Vielen Dank für Ihre Antworten bereits im vornerein.
Situation: Ich bin als Student unterhaltsberechtigt. In der Lage diesen zu zahlen ist nur mein neu verheirateter leiblicher Vater. Er verdient rund 2.000 EUR Netto, seine Ehefrau rund 600 EUR. Für ihn gilt der Selbstbehalt in Höhe von 1.300 EUR. Den selben Selbstbehalt nimmt er auch abzüglich ihres Einkommens als Unterhaltspflicht für seine Ehefrau an. Nach Mangelfallrechnung teilt sich der Restbertrag dann wiederum anteilhaft zwischen ihr und mir auf.
Außer mir und seiner Ehefrau existieren keine weiteren Unterhaltsgläubiger.
Frage: Im Internet finden sich einige Ansätze für einen solchen Fall, nach dem der Familie nur knapp die Hälfte des Gesamteinkommens als notwendig berechnet wird, der Rest aber für Unterhalt zur Verfügung stünde, oder aber das Gesamteinkommen zur Hälfte auf beide Ehepartner aufgeteilt wird und sich daraus die Unterhaltszahlung ergebe.
Wie berechnet sich jedoch der Unterhalt in diesem Falle richtig?
Noch einmal vielen Dank für Ihre Hilfe.
Mit freundlichen Grüßen
Studentenunterhalt und Familienunterhalt (neue Ehe)
Guten Abend dwPL,
der Bedarf der neuen Ehefrau Deines Vaters beträgt 1.200€. Durch ihr eigenes Einkommen deckt sie diesen zur Hälfte selber. Da die Ehefrau Dir im Rang vorgeht, wäre zunächst ihr Bedarf zu decken. Da hier noch 600€ fehlen, würde sich das Einkommen des Vaters um eben diese 600€ verringern. Es verbleiben also 1.400€. Da Dein Vater Dir ggü. den bereits genannten SB von 1.300€ hat, könnte er Dir noch 100€ Unterhalt leisten.
Zitat:Er verdient rund 2.000 EUR Netto
Das sollte man schon genau wissen. Interessant auch, ob dieses Einkommen bereits bereinigt ist. Wenn nicht, verbleibt für Dich eventuell nichts mehr.
Ach so, vorrangig zum Unterhalt musst Du BAföG beantragen, welches bei der geschilderten Einkommenssituation vermutlich auch bewilligt würde.
LG nero
ich noch mal, der Bedarf der neuen Ehefrau könnte auch nur 1.040€ betragen. Das muss ich jetzt noch mal nachlesen. 1.300€ sind es aber auf keinen Fall. Dann würde ja jetzt schon keine Verteilmasse mehr verbleiben.
LG nero
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Danke für die schnelle Antwort.
In welchen Gesetztestexten und Richtlinien kann man das nachlesen? UNd wo kriegt man die aktuellen Zahlen her?
Mir ging es um den generellen Vorgang, weswegen ich nur Rundbeträge angegeben habe.
Die Rangfolge findest Du in § 1609 BGB
. Daraus ergibt sich, dass Du erst dran bist, wenn die Ehefrau ihren Bedarf gedeckt hat. Die Höhe, zum Einarbeiten empfehle ich immer noch die Düsseldorfer Tabelle, achtung die Kommentierung mitlesen, nicht nur auf die Zahlen schauen.
wirdwerden
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