Taschengeld auf KU anrechenbar?

26. Februar 2009 Thema abonnieren
 Von 
Tirchara
Status:
Schüler
(165 Beiträge, 10x hilfreich)
Taschengeld auf KU anrechenbar?

hallo,

kind (15j lebt beim KV) bekommt jeden monat 30€ taschengeld von den großeltern.
da die KM nicht einsieht arbeiten zugehen und unterhalt zuzahlen, kommt es jetzt zur klage. KV hat heute einen brief des RA der KM erhalten, in dem steht,

1. das das taschengeld den unterhalt mindert
2. das vormögen der kindes (ca. 5000€ auf einem sparbuch) voll auf den unterhalt angerechnet wird (dachte das ginge nur bei zinsen)
stimmt das?
der KV hat schon seine RA angerufen, die aber die woche urlaub hat. vielleicht weis jemand von euch etwas genaueres.

danke
tirchara


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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo Tirchara,

versuchen kann mans ja mal...
1. Taschengeld nie und nimmer!
2. Zinsen ja, nicht der Vermögensstamm.

Grüßle

-----------------
""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

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#2
 Von 
KuschelbaerR
Status:
Student
(2162 Beiträge, 279x hilfreich)

Hi,

von welchen Großeltern kommt das Taschengeld?

Frag das nur weil ich einen Fall kenne, in dem das Taschengeld, welches die Großeltern des barunterhaltspflichtigen Elternteils (dort war es der Vater) an das Kind zahlten, durchaus unterhaltsmindernd gewertet wurde. Das Taschengeld betrug etwa 1/4 des zu zahlenden Unterhalts und als es zum Gerichtsverfahren kam, legte der KV ein Schreiben der Großeltern vor, dass dieses Taschengeld dem Willen der Großeltern entsprechend eine Teilzahlung des Unterhalts darstellt. Die Großeltern wollten damit ihren Sohn finanziell entlasten. Berufen wurde sich dabei auf die Leitlinien der OLG, wo u.a. drinsteht:

quote:
8.
Freiwillige Zuwendungen Dritter
Freiwillige Leistungen Dritter (z.B. Geldleistungen, mietfreies Wohnen) sind kein Einkommen,
[color=blue]es sei denn, dass die Anrechnung dem Willen des Dritten entspricht[/color] .


Sollte das Taschengeld also in diesem Fall von den Großeltern der KM gezahlt werden, wäre unter Umständen mit Ähnlichem zu rechnen.

Beim Vermögen sehe ich das genauso wie Loddar, die Zinsen aus dem Vermögensstamm ja, das Vermögen selbst definitiv nein.

-----------------
"LG KuschelbaerR

Geld verdirbt nicht den Charakter, sondern bringt das wahre Gesicht zum Vorschein"

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#3
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hey Kuschel,

erinnere ich mich richtig und das Kind in deinem Fall war volljährig?

Ich jedenfalls bleib bei meiner Meinung: Keine Anrechnung bei Minderjährigen.

Grüßle

-----------------
""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
KuschelbaerR
Status:
Student
(2162 Beiträge, 279x hilfreich)

Hallo Loddar,
ja, das Kind war damals volljährig.

Ich sag ja auch nicht, dass ich diese Vorgehensweise bei Minderjährigen billige, nur sollte sich der TE darauf einstellen können, was kommen kann und sich entsprechend darauf vorbereiten. Man weiß ja auch nie, wie Richter ticken. :grins:
Muss mich allerdings zu meinem ersten Beitrag berichtigen - als Teilzahlung des Unterhalts kann es nicht deklariert werden, weil das Kind noch minderjährig ist und der Unterhalt demnach auf das Konto des Vaters, nicht direkt an das Kind zu zahlen ist.

Sollte es den OLG-Leitlinien entsprechend mit einer Verfügung der Großeltern als Einkommen gewertet werden, dann eh nur hälftig, da minderjährig, also maximal 15 € im Monat.

Sollte das Taschengeld von den Eltern des KV kommen, dann wird sowas wohl eh nicht zur Debatte stehen.


Übrigens: Hab hier aktuell einen Fall, in dem der Vater keinen Unterhalt zahlt, obwohl Titel vorliegt. Seine Großeltern (nicht Eltern!) aber zahlen für ihn monatlich 100 € direkt an die KM, als Unterhalt für das Kind in Vertretung für den KV.
Gut die KM gibt sich hier damit zufrieden, sie meint eben lieber die 100 € jeden Monat sicher haben als gar nichts. Sollte es hier mal zum Streit kommen, denke ich, dass in diesem Fall die Richter das als Unterhaltszahlung anerkennen würden - nur geht hier eben auch das Geld auf das Konto der KM und nicht an das Kind, insofern unterscheidet sich dieser Fall von dem des TE.

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"LG KuschelbaerR

Geld verdirbt nicht den Charakter, sondern bringt das wahre Gesicht zum Vorschein"

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#5
 Von 
Tirchara
Status:
Schüler
(165 Beiträge, 10x hilfreich)

hallo,

danke für die antworten.

das taschengeld wird von den eltern des KV gezahlt. die großeltern zahlen jedem ihrer enkel ein taschengeld.
ich werde jetzt den KV anrufen und es ihm erzählen.

gruß

tirchara

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
KuschelbaerR
Status:
Student
(2162 Beiträge, 279x hilfreich)

Na dann gibts ja keine Probleme, ich glaub ja nicht, dass die Eltern des KV diesem und den Enkeln in den Rücken fallen wollen. ;)

Dann dürfte beide oben vom gegnerischen Anwalt angesprochenen Punkte reines Wunschdenken der KM und ihres Anwalts sein - nur der Anwalt sollte es eigentlich besser wissen.

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"LG KuschelbaerR

Geld verdirbt nicht den Charakter, sondern bringt das wahre Gesicht zum Vorschein"

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12319.03.2009 11:33:02
Status:
Schüler
(177 Beiträge, 11x hilfreich)

Wie ich sie hasse, diese Pitbull-Anwälte. Wer hat die blos auf die Menschheit losgelassen...

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