Studienbeginn - Unterhalt einklagen

23. September 2009 Thema abonnieren
 Von 
K.C.
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Studienbeginn - Unterhalt einklagen

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich werde demnächst mein Studium an der Universität in Trier beginnen. Parallel dazu werde ich mit meiner Freundin zusammen ziehen und deswegen werde ich und auch sie BAföG beantragen.
Wenn mein leiblicher Vater mit dem ich kein Kontakt habe den Unterhalt bezahlt (den er noch nie bezahlt hat) wäre es logischerweise so, dass ich dann am Schluss weniger zurück bezahlen muss und deswegen möchte ich mir meinen Unterhalt einklagen.

Die Sachlage ist so:
Meine Eltern sind getrennt seit ich 1,5 war (heute bin ich 19) und meine Mutter ist seit ich ca 2.5 war mit meinem jetzigen Stiefvater zusammen und ca seit ich 4 war mit diesem auch verheiratet. Das Sorgerecht für mich besitzt meiner Kenntnis nach nur meine Mutter. Mein Stiefvater bezieht Rente und meine Mutter geht eine geringfügigen Tätigkeit nach.
Mein Vater hatte nach der Trennung den Kontakt abgebrochen und auch nie Unterhalt bezahlt. Da er schnell weit weg gezogen ist (nach Dresden, wir wohnen im Saarland) ist der Kontakt gänzlich abgebrochen. Gearbeitet hat er laut Aussagen meiner Mutter nie viel und sie denkt eher nicht, dass er seitdem einer ständigen Arbeit nachgekommen ist. Inzwischen ist er nach eigenen Angaben "selbständig" (ob da alles konform ist und auf gut Deutsch Hand und Fuß hat wage ich zu bezweifeln) im Bereich der Bauarbeit und geht deswegen laut eigener Angaben einer Tätigkeit nach. Außerdem kamen schon öfters Briefe laut denen er nach geänderten Regeln oder nach neuer Arbeit mehr Geld bezahlen müsse (ich glaube es war so das er ein bischen mehr als den Mindestsatz bezahlen müsse) was er aber nie gemacht hat. Weiterhin hat er inzwischen auch mit seiner aktuellen Lebensgefährtin (ich weiß nicht ob verheiratet oder nicht) wieder 3 Kinder.

Meine Fragen lauten nun:
-Habe ich überhaupt einen Anspruch auf Unterhalt?
-Falls ich Anspruch habe kann ich den zurückliegenden Unterhalt einfordern (es kam nie Unterhalt und es wurde auch nie Unterhaltsausgleich oä. an meine Mutter gezahlt)?
-An welches Gericht muss ich mich wenden (1. allgemein und 2. muss ich da irgendwas beachten da er inzwischen in einem anderen Bundesland wohnt)?
-Wie gehe ich da allgemein am besten vor?
-Fallen bei einer Klage die Kosten des Gerichts oder des Anwalts auf mich (ich habe selbst kein festes einkommen und nie gehabt da ich ja bis jetzt mein Abitur gemacht habe und danach anfange zu studieren) an?

Vielen dank für ihre Mühe
Mit freundlichen Grüßen
K. C.

-----------------
""

-- Editiert am 23.09.2009 22:03

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo,

also, wenn ich das richtig deute, bestand und besteht kein Titel?

Dann:

quote:
Falls ich Anspruch habe kann ich den zurückliegenden Unterhalt einfordern


Nein.
Besteht ein Titel, war er bis zur Volljährigkeit begrenzt? Und was hat deine Mutter bzw. nach Volljährigkeit du diesbzgl. unternommen?

quote:
Habe ich überhaupt einen Anspruch auf Unterhalt?


Anspruch hast du mit Sicherheit. Und zwar gegenüber beiden Elternteilen.
Leistungsfähigkeit vorausgesetzt.
DIE aber scheint nicht gegegen. Weder bei deiner Mutter, noch bei deinem Vater. Deine minderjährigen Halbgeschwister, ggf. auch die dazugehörende Mutter würden vorrangig bedient.

quote:
Wie gehe ich da allgemein am besten vor?


Bafög beantragen. Dies würde eh unterhaltsmindernd auf deinen Bedarf angerechnet.

Schau mal hier:

quote:
An welches Gericht muss ich mich wenden


Das Jugendamt kann kostenlos für dich tätig werden. Oder aber du beantragst beim Amtsgericht einen Beratungsschein. Kostet ca. 10€ für deinen Erstbesuch beim Anwalt.

quote:
Fallen bei einer Klage die Kosten des Gerichts oder des Anwalts auf mich


U.U. ja. Wenn du verlierst.

Grüßle

-----------------
""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

-- Editiert am 23.09.2009 22:44

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