Teilungsversteigerung - Kann man sowas auch ohne Anwalt machen oder wäre das zu riskant?

30. August 2005 Thema abonnieren
 Von 
JORI
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Teilungsversteigerung - Kann man sowas auch ohne Anwalt machen oder wäre das zu riskant?

Hallo,
meine Ex-Lebensgefährtin und ich können uns nicht über die Auteilungs des gemeinsamen Hauses einigen. Mein Abpfindungsangebot lehnt sie als zu niedrig ab, ich bin aber nicht in der Lage mehr zu bezahlen. Da ich das Haus aber gerne erhalten (behalten) möchte, ich habe einfach zuviel da reingesteckt, überlege ich mir den Weg der Teilungsversteigerung zu gehen. Hier habe ich einige Fragen:

1. Kann man sowas auch ohne Anwalt machen oder wäre das zu riskant?

2. Wie hoch würde das Mindestgebot aussehen, wenn bei einem Verkehrswert von ca. 210.000€ noch eine Hypothek von 172.000€ besteht? Es macht fast keinen Sinn, wenn die Teilungsversteigerung teurer wird, als wenn ich sie auszahle.

3. Welche Kosten (Wertgutachten, Gerichtskosten,...) kämen da auf mich zu und müsste ich die alleine tragen?

4. Wie lange zieht sich sowas hin?

Vielen Dank im Vorraus

-- Editiert von jori am 30.08.2005 12:19:24

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Susi5
Status:
Beginner
(70 Beiträge, 8x hilfreich)

Hallo Jori,

ich führe gerade eine Teilungsversteigerung durch. Einen interessanten und sehr ausführlichen Link unter www.dr-kogel.de.

An Gerichts- und Gutachterkosten habe ich bisher etwas über 2000 € bezahlt. Diese Kosten mußt du auch allein übernehmen, denn du stellst ja den Antrag. Das Ganze dauert ziemlich lange, mit 1,5 Jahren mußt du schon rechnen.

Ohne Anwalt? Würde ich persönlich nicht machen, da mir die Erfahrung in der Sache fehlt.

Grüße

Susi5

-----------------
"Susi"

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#2
 Von 
klaus dreyer
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 7x hilfreich)

Hallo Jori,

zu Deinen Fragen:

1. Du kannst das problemlos ohne Anwalt machen, wenn Du bereit bist, Dich in die Sache selbst etwas hineinzuarbeiten (Literaturstudium, Internet, ...). Die meisten Anwälte können Dir sowieso nicht vernünftig helfen, weil sie von Teilungsversteigerungen keine Ahnung haben (kommt in der Praxis für einen Anwalt sehr selten vor und ist ein sehr entlegenes Gebiet). Einen Anwalt zu finden, der wirklich was davon versteht, ist sehr schwer. Meistens machen es die Familienrechtler mit, aber ohne wirkliche Ahnung von der Materie.

2. Ich würde Dir gern die voraussichtliche Höhe des geringsten Gebots ausrechnen, geht aber leider anhand Deiner Angaben nicht, dazu müsste ich das Grundbuch sehen. Aber Du kannst es auch selbst ausrechnen: Eine Anleitung dazu findest Du hier: www.teilungsversteigerung.net/ablauf%20teilungsversteigerung.html

3. Zur Höhe der Kosten findest Du auch Angaben in dem obigen link. Als Antragsteller müsstest Du diese Kosten im Wege des Kostenvorschusses zunächst vorstrecken. Später entnimmt das Gericht die Kosten dem Erlös und Du bekommst Deinen Vorschuss zurück (natürlich nur, wenn es einen Erlös gibt).

4. Ca. 1 bis 1,5 Jahre


-----------------
"siehe dazu auch www.teilungsversteigerung.net "

-- Editiert von klaus dreyer am 03.05.2008 18:17:54

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#3
 Von 
ojosc
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 1x hilfreich)

hallo zusammen.
habe zwar keine antwort aber ich
habe auch eine frage. geschiedene ehefrau ist 1$ mitbesitzerin des in der ehe erworbene haus. aktueller schuldenstand 125000€ gemeinsame schulden. sie bezieht für die drei kinder unterhalt und hat das armenrecht. bekommt sie, wenn sie eine teileversteigerung beantragt prozesskostenhilfe???

