Hallo ,
meine 19 jährige Tochter macht z.Zt. eine schulische Ausbildung zur Erzieherin. Sie lebt bei uns.Allerdings in einer seperaten 2 Zimmer- Dachgeschosswohnung (mit Küche , Bad usw. ), die wir finanzieren. Nebenbei arbeitet sie und Verdient ca. 150 Euro montl.Zusätzlich erhält sie 212 Euro Bafög. Das ganze Geld behält sie für sich. Wir zahlen Fahrkarte , Schulsachen usw.Jetzt ist sie der Meinung das sie zusätzlich anrecht auf Taschengeld und Kleidergeld hat (will das auch einklagen) da wir ja schliesslich das Kindergeld bekommen.Ihr Unterhaltspflichtger " Vater " entzieht sich seit je her seiner Unterhaltspflicht. Mein Verdienst liegt bei ca. 600 Euro montl. Zu unserer Familie gehört noch mein Mann ( der auch noch Unterhalt für seine 2 Kinder zahlt) und ein 5 jährger Sohn. Über eine Antwort würde ich mich freuen weil das ganze sehr nervenzährend ist.
Danke !!!!!
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Taschengeld- Sachforderungen einer Volljährigen
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Das Kind hat einen Unterhaltsanspruch bis zum Ende der ersten Ausbildung. Ihr Bafög wäre hohen wenn du kein Kindergeld bekommen würdest, steht ihr also zu.
Jedoch zieht man davon die Miete, Fahrkarte und was sonst ab.
Biete Ihr doch ein Bett in der Wohnung an und vermiete die DG Wohnung, dann hast du doch Geld :-)
K.
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"Ich schreibe ohne Sinn und Verstand - na und !"
Lustig, das Kind...
Sag ihr doch, dass du ihr die 184,- zahlst und im Gegenzug Miete + Strom verlangst. Der Kühlschrank ist natürlich auch aus dem Programm gestrichen. Ebenso hat sie ihre Fahrkarte und alles andere selber zu tragen. Und dann würde ich es drauf ankommen lassen. Kleine Voraussage? Sie klagt nicht.
Abgesehen liegst du unter dem Selbstbehalt und bist damit nicht leistungsfähig.
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"gruß azrael"
-- Editiert am 27.02.2010 18:04
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quote:
Abgesehen liegst du unter dem Selbstbehalt und bist damit nicht leistungsfähig.
Wobei der Überschuss aus Kindergeld abzüglich daraus bezahlten Auswendungen schon ihr gehört.
K.
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"Ich schreibe ohne Sinn und Verstand - na und !"
Meinst du wirklich, da bleibt bei 184,- abzüglich Miete, Strom, Fahrkarte, Schulsachen und was sonst noch bezahlt wurde, noch was über???
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"gruß azrael"
Hallo k,
es geht hier nicht um Unterhalt sondern um Taschengeld und Kleiderkosten die sie zu den 360 Euro die sie montl. für sich hat noch von mir verlangt. Taschengeld ist meiner Meinung nach eine freiwillige Leistung.
Mama66
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Hallo,
ich schließe mich meinen Vorrednern an.
quote:
Jetzt ist sie der Meinung das sie zusätzlich anrecht auf Taschengeld und Kleidergeld hat (will das auch einklagen)
Na, dann soll sie mal...
quote:
.Ihr Unterhaltspflichtger " Vater " entzieht sich seit je her seiner Unterhaltspflicht.
Wär er denn leistungsfähig?
Grüßle
Zitat:es geht hier nicht um Unterhalt sondern um Taschengeld und Kleiderkosten
Ist beides im Unterhalt inbegriffen.
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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""
-- Editiert am 27.02.2010 18:20
quote:
s geht hier nicht um Unterhalt sondern um Taschengeld und Kleiderkosten
Meist du es ist wichtig wie man das nennt. Wohnt die Tochter nicht zu hause bekommt Sie "Unterhalt", wohnt sie zuhause Essen und Trinken, Kleidung und....
K.
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"Ich schreibe ohne Sinn und Verstand - na und !"
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