Teilnahme am Leben der Kinder außerhalb des Besuchsprotokolls Jugendamt

4. Dezember 2022 Thema abonnieren
 Von 
bauerb
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 1x hilfreich)
Teilnahme am Leben der Kinder außerhalb des Besuchsprotokolls Jugendamt

Hallo zusammen,

ich möchte gerne wissen, ob ich an der Geburtstagsparty meines Sohnes in der Kita teilnehmen darf?

Meine Frau und ich befinden uns im Trennungsjahr. Bei Gericht haben wir uns darauf geeinigt, dass sie das alleinige Recht hat, zu bestimmen, wo die Kinder leben, obwohl wir beide das gemeinsame Sorgerecht haben.
Um ein Druckmittel für die Scheidung zu bekommen, reichte sie eine Klage wegen sexueller Belästigung gegen mich ein, und um mich zu bestrafen, beantragte sie Schutzanordnung, um mich aus dem Leben der Kinder zu verbannen. Die Anordnungen wurden abgelehnt. Daraufhin schaltete sich das Jugendamt ein, und derzeit habe ich einmal pro Woche Besuchsrecht unter Aufsicht in den Räumlichkeiten des Jugendamtes.
Ich bin nicht sicher, was mit der Beschwerde wegen sexueller Belästigung geschehen wird, da ich nie darüber informiert wurde. Das ist bereits 3 Monate her. Ich weiß es nur, weil sie das in den Anordnungen angegeben hat, und die Polizei klopfte am Tag nach ihrer Einlieferung an meine Tür und sagte, ich solle keinen Kontakt zu ihr aufnehmen.

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12329.10.2023 19:00:48
Status:
Praktikant
(662 Beiträge, 72x hilfreich)

Ich persönlich würde, da einem eine Kontaktaufnahme zur Frau untersagt wurde, nicht zur Feier in die Kita gehen, auch um dem Kind eine unschöne Szene nicht zuzumuten.

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38481 Beiträge, 14013x hilfreich)

Ihr befindet Euch offensichtlich in der heißen Trennungsphase. Bleibt zu hoffen, dass diese schnell abgearbeitet ist, im Interesse der Kinder. Ich weiß nicht, ob es da taktisch so wahnsinnig geschickt ist, an dieser Geburtstagsparty teilzunehmen. Ich würde dann jedenfalls dringend davon abraten, wenn die Kindsmutter dran teilnimmt. Der "Rat" der Polizei, ist ja nicht vom Himmel gefallen.

Abgesehen davon, Kinder sind ja nicht blöd. Die bekommen die Spannungen zwischen den Eltern doch mit. Glaubst Du wirklich ernsthaft, das Kind kann seine Geburtstagsparty echt feiern, wenn da beide Elternteile anwesend sind? Willst Du dem Kind diese Party vermasseln?

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32278 Beiträge, 5676x hilfreich)

Zitat (von bauerb):
ich möchte gerne wissen, ob ich an der Geburtstagsparty meines Sohnes in der Kita teilnehmen darf?
Vermutlich nicht, weil die Kindsmutter, das JA und die Kita das nicht erlauben würden. Dein nächstes Problem wäre vorprogrammiert.
Zitat (von bauerb):
dass sie das alleinige Recht hat, zu bestimmen, wo die Kinder leben, obwohl wir beide das gemeinsame Sorgerecht haben.
Den Unterschied zwischen Aufenthaltsbestimmungsrecht/ABR und gemeinsamem Sorgerecht hast du schon herausgefunden?
Zitat (von bauerb):
und derzeit habe ich einmal pro Woche Besuchsrecht unter Aufsicht in den Räumlichkeiten des Jugendamtes.
Das ist wohl das Umgangsrecht mit den Kindern. Hat nichts mit den beiden anderen Rechten zu tun. Du hast derzeit nicht das Recht, am Leben der Kinder teilzunehmen.
Meine Empfehlung: Halte dich strikt an diese Einigung zum Umgang mit deinem Kind im JA.

-- Editiert von User am 4. Dezember 2022 15:39

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Zuckerberg
Status:
Lehrling
(1909 Beiträge, 1138x hilfreich)

Zitat:
ich möchte gerne wissen, ob ich an der Geburtstagsparty meines Sohnes in der Kita teilnehmen darf?
Sind Sie denn hierzu eingeladen? Ich gehe immer nur auf Partys, zu denen ich eingeladen wurde.

Mindestvoraussetzung für Ihre Teilnahme wäre, dass Sie den Segen des Hausherrn hierfür haben. Wenn die Kita Sie nicht vor Ort haben will, dann ist das so. Wenn sich hier Problme abzeichnen, dann gibt es sicherheitshalber ebenhalt ganz einfach gar keine Party.

Meinen Kenntnissen nach ist es sowieso nicht üblich, dass Eltern an solchen "Partys" in der Kita teilnehmen. Das wird kurz das Kind (im Kreise der anderen Kinder und der Betreuer) geehrt. Vielleicht wird ein Lied gesungen und Kuchen gegessen. Das war es dann. Wollten Sie dort stundenlang ausgelassen mit den anderen Kindern zur Mittagszeit tanzen und Topfschlagen spielen?

Meiner Meinung nach wäre es ganz einfach klug, wenn Sie von diesem Vorhaben Abstand nehmen.

Zitat:
Die Anordnungen wurden abgelehnt.
Mit welcher Begründung? Was ist mit einem Hauptsacheverfahren?

