Hallo eine Freundin von mir hat einen Unterhaltstitel (Vollstreckbare Ausfertigung) gegenüber dem Vater ihrer Tochter
in diesem Titel steht das der Vater zur Zahlung des Unterhalts verpflichtet ist, im voraus zum 9. eines jeden Monats
er zahlt 146% des Regelbetrages, der jeweiligen Altersstufe abzüglich des hälftigen Kindergeldes
Grundlage ist hier ein Einkommen der Einkommensgruppe 6 der Düsseldorfertabelle
ist der Betrag den der Vater nun zahlt mit 292€ richtig?
das Kind ist nun 17Jahre alt
wäre toll wenn uns hier jemand helfen könnte oder zumindest aufzeigen kann wie das berechnet wird
denn wir nehmen an das
377+47%-82€ einen Betrag von 342€ ergibt
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"THX"
Tabelle und Titel
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
--- editiert vom Admin
er zahlte bis vor einem Monat 348€
Der Titel ist aus dem Jahre 2000
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"THX"
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Hi,
was steht genau im Titel drin? Hat der KV weitere Unterhaltsverpflichtungen? Aus welchem Grund zahlt er jetzt weniger?
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"LG KuschelbaerR
Geld verdirbt nicht den Charakter, sondern bringt das wahre Gesicht zum Vorschein"
der oben genannte Wortlaut steht drin....
"Der Beklagte zahlt für seine Tochter..., zu Händen der KM 146% des Regelbetrages der jeweiligen Altersstufe, zum 9. eines jeden Monats im voraus abzüglich des hälftigen Kindergeldes.
Der Zahlbetrag ist derzeit 494,-DM Vergleichsgrundlage ist ein Einkommen der Einkommensgruppe 6 der Düsseldorfertabelle"
Das ganze aus dem Jahre 2000
seit der Euroumstellung umgerechnet auf Euro und ab der Altersgruppe 3 waren es monatlich 348€
es gab keine neue Berechnung keine neuen Gerichtstermine keine Abänderungen des Titels
mit einem mal zahlt er ohne jegliche vorherige Ankündigung 292,-€
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"THX"
Die 292 Euro sind aber meiner Meinung nacvh korrekt. Da hat er wohl vorher zu viel gezahlt!
--- editiert vom Admin
eine Begründung gibt es nicht....
und die Änderung zum Kindergeld ist ja auch nicht erst zum April gewesen
meine Freundin wollte nun erst einmal herausfinden wie hoch der zu zahlende Betrag ist um entsprechent handeln zu können
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"THX"
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