Tagesgeldkonto vor Volljährigkeit leerräumen?

6. August 2018 Thema abonnieren
 Von 
go497049-23
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Tagesgeldkonto vor Volljährigkeit leerräumen?

Hallo zusammen,

Ich werde im September volljährig und habe deswegen momentan Zoff mit meinen Eltern. Es geht darum, dass ich ab Oktober ein FSJ mache und um dahin zu kommen ein Auto kaufen möchte. Mein Vater unterstützt dies jedoch nicht, meint ich sollte Bahn fahren und mir das Auto meines Bruders teilen, also mal mit ÖPNV dahinkommen, mal nicht. Da ich jedoch im Einsatz beim Rettungsdienst arbeiten werde, halte ich den ÖPNV für ausgeschlossen, ausserdem will ich mir den Luxus eines eigenen Autos auch aus anderen Gründen gönnen. Man muss dazu sagen, dass die Arbeitstelle in einer benachbarten Stadt ist, etwa 25-30km Strassenweg entfernt.
Um zu verhindern, dass ich mir ein eigenes Auto anschaffe und unterhalte (meine Eltern würden nichts davon bezahlen), möchte er mir das Tagesgeldkonto, wo Kommunionsgelder und regelmäßige Zahlungen meiner Oma (die waren früher auf einem Sparbuch, dieses wurde aber aufgelöst und der angesammelte Betrag von meinem Vater, der die Finanzen meiner Oma mitverwaltet, auf mein Tagesgeldkonto überwiesen) drauf sind. Wir sprechen hier von knapp über 2000€. Meine Eltern selber haben auf dieses Konto kein Geld eingezahlt, was von ihnen stammt! Zusätzlich habe ich noch Eigenkapital in Form meines Motorrads, das ich noch verkaufen wollte und halt auch ins Auto und die Nebenkosten stecken wollte. Das habe ich komplett selber finanziert. Jedoch reichen diese etwa ~2800€ Erlös vom Motorrad nicht aus, um meinen Autowunsch umzusetzen.

Welche Möglichkeiten hat mein Vater, wenn er davon spricht, nun zu verhindern, dass ich an mein Tagesgeldkonto herankomme? So wie ich das sehe, ist die einzige Option für ihn, das Konto noch vor meinem 18. leerzuräumen und den Betrag irgendwo anders zu deponieren (mein Vater verdient sehr gutes Geld und braucht/möchte den Betrag nicht für sich selber ausgeben), sodass ich das Geld also erst zu irgendeinem späterem Zeitpunkt als meiner Volljährigkeit bekomme. Meine Frage nun: darf er das? In der Vergangenheit hat er mir bereits zweimal Beträge insgesamt in Höhe von 800€ überwiesen, dies entspricht in etwa den Kommunionsgeldern, davon habe ich zum größten Teil meine Haftpflichtversicherung fürs Motorrad bezahlt. Somit sind es schliesslich nicht seine Schenkungen, sondern nur die seiner Mutter, die noch auf dem Konto sind, auch wenn die im Regelfall immer nach seiner Pfeife tanzt. Achso, meine Mutter würde sich auch nicht gegen meinen Vater stellen, wenn er solche Pläne hat, nimmt meine Mutter das einfach so hin.
Habe ich also die Möglichkeit, ihn - sollte er das ganze durchziehen und ich nächsten Monat mit meinen neu erhaltenen Zugangsdaten fürs Konto in der Kontoübersicht ein leeres Konto bzw. zum Teil geleertes Konto entdecken - zu verklagen auf Schadensersatz oder es ihm zumindest anzudrohen?
Vielen Dank für eure Hilfe schon mal!

-- Editiert von go497049-23 am 06.08.2018 13:58

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,

Ist das Konto auf den Namen der Eltern oder au deinen Namen ausgestellt ?

hast du selbst Zugang zum Konto?

edy

Signatur:

Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Zuckerberg
Status:
Lehrling
(1909 Beiträge, 1138x hilfreich)

Zitat:
die waren früher auf einem Sparbuch, dieses wurde aber aufgelöst und der angesammelte Betrag von meinem Vater, der die Finanzen meiner Oma mitverwaltet, auf mein Tagesgeldkonto überwiesen
Auf wessen Namen lief das Sparbuch? Auf wessen Namen läuft das Tagesgeldkonto?

