Studentenunterhalt - Was geschieht ab dem 27. Lebensjahr?

27. Oktober 2006 Thema abonnieren
 Von 
NYYankee
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Studentenunterhalt - Was geschieht ab dem 27. Lebensjahr?

Hallo zusammen!
Ich stecke im Moment in einem Dilemma, die anderen Beiträge haben mir aber nicht in meinem Fall geholfen.

Der Fall ist folgender: Ich bin 25 Jahre alt und Erstsemster in BWL (Erststudium, keine Ausbildung vorher). Meine Frage bezieht sich auf mein Alter und die sich darauf beziehenden Unterhaltsbeschränkungen. Ich bin nicht Bafög-berechtigt, da mein Vater deutlich über den Satz verdient (meine Mutter verdient hingegen unterdurchschnittlich), allerdings wird er mir laut seiner Aussage bis zum 27. Lebensjahr 640€ monatlich zahlen, danach jegliche Unterstützung kappen.
Meine Eltern sind nicht geschieden, ich wohne in meiner Wohnung gemeinsam mit meiner Freundin und werde vorraussichtlich (weit) über das 27. Lebensjahr hinaus studieren (Allerdings hoffentlich innerhalb der Regelsudienzeit).
Daher kommen bei mir folgende Fragen auf:

1. Was geschieht ab dem 27. Lebensjahr? Bin ich ab diesem Jahr Bafög-berechtigt, trotz der finanziellen Lage meines Vaters? Oder ist mein Vater auf weitere Zeit unterhaltspflichtig? Wie gestaltet sich der Übergang?

2. Ich hab nicht verstanden, wie sich das Kindergeld mit dem Unterhalt verrechnet. Es soll ja anteilig vom Unterhalt abgezogen werden, dass setzt aber vorraus, dass ich das Kindergeld in voller Höhe bekomme, oder nicht? Wie ändert sich dann der Satz? Wieviel zahlt mein Vater, wieviel bekomme ich schlussendlich ausgezahlt?

Ich wäre sehr erleichtert und hochgradig erfreut, wenn mir jemand mit diesem Problem weiterhelfen könnte, denn ich bin in rechtlichen Angelegenheiten gänzlich unbewandert und bin sowieso im Moment ziemlich niedergeschlagen. :(

Mit freundlichen Grüßen,
NYYankee




4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-1035
Status:
Student
(2621 Beiträge, 485x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
NYYankee
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke erstmal für die rasche Antwort!
Bei mir kam ein später Schulabbruch, der Zivildienst und zuletzt das Abendgymnasium bis einschließlich Abitur dazwischen. Daraufhin noch ein Jahr warten, denn man kann sich zu fast allen Studienfächern (jedenfalls die für mich relevanten) nur zum Wintersemester bewerben und mein Abitur hab ich im Dezember gemacht, die Bewerbungsfrist war um (extrem ärgerlich).
Ich weiss nicht, ob dies eine längere Zahlungsdauer rechtfertigen würde.

Ich will meinen Vater nicht verklagen, obwohl er es verdient hätte, aber das ist hier nicht relevant.

Das mit dem Jobben neben dem Studium ist natürlich gesetzt, aber wie sieht es mit dem Bafög aus? Bin ich bezugsberechtigt, obwohl mein Vater über den Satz verdient? Es ist ja erst ab der Vollendung des 30. Lebensjahres elternunabhängig. Die Problematik zwischen Unterhaltsentzug und Bafög-Berechtigung erschließt sich mir nicht. Ich weiss aber gar nicht, ob das hier das richtige Forum für diese Fragestellung ist.
Wäre super, wenn mir das jemand noch beantworten oder mir diesbezüglich helfen könnte!

Gruß,
NYYankee

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9567 Beiträge, 2366x hilfreich)

Das mit dem 27. Lebensjahr ist schon richtig, allerdings ist die Zeit des Zivildienstes anzurechnen. Wenn du also 9 Monate Zivildienst gemacht hast, dann hast Du einen Unterhaltsanspruch bis zum 27. Geburtstag + 9 Monate.

Die 9 Monate kannst Du also noch auf jeden Fall bei deinem Vater geltend machen.... ;)


0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
NYYankee
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Antworten! :)

Gruß,
NYYankee

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