Taschengeld- Sachforderungen einer Volljährigen

27. Februar 2010 Thema abonnieren
 Von 
mama66
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Taschengeld- Sachforderungen einer Volljährigen

Hallo ,
meine 19 jährige Tochter macht z.Zt. eine schulische Ausbildung zur Erzieherin. Sie lebt bei uns.Allerdings in einer seperaten 2 Zimmer- Dachgeschosswohnung (mit Küche , Bad usw. ), die wir finanzieren. Nebenbei arbeitet sie und Verdient ca. 150 Euro montl.Zusätzlich erhält sie 212 Euro Bafög. Das ganze Geld behält sie für sich. Wir zahlen Fahrkarte , Schulsachen usw.Jetzt ist sie der Meinung das sie zusätzlich anrecht auf Taschengeld und Kleidergeld hat (will das auch einklagen) da wir ja schliesslich das Kindergeld bekommen.Ihr Unterhaltspflichtger " Vater " entzieht sich seit je her seiner Unterhaltspflicht. Mein Verdienst liegt bei ca. 600 Euro montl. Zu unserer Familie gehört noch mein Mann ( der auch noch Unterhalt für seine 2 Kinder zahlt) und ein 5 jährger Sohn. Über eine Antwort würde ich mich freuen weil das ganze sehr nervenzährend ist.
Danke !!!!!

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2467x hilfreich)

Das Kind hat einen Unterhaltsanspruch bis zum Ende der ersten Ausbildung. Ihr Bafög wäre hohen wenn du kein Kindergeld bekommen würdest, steht ihr also zu.
Jedoch zieht man davon die Miete, Fahrkarte und was sonst ab.

Biete Ihr doch ein Bett in der Wohnung an und vermiete die DG Wohnung, dann hast du doch Geld :-)

K.


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"Ich schreibe ohne Sinn und Verstand - na und !"

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#2
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

Lustig, das Kind...

Sag ihr doch, dass du ihr die 184,- zahlst und im Gegenzug Miete + Strom verlangst. Der Kühlschrank ist natürlich auch aus dem Programm gestrichen. Ebenso hat sie ihre Fahrkarte und alles andere selber zu tragen. Und dann würde ich es drauf ankommen lassen. Kleine Voraussage? Sie klagt nicht.

Abgesehen liegst du unter dem Selbstbehalt und bist damit nicht leistungsfähig.



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"gruß azrael"



-- Editiert am 27.02.2010 18:04

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#3
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2467x hilfreich)

quote:
Abgesehen liegst du unter dem Selbstbehalt und bist damit nicht leistungsfähig.


Wobei der Überschuss aus Kindergeld abzüglich daraus bezahlten Auswendungen schon ihr gehört.

K.

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"Ich schreibe ohne Sinn und Verstand - na und !"

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#4
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

Meinst du wirklich, da bleibt bei 184,- abzüglich Miete, Strom, Fahrkarte, Schulsachen und was sonst noch bezahlt wurde, noch was über???

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"gruß azrael"

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#5
 Von 
mama66
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo k,
es geht hier nicht um Unterhalt sondern um Taschengeld und Kleiderkosten die sie zu den 360 Euro die sie montl. für sich hat noch von mir verlangt. Taschengeld ist meiner Meinung nach eine freiwillige Leistung.

Mama66

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#6
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo,

ich schließe mich meinen Vorrednern an.

quote:
Jetzt ist sie der Meinung das sie zusätzlich anrecht auf Taschengeld und Kleidergeld hat (will das auch einklagen)


Na, dann soll sie mal...

quote:
.Ihr Unterhaltspflichtger " Vater " entzieht sich seit je her seiner Unterhaltspflicht.


Wär er denn leistungsfähig?

Grüßle

Zitat:
es geht hier nicht um Unterhalt sondern um Taschengeld und Kleiderkosten


Ist beides im Unterhalt inbegriffen.

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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

-- Editiert am 27.02.2010 18:20

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#7
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2467x hilfreich)

quote:
s geht hier nicht um Unterhalt sondern um Taschengeld und Kleiderkosten

Meist du es ist wichtig wie man das nennt. Wohnt die Tochter nicht zu hause bekommt Sie "Unterhalt", wohnt sie zuhause Essen und Trinken, Kleidung und....

K.

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"Ich schreibe ohne Sinn und Verstand - na und !"

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