Teilungsversteigerung Immobilie - Barrierefreier Wohnraum bedroht

6. November 2018 Thema abonnieren
 Von 
Dooyoo_71
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Teilungsversteigerung Immobilie - Barrierefreier Wohnraum bedroht

Die besagte Immobile (Einfamilienhaus) wurde 1999 nach meinem Unfall mit daraus resultierender Querschnittlähmung durch meine Eltern erworben. Ich bin seitdem auf die Nutzung eines Rollstuhls angewiesen. Es erfolgte zu meiner Entlassung aus der Reha ein nachträglicher barrierefreier Anbau. Dieser Wohnraum ist zum Teil mit Mitteln aus der Pflegekasse, zum Teil aus der Zahlung meiner Unfallversicherung finanziert worden.

Im Grundbuch sind mein Vater und meine Mutter jeweils zur Hälfte als Eigentümer eingetragen.

Meine Eltern sind seit 2011 getrennt und seit 2013 geschieden. Eine Scheidungsfolgevereinbarung wurde von meinen Eltern seitdem nicht getroffen, es wurde lediglich der Versorgungsausgleich durchgeführt.

Nach dem Auszug meines Vaters haben meine Mutter und ich gemeinsam die Bedienung (Tilgung) der Immobilienfinanzierung in Eigenleistung sichergestellt. Jetzt steht für Januar 2019 die Anschlussfinanzierung an.

Jetzt ist uns bekannt geworden, dass mein Vater nun die Teilungsversteigerung des Hauses beim Gericht beantragt hat. Durch die Versteigerung würde ich meinen barrierefreien Wohnraum (3 Zimmer, Küche, Bad) verlieren.

Bedingt durch meine Behinderung kann ich mir eine barrierefreie Wohnung aus eigenen Mitteln nicht leisten.

Hat meine Mutter irgendeine Möglichkeit, mit der Begründung der geschilderten Situation eine einstweilige Einstellung des Verfahrens gemäß § 180 Absatz 3 Zwangsversteigerungsgesetz zu beantragen/erwirken?

Ich danke im Voraus und freue mich auf eine Antwort.

-- Editiert von Dooyoo_71 am 06.11.2018 15:52

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38461 Beiträge, 14007x hilfreich)

Ist in so Fällen immer schwierig, da etwas voraus zu sagen. Da es durchaus behindertengerechte Wohnungen gibt, dürfte nur die Behinderung eigentlich kein Grund sein, hier eine Versteigerung zu verhindern. Was mich wundert, das ist, dass seinerzeit Dein Recht auf die Wohnung nicht grundrechtlich abgesichert worden ist. Bist Du Dir da ganz sicher?

So, abgsehen davon ist mir die Lage nicht ganz klar. Du und die Mutter, Ihr habt den Kredit getilgt. Richtig? Habt Ihr auch eine Nutzungsentschädigung an den Vater gezahlt? Denn immerhin gehört ihm ja die Hälfte des Hauses. Und - Teilungsversteigerungen fallen ja nicht vom Himmel. Da gibt es mit Sicherheit Schriftverkehr. Die Mutter weiss Bescheid.

Welche Optionen gibt es? Zunächst einmal kann die Mutter sich ja auch um den Erwerb der zweiten Haushälfte bemühen, oder evtl. auch Du. Wäre mit der Bank zu klären. Auch, was die Motivation des Vaters ist, das kannst Du als Sohn wahrscheinlich am ehesten klären. Sollte er wieder einen Kreditvertrag unterschreiben und hatte dann Angst vor der schuldrechtlichen Haftung? Oder will er selbst einziehen, den Anteil der Mutter preiswert erwerben? Würde er selbst gerne einziehen, müsstest Du dann raus? Das sind so meine Ansatzpunkte. Die sind erst einmal zu klären.

Und Deine Mutter sollte zumindest Dir gegenüber endlich mal mit offenen Karten spielen.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47622 Beiträge, 16832x hilfreich)

Ihr solltet einen auf Teilungsversteigerungen spezialisierten Anwalt einschalten.

Es lauern in so einer Situation zahlreiche Fallstricke und die meisten normalen Anwälte kennen sich sich mit den Spezialitäten des Teilungsversteigerungsrechtes nicht aus.

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