Zitat:
Ich bin nicht sicher, was mit der Beschwerde wegen sexueller Belästigung geschehen wird
Was meinen Sie mit "Beschwerde"? Wie genau sah der Vorwurf eigentlich aus?

Zitat:
derzeit habe ich einmal pro Woche Besuchsrecht unter Aufsicht in den Räumlichkeiten des Jugendamtes.
Wer hat das entschieden?

Zitat:
die Polizei klopfte am Tag nach ihrer Einlieferung an meine Tür und sagte, ich solle keinen Kontakt zu ihr aufnehmen.
Um die Verbindlichkeit, die Dauer und die Reichweite dieser "Anordnung" zu beurteilen, müsste man wissen, was genau die Polizei gesagt hatte und wann dies geschah. Sprechen Sie hierauf Ihren Rechtsanwalt an.

Zitat:
Um ein Druckmittel für die Scheidung zu bekommen
Wieso benötigt die Frau hierfür ein Druckmittel?

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
bauerb
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 1x hilfreich)

Wow, so viele sinnvolle Antworten. Dankeschön
Ich denke, dass ich diese Idee, in die Kita zu gehen, nicht weiter verfolgen werde. Es ist ein furchtbares Gefühl, nicht einmal am Leben der Kinder teilnehmen zu können. Diese Woche hat die Mutter gesagt, dass das Kind krank ist, also gab es nicht einmal meinen begleiteten Besuch.

Zitat:
"Ihr befindet Euch offensichtlich in der heißen Trennungsphase."

Ja, definitiv.

Zitat:
„Das ist wohl das Umgangsrecht mit den Kindern. Hat nichts mit den beiden anderen Rechten zu tun. Du hast derzeit nicht das Recht, am Leben der Kinder teilzunehmen."

Ok verstanden : (

Zitat:
"Sind Sie denn hierzu eingeladen? Ich gehe immer nur auf Partys, zu denen ich eingeladen wurde."

Die Mutter wird mir höchstwahrscheinlich sagen, dass ich das JA fragen soll. Dass sie keine Entscheidungsbefugnis hat.

Zitat:
"Mit welcher Begründung? Was ist mit einem Hauptsacheverfahren?"

Es gab nur einen Gerichtstermin, und wir wurden an das JA verwiesen. Die Richterin sagte, dass die von der Mutter vorgebrachten Argumente sie nicht überzeugten. Und dass diese einstweiligen Verfügungen nur für ernste Situationen gedacht seien. Das überrascht mich nicht, denn es war ein Haufen fast paranoider Aussagen, von denen jeder normale Mensch sagen konnte, dass sie höchstwahrscheinlich nicht wahr sind.

Zitat:
„Was meinen Sie mit "Beschwerde"? Wie genau sah der Vorwurf eigentlich aus?"

Sie ging zur Polizei und erstattete mindestens 2 Beschwerden. Ich kenne den genauen Inhalt nicht, da ich nie eine Benachrichtigung darüber erhalten habe. Aber wie sie mir später in einem Telefongespräch erzählte, behauptet sie, dass ich ihr einmal beim Verlassen des Hauses mit beiden Händen an den Kopf gefasst habe, um ihr einen Abschiedskuss zu geben. Sie erstattete auch eine Anzeige wegen "Bedrohungen". Der Inhalt dieser Beschwerde scheint zu sein, dass ich gesagt habe: "Wir werden besser miteinander reden, wenn deine Mutter uns verlässt". Sie hält dies für eine Drohung, sie zu vergewaltigen, und hat Angst. Offensichtlich wollte ich unsere privaten Beziehungsprobleme nicht vor meiner Schwiegermutter besprechen.

Zitat:
"derzeit habe ich einmal pro Woche Besuchsrecht unter Aufsicht in den Räumlichkeiten des Jugendamtes. „
"Wer hat das entschieden? "


Bei der Gerichtsverhandlung riet mir mein Anwalt, die Papiere zu unterschreiben, die das Eingreifen des JA erlauben. Dann beschloss das JA den überwachten Besuch für einen Zeitraum von 6 Monaten, bis es verstehen kann, was vor sich geht. Aber ich hatte das Gefühl, dass es eine völlig voreingenommene Entscheidung war und dass die Fallmanagerin von der Darstellung der Mutter überzeugt war. Das JA kennt keine Details und kümmert sich auch nicht um sie. Und es ist auch nicht an der Wahrheit interessiert. Es wurde nur darüber informiert, dass es eine Anzeige bei der Polizei gab.

Zitat:
„Um ein Druckmittel für die Scheidung zu bekommen"
"Wieso benötigt die Frau hierfür ein Druckmittel?"

Ich bin mir nicht sicher. Ich vermute, weil ich immer ein guter Vater war, das Kind mich liebte und zu mir rannte, wenn ich nach Hause kam, ich mich an den Kosten beteiligte, gab es nie Argumente, um mir das Sorgerecht zu entziehen. Die Mutter brauchte also ein paar Lügen, um ihre Argumente zu untermauern.
Offensichtlich bin ich nicht der Ehemann, den sie idealisiert hat, vor allem wenn ich ihren und der Schwiegermutter unsinnigen Forderungen nicht nachkomme.

-- Editiert von User am 4. Dezember 2022 20:43

-- Editiert von User am 4. Dezember 2022 20:44

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7250 Beiträge, 1526x hilfreich)

Ich würde der Kita, Ihrem Kind und den anderen Kids ersparen an der Feier teilzunehmen. Selbst wenn die Kita zustimmt, bei dem Vorwurf sexueller Belästigung macht Ihre Frau daraus noch was viel schlimmeres.....

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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