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#4
 Von 
ojosc
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 1x hilfreich)

nachtrag. sie ist 1/4 mitbesitzerin

gruß
ojosc

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#5
 Von 
Haselstrauch
Status:
Student
(2477 Beiträge, 387x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#6
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3868 Beiträge, 471x hilfreich)

Hi Ojosc,

erinnere mich noch an deine ersten Postings und hab schon befürchtet, dass du weiter Rat und Hilfe für deinen Sohn suchst. Der Rosenkrieg geht offenbar munter weiter :( .

Bevor es zu einer Teilungsversteigerung kommt, in dessen Rahmen ja meist beide draufzahlen, gibt es nicht die Möglichkeit, dass der eine den anderen in Raten auszahlt??

Nur so ein spontaner Gedanke.

Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
ojosc
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 1x hilfreich)

hallo zusammen,
vielen dank für die antworten. wir als ihre ex-schwiegereltern haben das haus mit 125000€ für die ehe mitfinanziert. dazu die bankschulden, die noch zu 35000€ bestehen und die mein sohn jetzt alleine abbezahlt.insgesamt noch 155000€ schulden. er bewohnt das haus. sie ist weggezogen und bezieht unterhalt. wir haben ihr angeboten, sie komplett zu entschulden, wenn sie das 1/4 meinem sohn überträgt. damit war sie auch mir, ihrem schwiegervater gegenüber, einverstanden. das haus sollte gehalten werden, damit u.a. die kinder bei den besuchen in dem haus in dem sie die jahre bis zur trennung gelebt haben verbringen können. dann ist sie umgeschwenkt und wollte als bedingung mehr unterhalt und brachte eben die teilungsversteigerung ins spiel. bei aller liebe, aber mehr als entschulden kann meiner meinung nach nicht anbieten. nun bin ich gespannt, wie das weitergeht. ich finde, dass wir sie mit unserem angebot nicht über den tisch ziehen gezogen hätten. deshalb ist es umso ärgerlicher, dass sie die abmachung weggewischt hat, und mit der für mich unmöglichen forderung nach mehr unterhalt kam. je mehr er hat, je mehr er will. wenn sie sich da nicht mal täuscht und zum schluß mit garnichts ausser mit den schulden dasteht. wer zuletzt lacht, lacht am besten.


gruß
jupp alias ojosc:):)

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Die Belastung hat nichts mit der Teilungsversteigerung zu tun. Das Haus dient als Sicherheit für die Bank, das Darlehen ist unabhängig davon weiter zu zahlen. Ob jetzt ein Fremder ein Haus ersteigert, auf dem die Belastung der Bank eingetragen ist, ist mehr als fraglich.
Sprich doch mit der Bank, wie sie zu diesem Thema steht.
Vielleicht dieser Weg: eingehen auf Forderungen der Ex und nach Grundbuchbereinigung einen neuen Unterhaltstitel beantragen. Durch eine mögliche Auszahlung hat sie dann "Vermögen" von dem sie leben könnte.
Aber wenn ich dich richtig verstehe, bietet ihr ihr an, ihren Darlehensanteil zu übernehmen wenn sie im Gegenzug einer Streichung ihrer Eigentümerschaft im Grundbuch zustimmt?

-- Editiert von sika0304 am 08.05.2008 08:44:23

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
ojosc
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 1x hilfreich)

hallo,
ja, wir bieten ihr eine komplette entschuldung an wenn sie das viertel meinem sohn oder uns überträgt. die bank ist mit der entschuldung auch einverstanden. das hat sie schriftlich. nochmal. wir wollen sie nicht über den löffel balbieren. ich habe ihr bevor die ganze entschuldung in die wege geleitet wurde auch gesagt, dass das haus entweder zu 2/3 uns übergeben oder verkauft wird. wir als die alten favorisieren aber das haus zu halten. wird das haus verkauft, käme es automatisch zu einer neuberechnung des unterhalts. auch damit war sie mir gegenüber einverstanden. es war alles in die wege geleitet. und dann dieser schwenk. habgier führt zu nichts denke ich mal.

gruß
jupp

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
ojosc
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 1x hilfreich)

hallo,
keine antwort mehr? schade!!!

jupp

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