Vielen Dank für Ihre Antworten bereits im vornerein.
Situation: Ich bin als Student unterhaltsberechtigt. In der Lage diesen zu zahlen ist nur mein neu verheirateter leiblicher Vater. Er verdient rund 2.000 EUR Netto, seine Ehefrau rund 600 EUR. Für ihn gilt der Selbstbehalt in Höhe von 1.300 EUR. Den selben Selbstbehalt nimmt er auch abzüglich ihres Einkommens als Unterhaltspflicht für seine Ehefrau an. Nach Mangelfallrechnung teilt sich der Restbertrag dann wiederum anteilhaft zwischen ihr und mir auf.
Außer mir und seiner Ehefrau existieren keine weiteren Unterhaltsgläubiger.
Frage: Im Internet finden sich einige Ansätze für einen solchen Fall, nach dem der Familie nur knapp die Hälfte des Gesamteinkommens als notwendig berechnet wird, der Rest aber für Unterhalt zur Verfügung stünde, oder aber das Gesamteinkommen zur Hälfte auf beide Ehepartner aufgeteilt wird und sich daraus die Unterhaltszahlung ergebe.
Wie berechnet sich jedoch der Unterhalt in diesem Falle richtig?
Noch einmal vielen Dank für Ihre Hilfe.
Mit freundlichen Grüßen