Studium Unterhalt bei Vermögen von Kind über 5000€

12. August 2020 Thema abonnieren
 Von 
InvisibleOs
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Studium Unterhalt bei Vermögen von Kind über 5000€

Hallo,

soweit ich weiß, haben Kinder kein Recht auf Unterhalt beim Studium, solange sie ein eigenes Vermögen über 5000€ haben. Meine frage dazu lautet: Wenn eine Person vor dem Studium ein größeres Vermögen hatte, zum Anfang des Studiums dann aber nicht mehr, ist sie dann unterhaltsberechtigt? Ich setze voraus, dass das Vermögen nicht absichtlich nur zu diesem Zweck reduziert wurde.

Vielen Dank für Eure Antworten!

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32153 Beiträge, 5653x hilfreich)

Warum machst du neue Beiträge zum gleichen Thema auf?

Zitat (von InvisibleOs):
kein Recht auf Unterhalt beim Studium,
Nicht so. Es kommt drauf an. Auf den Einzelfall.

Zitat (von InvisibleOs):
ist sie dann unterhaltsberechtigt?
Ja, aber.
Der von dir geschilderte Einzelfall ist kein Standardfall, wo die Antwort JA oder NEIN lautet.
Dass die Eltern ihrem studierenden Kind zu Unterhalt verpflichtet sind, ist schon geklärt. Nur die Art, wie sie diesen leisten würden/wollen, ist dir nicht recht. Darüber gibt es nun Differenzen.

Das hat also mit dem 5k-Notgroschen nichts zu tun.
Deine Eltern würden dir vermutlich auch dann nur den Naturalunterhalt leisten wollen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47610 Beiträge, 16828x hilfreich)

Zitat:
Ich setze voraus, dass das Vermögen nicht absichtlich nur zu diesem Zweck reduziert wurde.


Und wie ist das Vermögen bei einem 18-jährigen abhanden gekommen?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
smogman
Status:
Student
(2796 Beiträge, 919x hilfreich)

Es gibt beim Unterhalt auch keinen 5k Euro Schonbetrag. Wie schon Anami schrieb, sind diese Entscheidungen immer Einzelfälle, bei denen die Beteiligten sich entweder einigen oder, wenn sie keine Einigung finden können, sich unter Moderation eines Richters im Gerichtssaal einigen oder, wenn auch das nicht funktioniert, ein Richter eine Entscheidung trifft.

Wenn die Eltern nach Offenlegung des (vermutlich eh schon bekannten) Vermögens keine Vermögensanrechnung einfordern, ist die Sache damit erledigt.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.846 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.220 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen