Hallo
angenommen Person A hat 2 Kinder A1 und A2
beide gehen zur Tagesmutter
Tagesmutter wird vom Jugendamt ja bezuschusst.
Kind A1 hat einen Kitaplatz bekommen kurzfristig, sodass die Kündigungsfrist bei Tagesmutter ( Person B) nicht glatt überläuft.
also muss Person A, 3 Monate (dauer der kündigungsfrist)
Die Tagesmutter bezahlen, jedoch entfällt der Zuschuss vom Jugendamt, sodass plötzlich ein 4 stelliger betrag pro monat fällig wird für Kind A1 welches ja zur Kita geht aber Person B bzw Jugendamt noch bezahlt werden muss.
Ist das so richtig und rechtens?
Tagesmutterzuschuss Jugendamt
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?



Wer zahlt die Kita ? Wie begründet das Jugendamt nicht Nichtzahlung? War ein Wechsel dem Jugendamt bekannt?
ZitatWer zahlt die Kita ? Wie begründet das Jugendamt nicht Nichtzahlung? War ein Wechsel dem Jugendamt bekannt? :
Also die Tagesmutter wird von Person A gezahlt
200 € Person A und den rest das Jugendamt ( Zuschuss)
Die Kita ( Person C) wird auch anteillig von A Bezahlt und ein gewisser zuschuss vom Jugendamt
Der wechsel von A1 (Kind) ist dem Jugendamt bekannt, jedoch muss die Kündigungsfrist eingehalten werden.
und Der Zuschuss von A1 entfällt jetzt nicht mehr auf Person B sondern auf den Kindergarten ( Person C)
somit muss Person B den zeitrum der Kündigungsfrist bezahlt werden
-- Editiert von User am 21. Januar 2023 11:11
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Das scheint so korrekt zu sein
Wäre es denn nicht möglich gewesen, den Kindergartenplatz erst zu einem späteren Zeitpunkt anzunehmen?
ZitatWäre es denn nicht möglich gewesen, den Kindergartenplatz erst zu einem späteren Zeitpunkt anzunehmen? :
Leider Nein Person A bzw A1 standen 2 Jahre auf der Warteliste und haben jetzt einen bekommen
Das Problem ist doch, dass das Jugendamt Fremdbetreuung bezuschusst, nicht aber vertragliche Verpflichtungen, die durch Überschneidungen vorkommen. Ich fürchte, das wirst Du alleine bezahlen müssen.
wirdwerden
Vielleicht könnt ihr euch ja mit der Tagesmutter einigen und sie findet schnell ein Nachfolgekind.
Dass die Tagesmutter plötzlich die gesamten Platzkosten in Rechnung stellen kann, weil ihr die Zuschüsse des Jugendamtes wegfallen, müsste sich zumindest mal aus dem Vertrag ergeben. Letztlich hat die Tagesmutter die entsprechenden Sachkosten für das fehlende Kind aber auch überhaupt nicht oder nur noch teilweise, sodass eine derartige Abrechnung in voller Höhe selbst bei vertraglicher Regelung fragwürdig erscheint.
Das Vorhandensein eines Kita-Platzes kann ggf. auch ein außerordentlicher Kündigungsgrund sein, wenn die Tagesmutter vom Jugendamt finanziert wird.
Auch die Aufnahmemöglichkeit für ein anderes Kind (und die Auslastung dürfte überall gen 100% tendieren) könnte ein außerordentlicher Kündigungsgrund sein.
Erst mal in den Betreuungsvertrag und die örtliche Satzung hineinschauen um den rechtlichen Rahmen zu finden.
Und dann mal mit der Tagesmutter reden, ob sie nicht sofortigen Ersatz parat hat.
Also Jugendamt sagte Sie sind raus
. Die Ansprüche von den 1020€ stellt Person B weil vertraglich so geregelt
person A hats aber geschafft das kind A1 erst zum 1.4 in die Kita geht und somit nurnoch 1x 1020€ bezahlt werden müssen
im Vertrag ist ein Kita platz auch kein außergewöhnlicher Kündigungsgrund und eine nachbesetzung des Platzes ist erst ab 1.7 geplant bzw gebucht oder bestellt also kein ersatzkind per sofort verfügbar
danke für die hilfe
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