Teilungsversteigerung --> Aufhebung der Gemeinschaft

8. September 2007 Thema abonnieren
 Von 
StarFish76
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Teilungsversteigerung --> Aufhebung der Gemeinschaft

Hi Leute, hab hier das Forum über google gefunden...anscheinend habt ihr ja ne ganze menge Ahnung von einer Teilungsversteigerung ***schleim**** und könntet mir evtl. einige fragen beantworten... :???:
hier mal ein paar Fakten
ich möchte an einer Teilungsversteigerung teilnehmen, Zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft (was ich tun muss und was ich brauche ... Sicherheitsleistung etc. hab ich schon gegoogelt) und ich habe eigentlich gedacht, dass ich z.B. wenn ich das objekt mit 80% des verkehrswertes ersteigere, dass ich "nur" diese summe zahle und damit hat sich es, bis ich hier das mit der Grundschuld gelesen habe
also hier mal einige fragen:
- es ist ein Reihenhaus aber als Eigentumswohnug einegtragen
- wenn das verfahren nur von einem der noch Eigentümer eingeleitet wurde, ersteigert man dann nur seinen anteil???
- was ist eigentlich die Grundschuld (ob es eine gibt weiß ich net)
- kann mein Gebot abgelehnt werden? (auch wenn ich 71 % des VW biete)
- wer darf mein Angebot ablehnen? (ich gehe davon aus, das es sich um ein EX Ehepaar handelt)
- folgendes Beispiel Verkehrswert 100.000€; ich ersteigere mit 80.000€; Grundschuld (was immer es ist) beträgt 110.000€; und bekomme den Zuschlag wie viel brauche ich jetzt eigentlich an Geld??? 80.000 und damit FERTIG oder 80k für die ex Eigentümer UND 30k umd die Grundschuld abzulösen ODER noch Schlimmer 80k für die ex Eigentümer UND 110k um die Grundschuld abzulösen also GESAMT 190.000€ ???
- wie denn nun ??? :bang:
also falls einer mal ein bissel zeit über hat für einen Informatiker der NULL Ahnung von Amtsgerichtsversteigerungen hat dann bitte HILFE

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
henriette68
Status:
Praktikant
(975 Beiträge, 109x hilfreich)

:forum:

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Haselstrauch
Status:
Student
(2477 Beiträge, 388x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest123-1542
Status:
Bachelor
(3084 Beiträge, 577x hilfreich)

Ob man bei einer Teilungsversteigung zum Zwecke der Aufhebung einer Gemeinschaft auf ein 'Schnäppchen' hoffen kann, ist fraglich, da es sich hier um eine freiwillige Versteigerung handelt und die Parteien sich vermutlich gegenseitig in die Höhe treiben und eigentlich nicht gewollt ist, dass das Objekt in fremde Hände fällt.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
armesocke
Status:
Praktikant
(866 Beiträge, 71x hilfreich)

Es verbleibt keine Restschuld des neuen Erwerbers der Bank gegenüber und man erwirbt natürlich 100% des Hauses.


PS: Am besten erst mal aus *Spass* einige Termine ansehen.

;)


-- Editiert von armesocke am 08.09.2007 17:09:21

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
StarFish76
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

THX an alle...das hilft mir schon weiter... :rock:
ich wusste nicht genau in welches Thema ich meine Frage stellen sollte...also habe ich es hier gemacht...danke für den hinweis...ich werde die Frage auch dort reinkopieren wo es auch hingehört...

und es ist mir schon klar, dass es ein gewisses Risiko besteht, dass das Expaar sich gegenseitig in die pfanne hauen will aber vielleicht wollen ja beide ein schlussstrich ziehen und ein neues leben anfangen...wer weiß vielleicht habe ich ja auch mal GLÜCK ?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
alster990
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo an alle,ich habe ein kleines Problem.Meine Frau ist aus dem gemeinsam finanzierten ,noch in der Zinstilgung befindlichen Haus ausgezogen und will jetzt dieses durch eine Teilungsversteigerung veräußern.Obwohl ich seit über einem Jahr alle finanziellen Verpflichtungen gegenüber den Banken allein bestreite und diese noch bis ins Jahr 2030 laufen,da ich das Haus behalten möchte.Sie hat also seit über einem Jahr keine Verpflichtungen das Haus betreffend mehr,obwohl Sie in den Kreditverträgen steht.Das Haus ist noch so hoch belastet,das selbst bei einer Versteigerung riesige Schulden für beide bleiben werden.
Wie kann ich der Teilungsversteigerung entgegenwirken ?

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Haselstrauch
Status:
Student
(2477 Beiträge, 388x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
ARTiger
Status:
Student
(2429 Beiträge, 213x hilfreich)

Guten Morgen!

Ich unterstelle einmal die Absicht der Ehefrau, schnell Unterhalt zu erhalten.

Die Teilungsversteigerung ist der denkbar schlechteste Weg, um an Unterhalt zu kommen.
Es steht zu befürchten, dass eine nicht unerheblich Summe als Restschuld verbleibt.
Diese Restschuld wäre als Privatdarlehen, mit ungünstigeren Tilgungszinsen behaftet und die Laufzeit wäre erheblich kürzer.
Die Folge wäre eine verminderte Leistungsfähigkeit des TE, wegen hoher Anrechnungsbeträge aus genannten Verbindlichkeiten.

Nach meiner Kenntnis ist die Teilungsversteigerung nicht sogleich durchführbar, sondern erst nach der Scheidung.
Man möge mich diesebezüglich korrigieren.
Bis dahin sollte versucht werden entweder das Haus auf dem normalem Verkaufsweg zu veräußern oder die Zeit nutzen die Ehefrau bei deren Jobsuche zu unterstützen, wenn die Aufnahme einer Tätigkeit ohnehin in näherer Zukunft zu billigen wäre.

Liebe Grüße!


0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Haselstrauch
Status:
Student
(2477 Beiträge, 388x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.980 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen