Hallo,
soweit ich weiß, haben Kinder kein Recht auf Unterhalt beim Studium, solange sie ein eigenes Vermögen über 5000€ haben. Meine frage dazu lautet: Wenn eine Person vor dem Studium ein größeres Vermögen hatte, zum Anfang des Studiums dann aber nicht mehr, ist sie dann unterhaltsberechtigt? Ich setze voraus, dass das Vermögen nicht absichtlich nur zu diesem Zweck reduziert wurde.
Vielen Dank für Eure Antworten!
Studium Unterhalt bei Vermögen von Kind über 5000€
12. August 2020
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Frage vom 12. August 2020 | 18:53
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
Studium Unterhalt bei Vermögen von Kind über 5000€
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#1
Antwort vom 12. August 2020 | 19:21
Von
Status: Unbeschreiblich (32153 Beiträge, 5653x hilfreich)
Warum machst du neue Beiträge zum gleichen Thema auf?
Nicht so. Es kommt drauf an. Auf den Einzelfall.Zitatkein Recht auf Unterhalt beim Studium, :
Ja, aber.Zitatist sie dann unterhaltsberechtigt? :
Der von dir geschilderte Einzelfall ist kein Standardfall, wo die Antwort JA oder NEIN lautet.
Dass die Eltern ihrem studierenden Kind zu Unterhalt verpflichtet sind, ist schon geklärt. Nur die Art, wie sie diesen leisten würden/wollen, ist dir nicht recht. Darüber gibt es nun Differenzen.
Das hat also mit dem 5k-Notgroschen nichts zu tun.
Deine Eltern würden dir vermutlich auch dann nur den Naturalunterhalt leisten wollen.
#2
Antwort vom 12. August 2020 | 23:22
Von
Status: Unbeschreiblich (47610 Beiträge, 16828x hilfreich)
Zitat:Ich setze voraus, dass das Vermögen nicht absichtlich nur zu diesem Zweck reduziert wurde.
Und wie ist das Vermögen bei einem 18-jährigen abhanden gekommen?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 13. August 2020 | 08:15
Von
Status: Student (2796 Beiträge, 919x hilfreich)
Es gibt beim Unterhalt auch keinen 5k Euro Schonbetrag. Wie schon Anami schrieb, sind diese Entscheidungen immer Einzelfälle, bei denen die Beteiligten sich entweder einigen oder, wenn sie keine Einigung finden können, sich unter Moderation eines Richters im Gerichtssaal einigen oder, wenn auch das nicht funktioniert, ein Richter eine Entscheidung trifft.
Wenn die Eltern nach Offenlegung des (vermutlich eh schon bekannten) Vermögens keine Vermögensanrechnung einfordern, ist die Sache damit erledigt.
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