Tabelle und Titel

6. April 2009 Thema abonnieren
 Von 
please_help
Status:
Schüler
(195 Beiträge, 10x hilfreich)
Tabelle und Titel

Hallo eine Freundin von mir hat einen Unterhaltstitel (Vollstreckbare Ausfertigung) gegenüber dem Vater ihrer Tochter

in diesem Titel steht das der Vater zur Zahlung des Unterhalts verpflichtet ist, im voraus zum 9. eines jeden Monats

er zahlt 146% des Regelbetrages, der jeweiligen Altersstufe abzüglich des hälftigen Kindergeldes

Grundlage ist hier ein Einkommen der Einkommensgruppe 6 der Düsseldorfertabelle

ist der Betrag den der Vater nun zahlt mit 292€ richtig?

das Kind ist nun 17Jahre alt

wäre toll wenn uns hier jemand helfen könnte oder zumindest aufzeigen kann wie das berechnet wird

denn wir nehmen an das
377+47%-82€ einen Betrag von 342€ ergibt


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"THX"

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7 Antworten
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#1
 Von 
guest123-2344
Status:
Schüler
(469 Beiträge, 101x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
please_help
Status:
Schüler
(195 Beiträge, 10x hilfreich)

er zahlte bis vor einem Monat 348€
Der Titel ist aus dem Jahre 2000

-----------------
"THX"

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#3
 Von 
KuschelbaerR
Status:
Student
(2162 Beiträge, 279x hilfreich)

Hi,
was steht genau im Titel drin? Hat der KV weitere Unterhaltsverpflichtungen? Aus welchem Grund zahlt er jetzt weniger?

-----------------
"LG KuschelbaerR

Geld verdirbt nicht den Charakter, sondern bringt das wahre Gesicht zum Vorschein"

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#4
 Von 
please_help
Status:
Schüler
(195 Beiträge, 10x hilfreich)

der oben genannte Wortlaut steht drin....

"Der Beklagte zahlt für seine Tochter..., zu Händen der KM 146% des Regelbetrages der jeweiligen Altersstufe, zum 9. eines jeden Monats im voraus abzüglich des hälftigen Kindergeldes.
Der Zahlbetrag ist derzeit 494,-DM Vergleichsgrundlage ist ein Einkommen der Einkommensgruppe 6 der Düsseldorfertabelle"

Das ganze aus dem Jahre 2000

seit der Euroumstellung umgerechnet auf Euro und ab der Altersgruppe 3 waren es monatlich 348€

es gab keine neue Berechnung keine neuen Gerichtstermine keine Abänderungen des Titels

mit einem mal zahlt er ohne jegliche vorherige Ankündigung 292,-€

-----------------
"THX"

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
anonym_0405
Status:
Praktikant
(800 Beiträge, 254x hilfreich)

Die 292 Euro sind aber meiner Meinung nacvh korrekt. Da hat er wohl vorher zu viel gezahlt!

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#6
 Von 
guest123-2344
Status:
Schüler
(469 Beiträge, 101x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
please_help
Status:
Schüler
(195 Beiträge, 10x hilfreich)

eine Begründung gibt es nicht....

und die Änderung zum Kindergeld ist ja auch nicht erst zum April gewesen

meine Freundin wollte nun erst einmal herausfinden wie hoch der zu zahlende Betrag ist um entsprechent handeln zu können

-----------------
"THX"

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