss der ersten berufsqualifizierenden Ausbildung unterhaltspflichtig.
Das Kind muss aber die Ausbildung ZÜGIG absolvieren. Ansonsten kann der Anspruch auf Unterhalt verwirkt werden.
Dafür sind die Hürden aber recht hoch gesetzt. Ein einfaches Überschreiten der Regelstudienzeit genügt dazu i.a. wohl nicht. Es ist also genau zu untersuchen, WARUM das Studium länger dauert! Es kommt also sehr wohl darauf an, welche Gründe für die Länge der Studiendauer geltend gemacht werden.
quote:
Müssen die Eltern noch Unterhalt zahlen? Wenn ja wie viel und bis wann?
Bis wann gezahlt werden muss, ist demnach völlig offen. Es gibt Fälle, wo etwa dem Sohn eines reichen Arztes noch bis zum 30. Lebensjahr Unterhalt zugestanden wurde!
Wie viel gezahlt werden muss, ergibt sich nach dem üblichen Berechnungsschema. Hier googelst du einfach mal nach "Unterhalt für Volljährige, nicht privilegiert".
Liebe Jessie, ich glaube wir alle haben in Deinem Sinne geantwortet, aber das will ja nicht gehört werden. Hier sollen die Eltern doch zum Dukatenesel minimiert werden, so unter dem Motto: ihr müsst zahlen, warum, das geht euch nichts an. Und die Gründe, warum eben gezahlt werden soll, die gehen die Eltern durchaus was an, bzw. den Vater, weil ja nur der als Zahler in Betracht kommt. Und das auch nur, wenn nicht vorrangigere andere Unterhaltsberechtigte da sind. Und das Einkommen ist zu bereinigen. Und, der Vater kann auch Unterhalt in Form von Naturalien anbieten, also Zimmer und Ernährung. Abgesehen davon ist das Gehalt des Vaters ja nicht so wahnsinnig sexy und der Selbstbehalt ist höher als bei einem priviligierten Kind.
Bei uns sprechen die Familiengerichte etwa 2 Semester über der Regelstudienzeit noch Unterhalt zu. Wer noch länger studiert, der muss schon sehr gute Gründe hierfür haben. Ein einfaches "er ist halt etwas langsamer, braucht länger" reicht da nicht.
wirdwerden
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quote:
Zum einen bin ich kein Student, sondern der Lebenspartner eines der Unterhaltsverpflichteten.
Und jetzt?
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