Zitat:
es ihm zumindest anzudrohen?
Drohen kann man immer. Das Problem sind ganz unabhängig von der Rechtslage bezüglich des gesparten Geldes die möglichen Reaktionen des Vaters. Dieser kann Sie mehr oder weniger von heute auf Morgen rausschmeißen. Dass Sie während des FSJ unterhaltsberechtigt wären, kann zweifelhaft sein. Und auchmit Unterhaltsberechtigung ist es nicht unbedingt einfach, als FSJ-Teilnehmer eine Wohnung anzumieten... geschweige denn zu bezahlen.

Insbesondere auch die anschließenden Jahre der Ausbildung oder des Studiums könnten zur finanzielle Durststrecke werden. Das könnte angenehmer werden, wenn man einen (offenbar gut verdienenden) Vater hat, demman keine Klage angedroht hat, als wenn man einen Vater hat, von demman auch den (gesetzlichen Mindest-)Unterhalt einklagen muss und ansonsten keinerlei Unterstützung schuldet.

Sie riskieren hier den Bruch mit Ihren Eltern. Wie groß dieses Risiko ist und ob es das wert ist, müssen Sie selber beurteilen.

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
go497313-67
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von edy):
Hallo,

Ist das Konto auf den Namen der Eltern oder au deinen Namen ausgestellt ?

hast du selbst Zugang zum Konto?

edy


Das Konto läuft auf meinen Namen. Ist ein Extra-Konto bei der ING-DiBa.
Ich selber habe noch keinen Zugriff aufs Konto - den bekommt man dann ab 18 bei der DiBa mit neuen Zugriffsdaten per Post, so wie ich das verstehe.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
go497313-67
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Zuckerberg):
Zitat:
die waren früher auf einem Sparbuch, dieses wurde aber aufgelöst und der angesammelte Betrag von meinem Vater, der die Finanzen meiner Oma mitverwaltet, auf mein Tagesgeldkonto überwiesen
Auf wessen Namen lief das Sparbuch? Auf wessen Namen läuft das Tagesgeldkonto?


Das Konto läuft wie gesagt auf mich & bei dem ehemaligen Sparbuch kann ich nur mutmaßen. Da es auch welche für meine Geschwister gab, gehe ich davon aus, dass sie jeweils auch auf unsere Namen ausgestellt waren.

Zitat:
Zitat:
es ihm zumindest anzudrohen?
Drohen kann man immer. Das Problem sind ganz unabhängig von der Rechtslage bezüglich des gesparten Geldes die möglichen Reaktionen des Vaters. Dieser kann Sie mehr oder weniger von heute auf Morgen rausschmeißen. Dass Sie während des FSJ unterhaltsberechtigt wären, kann zweifelhaft sein. Und auchmit Unterhaltsberechtigung ist es nicht unbedingt einfach, als FSJ-Teilnehmer eine Wohnung anzumieten... geschweige denn zu bezahlen.

Insbesondere auch die anschließenden Jahre der Ausbildung oder des Studiums könnten zur finanzielle Durststrecke werden. Das könnte angenehmer werden, wenn man einen (offenbar gut verdienenden) Vater hat, demman keine Klage angedroht hat, als wenn man einen Vater hat, von demman auch den (gesetzlichen Mindest-)Unterhalt einklagen muss und ansonsten keinerlei Unterstützung schuldet.

Sie riskieren hier den Bruch mit Ihren Eltern. Wie groß dieses Risiko ist und ob es das wert ist, müssen Sie selber beurteilen.


Das ist ja schon richtig. Wichtig für mich ist momentan, Gewissheit zu bekommen, dass der Schritt, den mein Vater plant, nicht rechtens ist. Das würde ich ihm dann so versuchen, zu vermitteln. Sobald ich volljährig bin, kann ich ja immer noch versuchen, den Betrag von ihm einzufordern.

-- Editiert von go497313-67 am 10.08.2018 03:22

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Steckus
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Da beide Eltern das Sorgerecht für Sie haben ( davon gehe ich mal aus), müssen sich eigentlich beide einig sein, was mit dem Konto vor dem 18. Geburtstag passiert.
Es kommt aber auch darauf an, wie das Konto angelegt wurde. Es gibt ein sogenanntes "Und-" oder "Oder-Konto". Soll heißen, das wenn es ein "Undkonto" ist, müssen beide Elternteile/Sorgeberechtigten die Auflösung beantragen. Bei einem "Oder-Konto" halt nur einer der beiden.
Ich würde dies bei der Bank erfragen bzw. einen schriftliche Eingabe machen mit dem Hinweis das evtl. beide Elternteile einwilligen müssen um das Konto zu plündern.

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