Studentin und Unterhalt?

5. Juni 2009 Thema abonnieren
 Von 
Lotta04
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Studentin und Unterhalt?

Hallo!

Obwohl es beeits einige Beiträge über das Thema Unterhalt gibt, würde ich ich freuen, wenn mir in meinem speziellen Fall jemand Hilfe geben könnte:

Ich bin 24 Jahre alt, Studentin im 4. Semester (Bachelorabschluss nächstes Jahr im Juli) , gehe einer geringfügigen Beschäftigung nach, bei der ich durschnittlich 380 Euro Gehalt bekomme, ich bin familienversichert und wohne zusammen mit meinem Vater in dem Haus meiner Oma. Wir bilden also eine Bedarfsgemeinschaft, da wir einen gemeinsamen Haushalt betreiben.

Mein Vater verdient genug, damit ich nicht Bafög berechtigt bin. (ca. 2300Euro Brutto)

Meine Mutter hat selber kein eigenes Einkommen, sondern einen Haufen "angeheirateter" Schulden durch ihren neuen Ehemann.

Nun das Problem:
seit etwa drei Jahren herrscht ein bitterer Streit zwischen der Freundin meines Vaters und mir, die zwar nicht bei uns im Haushalt gemeldet ist, aber einen Großteil der Woche bei uns verbringt.
Letzte Woche eskalierte die Situation und mein Vater bat mich quasi auszuziehen, wenn ich mich nicht anpassen kann. Zudem soll ich nun, mich an den Nebenkosten beteiligen (Miete zahlt er keine an meine Oma), da ich einmal am Tag dusche (in seinen Augen unnötig) und zweimal in der Woche Wäsche wasche.

Ich würde gerne ausziehen, da ich bereits in psychotherapeutischer Behandlung bin aufgrund des "Mobbings".

Ich denke ich habe eine sehr schlechte Ausgangslage aufgrund meines Alters und des fast fertigen Erststudiums.
Gibt es trotzdem die Möglichkeit Unterstützung von meinem Vater zu verlangen (Unterhalt) oder würde meine Situation für einen Härtefallantrag beim Wohngeld ausreichen?

Über Antworten wäre ich allen sehr dankbar!!!
Lieben Gruß,
Lotta

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Haselstrauch
Status:
Student
(2477 Beiträge, 388x hilfreich)

Hallo Lotta,

ist das Studium deine erste berufliche Ausbildung?

Wenn ein Unterhaltsanspruch besteht, dann gegenüber BEIDEN Elternteilen.

Ob die "angeheirateten" Schulden deiner Mutter auf ihr Einkommen mindernd anrechenbar wären, lässt sich von hier aus nicht beurteilen. Zumindest dein Vater wäre bei seinen Einkünften leistungsfähig und da er mit einem Auszug einverstanden wäre, gegebenenfalls auch leistungspflichtig.


Grüße

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#2
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3868 Beiträge, 471x hilfreich)

Hi Lotta,

wenn es deine Erstausbildung ist und du die zügig durchlaufen hast sind dir beide Eltern zu Unterhalt verpflichtet. Der Bedaf liegt für ein einvernehmlich nicht mehr im Elternhaus lebendes Kind bei 640 €. Sämtliche Einnahmen werden darauf angerechnet, so dass sich für dich noch ein Anspruch von 640 -380 -164 (Kindergeld) = 96 € ergeben würde.

Meinst du nicht, dass du mit deinen Eltern reden und sie um den Betrag bitten kannst.

Grüße

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#3
 Von 
Haselstrauch
Status:
Student
(2477 Beiträge, 388x hilfreich)

Hallo mikkian,

als Studentin ist die TE nicht verpflichtet zu arbeiten, zumindest ein Teil ihrer Einkünfte blieben anrechnungsfrei (klick)

Abseits davon wäre ein einvernehmlicher Weg mit den Eltern natürlich die für alle Beteiligten günstigste Variante.

Unabhängig davon, ob nun noch ein Anspruch besteht.


Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3868 Beiträge, 471x hilfreich)

Sorry, Lotta,

das ist mir durchgerutscht. Hasel hat natürlich Recht.

Hasel, danke für die Richtigstellung!

Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Lotta04
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für eure Antworten!

Wenn ich das also alles richtig gerechnet habe, steht mir ja doch etwas zu.

Die Frage ist jetzt nur ob es das auch dann noch tut, wenn ich mein Bachelor-Studium abgeschlossen und ich meinen Master machen will?

Und damit ich es richtig verstehe: von dem Unterhalt muss ich dann doch auch meine Studiengebühren bezahlen, oder?

Lieben Dank,
Lotta :-)

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3868 Beiträge, 471x hilfreich)

Hi Lotta,

ich würde die genannten Daten mal als Basis für ein Gespräch mit den Eltern nehmen. Im Sinne einer einvernehmlichen und gütlichen Einigung.

Gehört das Master noch zur Erstausbildung? Ich glaube, da streiten sich die Geister, ob die Eltern das noch unterstützen müssen, oder ob es eine Weiterbildung ist.

Für mich würde auch da gelten, mit den Eltern zu reden. Informieren musst du sie so oder so über deine Pläne.

Grüße

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